Impressum auf Website - Datenschutz?

Hallo,

eine eigentlich völlig perverse Aushebelung des Datenschutzes ist doch die Pflicht, auf einer PRIVATEN (!) Website, auf der man KEINEN Shop hat, KEINEN Handel treibt, nur z.B. eigene Bilder, Fotokunst usw. ausstellt usw., ein IMPRESSUM setzen zu MÜSSEN - schön mit Name, Adresse, Ort … damit auch jeder gestörte Expartner z.B. einen aufspüren kann, obwohl man schön auf Gemeinden Sperrvermerke hinterlassen kann, sich eine geheime Telefonnummer geben lassen kann usw.

Aber nein … vergebliche Liebesmüh!
Jeder, absolut jeder, braucht doch nur mal auf die Website zu sehen … da kriegt er alles auf dem Silbertablett serviert und jeder kann einem den Briefkasten vollmüllen, vor der Tür stehen und dgl.

WAS BITTE hat DAS noch mit DATENSCHUTZ zu tun???ßß

Wenn ein Geschäftsmann, Gewerbetreibender das impressumspflichtig ist, ist das noch einzusehen - aber ein Privatmann, der lediglich einen kleinen Internetauftritt hat, wo er seine eigene Fotokunst z.B. der Welt präsentiert - sonst nix, nicht mal was verkauft, verkaufen will?

Es ist erschreckend zu sehen, das „1984“ wunderbar unter uns lebt …

Kann man als privater Websitebetreiber nicht dagegen vorgehen und - natürlich einer Abmahnung entgehen?

Denn gesetzt den Fall, eine weibl. Websitebetreiberin hat bereits per Anwalt einem Ex verbieten lassen, Kontakt mit ihr aufzunehmen nach einer Trennung, wo derjenige ausgeflippt ist.

Dann, angenommen, ist diejenige umgezogen und hat sich gefreut, dass der Ex nun sicher nicht mehr an sie rankommt.

Dummerweise kennt der aber ihre URL - blöd, wenn sie jetzt auch noch verpflichtet ist, schön treudoof und brav nach deutschem Recht ihr Impressum hinzusetzen …

Was kann man da tun?
Alexandra

Hallo Alexandra,
davon weiß ich noch gar nichts. Klär mich mal auf, wo Du diese Impressumspflicht für privarte Seiten her nimmst.
Bisher war ich der meinung, daß diese erst aus einer gewerblichen Nutzung entsteht, auch wenn diese nur teilweise besteht. (Werbebanner o.ä.)
Eine rein private Seite, wie Du sie beschreibst, hatte ich gedacht, ist davon ausgenommen.

Gruß, Rainer

Hallo!

davon weiß ich noch gar nichts. Klär mich mal auf, wo Du diese
Impressumspflicht für privarte Seiten her nimmst.
Bisher war ich der meinung, daß diese erst aus einer
gewerblichen Nutzung entsteht, auch wenn diese nur teilweise
besteht. (Werbebanner o.ä.)
Eine rein private Seite, wie Du sie beschreibst, hatte ich
gedacht, ist davon ausgenommen.

Es ist in diesem Zusammenhang oft von „geschäftsmäßig“ die Rede. Und geschäftsmäßig bedeutet, dass eine Website nachhaltig betrieben wird und dauerhaft im Netz abrufbar ist. Daher sind auch rein private Seiten nicht von der Impressumspflicht ausgenommen. Die Abmahnanwälte können sich also freuen…

Gruß
Tanja

Hallo tanja,

Es ist in diesem Zusammenhang oft von „geschäftsmäßig“ die
Rede. Und geschäftsmäßig bedeutet, dass eine Website
nachhaltig betrieben wird und dauerhaft im Netz abrufbar ist.
Daher sind auch rein private Seiten nicht von der
Impressumspflicht ausgenommen. Die Abmahnanwälte können sich
also freuen…

