Impressum auf Website - Datenschutz?

Bezüglich privater Homepages sieht das die Fachpresse
allerdings ein bisschen anders:

http://www.heise.de/ct/02/15/182/default.shtml

Der Artikel ist von 2002. Inzwischen ist man da schon ein
bißchen weiter. Entscheidend ist das Schlagwort nachhaltig und
das ist eben auch das von mir erwähnte Tagebuch.

Gibt’s dazu auch irgendwelche Quellen?

Ich kenne zudem keinen einzigen Fall, bei dem ein privater
Betreiber eine Impressumsabmahnung bekommen hätte.

Ich kenne überhaupt keinen Fall einer Abmahnung, so what?

Ich kenne aber einen Fall, in dem ein gewerblicher Anbieter
abgemahnt wurde.

Und daraus ziehst Du Schlüsse auf die übliche Abmahnungspraxis
bei Privatpersonen?

Aus was ziehst Du Deine Schlüsse, wenn Du erst gar keinen einzigen Abmahnfall kennst?

Ciao
Kaj

Der Artikel ist von 2002. Inzwischen ist man da schon ein
bißchen weiter.

Dazu noch zwei aktuellere Links:

http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/priva…
http://www.internetrecht-rostock.de/anbieterkennzeic…

Ciao
Kaj

Der Artikel ist von 2002. Inzwischen ist man da schon ein
bißchen weiter. Entscheidend ist das Schlagwort nachhaltig und
das ist eben auch das von mir erwähnte Tagebuch.

Gibt’s dazu auch irgendwelche Quellen?

Google mit Teledienstgesetz geschäftsmäßig nachhaltig,
z.B.http://www.xexor.com/Impressum.pdf

Zweite Seite oben. Geschäftsmäßig bedeutet nicht zwansgläufig gewerblich. Geklärt ist das aber noch lange nicht. Sich darauf zurückzuziehen, daß er kein Geld mit der Seite verdient, ist aber sicher falsch. Eine entgültige Klärung der Bandbreite von „geschäftsmäßig“ steht noch aus. Ist halt wie mit dem Treibhauseffekt: Er ist nicht erwiesen, also machen wir weiter wie bishe oder man reagiert im Hinblick auf eine vermutete Entwicklung.

Und daraus ziehst Du Schlüsse auf die übliche Abmahnungspraxis
bei Privatpersonen?

Aus was ziehst Du Deine Schlüsse, wenn Du erst gar keinen
einzigen Abmahnfall kennst?

Ich hab doch nicht mit den Abmahnungen angefangen und auch keine Schlüsse in dem Zusammenhang gezogen.

Gruß,
Christian

Der Artikel ist von 2002. Inzwischen ist man da schon ein
bißchen weiter. Entscheidend ist das Schlagwort nachhaltig und
das ist eben auch das von mir erwähnte Tagebuch.

Gibt’s dazu auch irgendwelche Quellen?

Google mit Teledienstgesetz geschäftsmäßig nachhaltig,
z.B.http://www.xexor.com/Impressum.pdf

Da sind zwar nette Urteile, aber nichts zu privaten Homepages, außer ein vroebugender Aufruf.

Zweite Seite oben. Geschäftsmäßig bedeutet nicht zwansgläufig
gewerblich. Geklärt ist das aber noch lange nicht. Sich darauf
zurückzuziehen, daß er kein Geld mit der Seite verdient, ist
aber sicher falsch. Eine entgültige Klärung der Bandbreite von
„geschäftsmäßig“ steht noch aus. Ist halt wie mit dem
Treibhauseffekt: Er ist nicht erwiesen, also machen wir weiter
wie bishe oder man reagiert im Hinblick auf eine vermutete
Entwicklung.

Und daraus ziehst Du Schlüsse auf die übliche Abmahnungspraxis
bei Privatpersonen?

Aus was ziehst Du Deine Schlüsse, wenn Du erst gar keinen
einzigen Abmahnfall kennst?

Ich hab doch nicht mit den Abmahnungen angefangen und auch
keine Schlüsse in dem Zusammenhang gezogen.

Na wie sieht’s denn aus in der Welt? Gesetze sind oft ein bisschen wage formuliert. Die Auslegung ergibt sich aus der praktischen Rechtsprechung. Fakt ist, dass schon etliche gewerbliche HP-Betreiber abgemahnt oder verklagt wurden. Bei privaten (so wie wir hier im Forum gerade privat verstehen) offensichtlich noch nicht. Und meiner Meinung nach muss sich erstmal ein Richter finden, der einen HP-Betreiber wg. seine Gästebuchs verurteilt.

BTW: Nachhaltig im Sinne von Dauerhaft wären ja auch alle Seiten auf denen steht „Hier entsteht eine neue Internetpräsenz“ :wink:

Ciao
Kaj

Hallo Christian,

nein, das ist nicht der Hintergrund, sondern es ist der
gleiche Ansatz wie bei allen anderen Veröffentlichungen auch.
In Zeitungen steht ein Impressum auch nicht, weil sich aus dem
Inhalt Forderungen oder gar ein Prozeß ergeben könnte, sondern
weil ganz einfach sichergestellt sein muß, daß problemlos
feststellbar ist, wer für eine Veröffentlichung verantwortlich
ist.

