Impressum auf Webseite

Hallo liebe (Internet-)Rechtsexperten!

nehmen wir folgendes an:

Ein Impressum einer Webseite erscheint mit dem Browser Google Chrome lediglich als Quelltext - alle anderen Inhalte werden richtig angezeigt. Mit dem IE Explorer würde das Impressum aber korrekt dargestellt.

Wäre das abmahnfähig bzw. ist der Webseitenbetreiber verpflichtet dass das Impressum in ALLEN Browsern richtig dargestellt wird?

Gruß
Fronk

Also es ist nur geregelt was drin stehen muss, nicht wie.

Name:

Max Mustermann

Anschrift:

Musterstr.1
12345 Musterstadt

Also mit etwas Geduld ist das durchaus lesbar.
Zwar nicht komfortabel aber erkennbar.

PS: Wenn man sich an einen Standard wie zB xhtml hält ist das in jedem Browser lesbar.
Validierungstool: http://validator.w3.org/#validate_by_input

Also mit etwas Geduld ist das durchaus lesbar.
Zwar nicht komfortabel aber erkennbar.

Tja, und das ist der springende Punkt.
Denn es ist - soweit ich weiß - folgendes geregelt.
Ich zitiere mal einen Text der Website akademie.de:

Leider ist es nicht damit getan, die geforderten Informationen vollständig auf irgendeiner Seite ins Netz zu stellen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Angaben leicht erkennbar , unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.

Wenn eine geschäftliche Website betrieben wird, sollte die Website grundsätzlich in allen gängigen Browsern anständig angezeigt werden.

Du baust ja auch kein Ladengeschäft, das man nur über eine Leiter erreichen kann, oder?

Gruß
Torben

Ich zitiere mal einen Text der Website akademie.de:

Leider ist es nicht damit getan, die geforderten
Informationen vollständig auf irgendeiner Seite ins Netz zu
stellen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Angaben leicht
erkennbar , unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
sein
müssen.

In meinem Beispiel steht der Begriff Name und direkt da drunter ein Name, dann das selbe Spiel mit der Adresse. Für mich ist alles leicht erkennbar, die beiden anderen Eigenschaften haben mit dem Server selber und der Struktur zu tun.

Wenn eine geschäftliche Website betrieben wird, sollte die
Website grundsätzlich in allen gängigen Browsern anständig
angezeigt werden.

Deswegen habe ich ja auch das Beispiel mit dem xhtml Standard angeführt, wenn man sich an einen Standard hält ist es mit allen Browsern kompatibel.

Du baust ja auch kein Ladengeschäft, das man nur über eine
Leiter erreichen kann, oder?

Es wäre unkomfortabel für den Kunden und folglich geschäftsschädigend, aber es wäre nicht verboten, und darum geht es hier nun einmal.

Tach!

ist der Webseitenbetreiber
verpflichtet dass das Impressum in ALLEN Browsern richtig
dargestellt wird?

Das geht schonmal technisch nicht, wenn man auf dem Wort „dargestellt“ rumreitet. Denn es gibt auch Clients, die den Inhalt einer Website nicht darstellen, sondern vorlesen.

Aber - wie andere schon sagten - leicht erkennbar müssen sie sein.

Ein Impressum als Grafik abzulegen, wie es gern gemacht wird, reicht IMHO nicht aus, weil nicht jeder Client Grafiken anzeigt (z.B. Lynx) und eben auch Vorlesebrowser keine Grafiken vorlesen können.

Das Chrome aber nur Quelltext anzeigen soll, halte ich für äußerst seltsam. Wird das Dokument vom Server auch als text/html ausgeliefert? Hört sich an, als würde der Server die Seite als „text/plain“ ausliefern.

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin!

Also es ist nur geregelt was drin stehen muss, nicht wie.

Das wurde ja schon an anderer Stelle widerlegt.

Und über die Tabelle kann man sich streiten, wo doch die Adresse allein schon als ausgezeichnet gehört.