Danke. Da geht der Text ja wieder mal am Sinn vorbei, oder?
Der Gedanke war ja wohl, den Besuchern einer Site zu helfen, berechtigte Forderungen durchsetzen zu können. Wenn eine Site solche Forderungen nicht begründen kann, gibt es auch keine Impressumspflicht.
Scheinbar haben die Damen und Herren Abgeordneten schlampig gearbeitet und dieses Ziel nicht erreicht. Nun läge es an den Richtern, diesen Sinn doch noch in das Gesetz zu bringen, aber Du hast Recht, zu denen habe ich auch kein Vertrauen. Schade! Wieder einmal entfernen sich Recht und Gesetz voneinander. …

cu Rainer

Hallo Alexandra oder Holger???..

lol

Also zunächst einmal ist der Betreiber einer Webseite auch ohne das Impressum zu ermitteln…für eine längerfristige Seite im WWW brauchst du nämlich einen Provider,der dir einen enstprecheden Server zur Verfügung stellt…und über diesen kann man dich auch ermitteln…

Zweitens gibt es (wir sind ja in D…:smile: ) das sogenannte Teledienste-Gesetz,das dich in die Pflicht nimmt…
denn nach diesem bist auch als Privatperson verpflichtet,auf deiner HP ein Impressum einzurichten…
Hast Du es nicht und ist deine Seite gut besucht,wirst du irgendwann von dem „Deutschen Abmnahnpapst“ aus München Post erhalten…

Wie wäre es denn mal mit einer Unterschriften-Aktion gegen das I. auf Privaten HP???

Ich finde das nämlich auch nicht richtig…
Mein Sohn ist ja schon 19 aber denke doch mal an die Kiddys,die sich
in der Schule selber HP`s programmieren und veröffentlichen…
Jeder Spinner hat dann auch Ihre Adresse…das mißfällt mir ungemein…

mfg

Frank

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes
Hallo Rainer,

Danke. Da geht der Text ja wieder mal am Sinn vorbei, oder?
Der Gedanke war ja wohl, den Besuchern einer Site zu helfen,
berechtigte Forderungen durchsetzen zu können.

nein, das ist nicht der Hintergrund, sondern es ist der gleiche Ansatz wie bei allen anderen Veröffentlichungen auch. In Zeitungen steht ein Impressum auch nicht, weil sich aus dem Inhalt Forderungen oder gar ein Prozeß ergeben könnte, sondern weil ganz einfach sichergestellt sein muß, daß problemlos feststellbar ist, wer für eine Veröffentlichung verantwortlich ist.

Gruß,
Christian

Wie schützt man sich dann?
Ja super, und wie schützt man sich dann, z.B. gerade als Frau, vor den ganzen „Geisteskranken“, die einem dann auf der Matte stehen, weil man sie vielleicht mal hat abblitzen lassen?
Ihr habt ja keine Ahnung, was da alles passieren kann.

Wieso soll ich mich so aufs gläserne Silbertablett setzen?
Es muss doch möglich sein, meinetwegen auch mithilfe (m)eines Anwaltes, auf der Website zu verfassen, dass aus berechtigten Gründen (Terror vom Ex) das Impressum aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht wird, aber über die Mailadresse doch jederzeit mit entsprechender Legitimation angefragt werden kann - wo ist da eigentlich das Problem?

Mir stinkt das als wie … ICH soll meine Sicherheit aufgeben für irgendwelche irren Geldeintreiber, Wegelagerer, das sind ja schon Mafiamethoden langsam …

Gibts keine Möglichkeiten weiter?

wie immer

Ja super, und wie schützt man sich dann, z.B. gerade als Frau,
vor den ganzen „Geisteskranken“, die einem dann auf der Matte
stehen, weil man sie vielleicht mal hat abblitzen lassen?

Vielleicht verzichtest Du als Frau dann einfach auf eine Homepage. Du verzichtest in einem solchen Fall vermutlich auch auf Zeitungsannoncen mit Deiner Adresse und den Telephonbucheintrag.

Vielleicht wird dem ein oder anderen ja mal klar, daß das Internet keine anonymer und rechtsfreier Raum ist. Wäre besser.

Ihr habt ja keine Ahnung, was da alles passieren kann.

Natürlich weiß ich das.

Wieso soll ich mich so aufs gläserne Silbertablett setzen?

Weil es das Gesetz so vorsieht.

Es muss doch möglich sein, meinetwegen auch mithilfe (m)eines
Anwaltes, auf der Website zu verfassen, dass aus berechtigten
Gründen (Terror vom Ex) das Impressum aus Sicherheitsgründen
nicht veröffentlicht wird, aber über die Mailadresse doch
jederzeit mit entsprechender Legitimation angefragt werden
kann - wo ist da eigentlich das Problem?