Danke, verstanden. :wink: … Oder doch nicht? …

Im Internet befinde ich mich in der Öffentlichkeit und muß mich zu erkennen geben, wenn ich etwas von mir gebe. Richtig so?
OK, ich denke, damit kann ich leben.

Was ich nicht verstehe, sind die Abmahnungen.
Aus welcher Quelle schöpft ein Anwalt das Recht, Geld von mir zu fordern, wenn ich dieser Forschrift nicht folge? Was hat der damit zu tun? Den Mechanismus verstehe ich nicht.

Gruß, Rainer

Hi Tanja,

Nicht jeder hat eine eigene Domain registriert. Außerdem kann
man Domains auch auf Bekannte registrieren lassen.

Dann ist das Problem doch gelöst. :wink:
Nur der Inhaber der Domain muß im Impressum stehen. Wenn die ohnehin nicht auf den eigenen Namen läuft, muß der auch nicht im Impressum stehen. Wo ist das Problem?

Gruß, Rainer

Hallo auch hier,

Im Internet befinde ich mich in der Öffentlichkeit und muß
mich zu erkennen geben, wenn ich etwas von mir gebe. Richtig
so?

genau.

Was ich nicht verstehe, sind die Abmahnungen.
Aus welcher Quelle schöpft ein Anwalt das Recht, Geld von mir
zu fordern, wenn ich dieser Forschrift nicht folge? Was hat
der damit zu tun? Den Mechanismus verstehe ich nicht.

Er hat ja kein Recht dazu, jedenfalls nicht direkt. Es handelt sich dabei quasi um einen Vertrag, der beinhaltet, daß der Abgemahnte die fiese Handlung in Zukunft unterläßt und der Abmahner dafür auf eine Klage verzichtet. Hält sich der Abgemahnte nicht an die Vereinbarung, wird eine vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Natürlich muß man die Vereinbarung nicht akzeptieren, dann aber landet man u.U. vor Gericht. Oder die Klage wird abgewiesen, was in diesem konkreten Fall durchaus sein kann.

Gruß,
Christian

Hallo,

auch ohne Impressumspflicht ist jedem möglich bei DENIC den Inhaber der Seite zu ermitteln…

Das muss man von vorne herein bedenken…

Gruß,
Maja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tanja,

mal kurz aus den Beiden Gesetzen:
*snip*
Auch ein Betreiber eines Teledienstes muss persönliche Informationen anbieten, u.a. auch die e-mail-Adresse. Unterlässt er dies, droht eine Buße für diese Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 50.000 Euro (§12 TDG).
Bei Mediendiensten:
Hier stellt das Unterbleiben der Nennung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5000.- DM (bzw. entsprechender Eurobetrag) geahndet werden kann…
*snip*

mfg
Frank

Hallo Frank!

mal kurz aus den Beiden Gesetzen:
*snip*
Auch ein Betreiber eines Teledienstes muss persönliche
Informationen anbieten, u.a. auch die e-mail-Adresse.
Unterlässt er dies, droht eine Buße für diese
Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 50.000 Euro (§12 TDG).
Bei Mediendiensten:
Hier stellt das Unterbleiben der Nennung eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5000.- DM (bzw.
entsprechender Eurobetrag) geahndet werden kann…
*snip*

Und wo siehst du einen Widerspruch zu meinem Beitrag?

Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen,das du (leider) auf deiner HP deine Adresse angeben musst…
Was ich davon halte habe ich weiter oben bereits geschrieben…
aber die aktuelle Gesetzes-Lage zwingt dich halt dazu…
es sei denn du hast genug Geld übrig…
Es gibt da in München so einen Anwalt,der entweder Langeweile hat
…(oder ein Cleverer Geschäftsmann ist…???..:=) )
Vor deutschen Gerichten wird der Streitwert für solche Gesetzesverstöße
auf 6.000 EURO in der Regel festgesetz…daa heißt du must im Falle des Falels schon mal 400 bis 500 EURO an deinen Anwalt zahlen,damit er dich gegen eine Klage dieses „Abmahnpapstes“ aus München vertritt…

Darauf wollte ich nur mal hinweisen…
denn es lesen ja auch andere diese Beiträge hier…

mfg

Frank

Hallo Frank!

ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen,das du (leider)
auf deiner HP deine Adresse angeben musst…
Was ich davon halte habe ich weiter oben bereits
geschrieben…
aber die aktuelle Gesetzes-Lage zwingt dich halt dazu…
es sei denn du hast genug Geld übrig…
Es gibt da in München so einen Anwalt,der entweder Langeweile
hat
…(oder ein Cleverer Geschäftsmann ist…???..:=) )
Vor deutschen Gerichten wird der Streitwert für solche
Gesetzesverstöße
auf 6.000 EURO in der Regel festgesetz…daa heißt du must im
Falle des Falels schon mal 400 bis 500 EURO an deinen Anwalt
zahlen,damit er dich gegen eine Klage dieses „Abmahnpapstes“
aus München vertritt…

Darauf wollte ich nur mal hinweisen…

Das weiß ich doch. Und soweit ich weiß, habe ich hier in diesem Forum auch nichts Gegenteiliges behauptet.

Gruß
Tanja