Also mit etwas Geduld ist das durchaus lesbar.

Teste das mal mit dem naheliegenden Seniorenheim Deiner Wahl und berchte uns.

PS: Wenn man sich an einen Standard wie zB xhtml hält ist das
in jedem Browser lesbar.

Nicht in Vorlesebrowsern :wink: aber ja, wir wissen schon was Du meinst.
Wenn aber - wie ich an anderer Stelle im Thread vermutet habe - die Seite als text/plain ausgeliefert wird, dann wird HTML auch nicht interpretiert.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hi nochmal,

Du baust ja auch kein Ladengeschäft, das man nur über eine
Leiter erreichen kann, oder?

Es wäre unkomfortabel für den Kunden und folglich
geschäftsschädigend, aber es wäre nicht verboten, und darum
geht es hier nun einmal.

Umso mehr stelle ich mir die Frage, warum Du eine Tabelle zur Auszeichnung Deiner Adresse benutzt!

Bze,
-Efchen

Hallo,

vorlesen = barrierefrei.

Aber ich wüßte nicht, daß Unternehmenswebseiten barrierefrei sein müssen - und somit bedeutet, daß das „leicht erkennbar“ etwas anderes meint, als daß es üblicherweise - sprich: durch Benutzer ohne Handicap - leicht erkannt werden kann.

Sollte es anderslautende Urteile geben, lasse ich mich aber natürlich gern eines Besseren belehren.

Gruß
Christian

Moin!

Aber ich wüßte nicht, daß Unternehmenswebseiten barrierefrei
sein müssen

Das ist für Unternehmen, wie private und alle anderen Websites eigentlich selbstverständlich. Und wenn man HTML/CSS richtig beherrscht, dann sind alle Websites automatisch barrierefrei. Websites, die Barrieren aufstellen, tun das immer, weil der Webmaster irgendwas nicht verstanden hat. Was leider oft genug vorkommt.

Und ein Unternehmen, das absichtlich oder aus Ahnungslosigkeit Barrieren einbaut, das verliert an Sympathie, vielleicht verliert es sogar Kunden. Das kann sich kein Unternehmen leisten.

Ich kann über die Argumentation „ich bin zu Barrierefreiheit nicht verpflichtet“ eigentlich nur den Kopf schütteln, denn wenn man bei der Erstellung einer Website alles richtig macht, und nicht mit irgendwelchen Hilfsprogrammen rumdoktort oder schlechtes HTML schreibt, dann hat man Barrierefreiheit inklusive. Barrierefreiheit ist im Basiswissen von Webseiten erstellen praktisch inklusive und ist kein Mehraufwand.

und somit bedeutet, daß das „leicht erkennbar“
etwas anderes meint, als daß es üblicherweise - sprich: durch
Benutzer ohne Handicap - leicht erkannt werden kann.

Damit wäre ein Gesetz diskriminierend. Das kann wohl kaum sein.
„leicht erkennbar“ heißt auch, dass auch ein Blinder mit Vorlesebrowser die Pflichtangaben leicht erkennen kann, nur tut der das nicht mit dem Auge, sondern mit dem Ohr.

Sollte es anderslautende Urteile geben, lasse ich mich aber
natürlich gern eines Besseren belehren.

Ich kenne keine Urteile, ich lasse mich von meinem Menschenverstand, meiner Menschlichkeit und meinem Wissen leiten.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo Ihr alle,

ähm, es handelt sich NICHT um eine Webseite von mir. Ich habe dieses - „Phänomen“ bei einer fremden Webseite bemerkt und stellte daher diese Frage.

Es ging mir nur um rechtliches nicht um technisches (daher hab ichs hier gepostet).

Danke für die Infos an Euch alle.

Gruß
Fronk

Moin!

Es ging mir nur um rechtliches nicht um technisches (daher
hab ichs hier gepostet).

Ich meine, das eine beinhaltet das andere.

Schönen Tag noch,
-Efchen