Weil das so nicht im Gesetz steht.

Mir stinkt das als wie … ICH soll meine Sicherheit aufgeben
für irgendwelche irren Geldeintreiber, Wegelagerer, das sind
ja schon Mafiamethoden langsam …

Zum Thema Geldeintreiber: Würdest Du bei einem Internet-Shop Ware bestellen und per Vorkasse bezahlen, ohne daß Du weißt, wo der Laden seinen Sitz hat? Wenn der Laden dann nicht lieferst, bist Du dann auch ein böser Geldeintreiber?

Ansonsten dient die Impressumpflicht für Zeitungen etc. und Telediensten dem Allgemeinwohl. Wenn Du jetzt nach dem wie und warum fragst, dann überlege mal, warum es eine Impressumpflicht auch für Zeitschriften und Zeitungen gibt.

Gibts keine Möglichkeiten weiter?

Verzicht auf eine Internetseite, die den Kriterien entsprich, die eine Impressumpflicht nach sich ziehen.

Gruß,
Christian

3 „Gefällt mir“

Hallo

Ja super, und wie schützt man sich dann, z.B. gerade als Frau,

Ist doch einfach, das weiss sogar ich. :smile:
Keine Website, also auch keine Daten.

vor den ganzen „Geisteskranken“, die einem dann auf der Matte
stehen.

Das ist ein Vorurteil !
Ich zum Beispiel bin nicht geisteskrank, nur sehr stark
psychopathisch veranlagt.

Ihr habt ja keine Ahnung, was da alles passieren kann.

Nein haben wir nicht, was kann denn da alles passieren ?

Wieso soll ich mich so aufs gläserne Silbertablett setzen?

Wieso muß ich private Websiten ins Netz stellen ?

Mir stinkt das als wie … ICH soll meine Sicherheit aufgeben

Das machst Du doch freiwillig oder habe ich Dich dazu gezwungen ?

Gibts keine Möglichkeiten weiter?

Doch die gibt es, darf ich aber nicht veröffentlichen, sonst
knallt mir wieder einer komische Paragraphen aus seinen
Märchenstrafgesetzbuch an den Kopf. :smile:

Gruß Iwan

Hallo!

Also zunächst einmal ist der Betreiber einer Webseite auch
ohne das Impressum zu ermitteln…für eine längerfristige
Seite im WWW brauchst du nämlich einen Provider,der dir einen
enstprecheden Server zur Verfügung stellt…und über diesen
kann man dich auch ermitteln…

Der Webspace-Provider darf die Adresse aber nur im Rahmen polizeilicher Ermittlungen rausrücken. Wenn man eine eigene Domain hat, muss bei der Denic (für .de-Domains) oder den anderen .nic-Diensten eine Adresse als Admin-C und als Domaininhaber angegeben werden. Das muss aber nicht zwingend die eigene sein…

Gruß
Tanja

Hallo!

Ja super, und wie schützt man sich dann, z.B. gerade als Frau,
vor den ganzen „Geisteskranken“, die einem dann auf der Matte
stehen, weil man sie vielleicht mal hat abblitzen lassen?

Vielleicht verzichtest Du als Frau dann einfach auf eine
Homepage. Du verzichtest in einem solchen Fall vermutlich auch
auf Zeitungsannoncen mit Deiner Adresse und den
Telephonbucheintrag.

Toller, Vorschlag :frowning:
Jetzt soll frau auf eine Homepage verzichten, weil es psychisch gestörte Kerle gibt, die es darauf anlegen, Frauen zu belästigen?! Außerdem muss eine private Homepage ja nicht zwingend die eigene Person zum Thema haben sondern kann auch eine thematisch orientierte Hobby-Homepage sein.

Vielleicht wird dem ein oder anderen ja mal klar, daß das
Internet keine anonymer und rechtsfreier Raum ist. Wäre
besser.

Vielleicht wird dir mal klar, dass Frauen durch die Pflicht zum Impressum besonders benachteiligt sind und du verdammtes Glück hast, männlich zu sein.

Es muss doch möglich sein, meinetwegen auch mithilfe (m)eines
Anwaltes, auf der Website zu verfassen, dass aus berechtigten
Gründen (Terror vom Ex) das Impressum aus Sicherheitsgründen
nicht veröffentlicht wird, aber über die Mailadresse doch
jederzeit mit entsprechender Legitimation angefragt werden
kann - wo ist da eigentlich das Problem?

Weil das so nicht im Gesetz steht.

Gesetze sind nicht immer sinnvoll.

Mir stinkt das als wie … ICH soll meine Sicherheit aufgeben
für irgendwelche irren Geldeintreiber, Wegelagerer, das sind
ja schon Mafiamethoden langsam …

Zum Thema Geldeintreiber: Würdest Du bei einem Internet-Shop
Ware bestellen und per Vorkasse bezahlen, ohne daß Du weißt,
wo der Laden seinen Sitz hat? Wenn der Laden dann nicht
lieferst, bist Du dann auch ein böser Geldeintreiber?

Das ist wohl etwas anderes, wenn der Kunde dort Geld ausgeben soll.

Gruß
Tanja

Hallöchen,

Vielleicht verzichtest Du als Frau dann einfach auf eine
Homepage. Du verzichtest in einem solchen Fall vermutlich auch
auf Zeitungsannoncen mit Deiner Adresse und den
Telephonbucheintrag.

Toller, Vorschlag :frowning:
Jetzt soll frau auf eine Homepage verzichten, weil es
psychisch gestörte Kerle gibt, die es darauf anlegen, Frauen
zu belästigen?!

mal abgesehen davon, daß es durchaus auch Frauen gibt, die Männer oder Frauen belästigen und auch Männer, die Männer belästigen (muß im übrigen gar nicht was mit sexuellen Geschichten zu tun haben): Es ist wirklich dringend an der Zeit, daß die Benutzer des Internets begreifen, daß sie nicht anonym sind und mit mehr oder weniger Aufwand Identität, Anschrift und noch vieles andere mehr ermittelt werden können. Nebenbei bemerkt: Du hinterläßt eine außergewöhnlich deutliche Spur im Internet und zwar unabhängig von Deiner Homepage. Mehr können wir gerne per email klären.

Ein Impressum macht es nur noch ein bißchen leichter, aber nicht wirklich viel. Viel entscheidender ist es, generell umsichtiges Verhalten an den Tag zu legen. Bei einer Top Level Domain (also irgendwas.de) ist die Adresse sowieso bequem per http://www.denic.de oder http://www.allwhois.com zu ermitteln.

Außerdem muss eine private Homepage ja nicht
zwingend die eigene Person zum Thema haben sondern kann auch
eine thematisch orientierte Hobby-Homepage sein.

Ein Traum für einen Schnüffler.

Vielleicht wird dem ein oder anderen ja mal klar, daß das
Internet keine anonymer und rechtsfreier Raum ist. Wäre
besser.

Vielleicht wird dir mal klar, dass Frauen durch die Pflicht
zum Impressum besonders benachteiligt sind und du verdammtes
Glück hast, männlich zu sein.

Sehe ich nicht so, aber auf dieser Ebene will ich eh nicht diskutieren. Sonst gehts hinterher noch darum, daß Frauen durch die Gurtpflicht, Männer dafür durch die Regelungen zum Mutterschutz benachteiligt sind.

jederzeit mit entsprechender Legitimation angefragt werden
kann - wo ist da eigentlich das Problem?

Weil das so nicht im Gesetz steht.

Gesetze sind nicht immer sinnvoll.

Du meinst also, daß eine Impressumpflicht nicht sinnvoll ist? Soll sie dann auch gleich für Zeitungen und Zeitschriften abgeschafft werden? In den USA geht man übrigens noch weiter: Dort muß im Impessum jeder Zeitung und Zeitschrift angegeben werden, wer mit welchen Anteilen am Verlag beteiligt ist. Halte ich für ausgesprochen sinnvoll.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Vielleicht verzichtest Du als Frau dann einfach auf eine
Homepage. Du verzichtest in einem solchen Fall vermutlich auch
auf Zeitungsannoncen mit Deiner Adresse und den
Telephonbucheintrag.

Toller, Vorschlag :frowning:
Jetzt soll frau auf eine Homepage verzichten, weil es
psychisch gestörte Kerle gibt, die es darauf anlegen, Frauen
zu belästigen?!

mal abgesehen davon, daß es durchaus auch Frauen gibt, die
Männer oder Frauen belästigen und auch Männer, die Männer
belästigen (muß im übrigen gar nicht was mit sexuellen
Geschichten zu tun haben):

Akzeptiert. Das gibt es auch.

Es ist wirklich dringend an der
Zeit, daß die Benutzer des Internets begreifen, daß sie nicht
anonym sind und mit mehr oder weniger Aufwand Identität,
Anschrift und noch vieles andere mehr ermittelt werden können.
Nebenbei bemerkt: Du hinterläßt eine außergewöhnlich deutliche
Spur im Internet und zwar unabhängig von Deiner Homepage. Mehr
können wir gerne per email klären.

Gerne. Dann erzähl’ mir mal, was du über mich herausgefunden hast.

Ein Impressum macht es nur noch ein bißchen leichter, aber
nicht wirklich viel. Viel entscheidender ist es, generell
umsichtiges Verhalten an den Tag zu legen.

Da stimme ich dir zu.

Bei einer Top Level
Domain (also irgendwas.de) ist die Adresse sowieso bequem per
http://www.denic.de oder http://www.allwhois.com zu ermitteln.

Nicht jeder hat eine eigene Domain registriert. Außerdem kann man Domains auch auf Bekannte registrieren lassen.

Vielleicht wird dem ein oder anderen ja mal klar, daß das
Internet keine anonymer und rechtsfreier Raum ist. Wäre
besser.

Vielleicht wird dir mal klar, dass Frauen durch die Pflicht
zum Impressum besonders benachteiligt sind und du verdammtes
Glück hast, männlich zu sein.

Sehe ich nicht so, aber auf dieser Ebene will ich eh nicht
diskutieren. Sonst gehts hinterher noch darum, daß Frauen
durch die Gurtpflicht, Männer dafür durch die Regelungen zum
Mutterschutz benachteiligt sind.

Männer sollen durch die Regelungen zum Mutterschutz benachteilgt sein? Das ich nicht lache… Wer wird denn wegen dem Mutterschutzgesetz oft gar nicht erst eingestellt? Männer oder Frauen?
Aber das ist hier off topic.

jederzeit mit entsprechender Legitimation angefragt werden
kann - wo ist da eigentlich das Problem?

Weil das so nicht im Gesetz steht.

Gesetze sind nicht immer sinnvoll.

Du meinst also, daß eine Impressumpflicht nicht sinnvoll ist?
Soll sie dann auch gleich für Zeitungen und Zeitschriften
abgeschafft werden? In den USA geht man übrigens noch weiter:
Dort muß im Impessum jeder Zeitung und Zeitschrift angegeben
werden, wer mit welchen Anteilen am Verlag beteiligt ist.
Halte ich für ausgesprochen sinnvoll.

Ich halte die Impressumspflicht für weitgehend überflüssig. Wenn irgendwer im Internet etwas Illegales tut, dann kann man (besser gesagt: die Ermittlungsbehörden) dessen Identität sowieso herausfinden. Inhaber von Online-Shops geben schon aus eigenem Interesse ihre Anschrift an. Sie wollen vor den Kunden ja einen seriösen Eindruck machen. Für nichtkommerzielle Websites sehe ich keinen Grund, ein vollständiges Impressum vorzuschreiben.

Gruß
Tanja

Es ist in diesem Zusammenhang oft von „geschäftsmäßig“ die
Rede. Und geschäftsmäßig bedeutet, dass eine Website
nachhaltig betrieben wird und dauerhaft im Netz abrufbar ist.
Daher sind auch rein private Seiten nicht von der
Impressumspflicht ausgenommen. Die Abmahnanwälte können sich
also freuen…

Aber zu geschäftsmäßig gehört immernoch die Gewinnerzielungsabsicht. Und diese ist bei einer privaten Homepage nicht gegeben. Ein Grenzfall ist höchstens eine private HP, die sich durch Werbung refinanziert.
Ich kenne zudem keinen einzigen Fall, bei dem ein privater Betreiber eine Impressumsabmahnung bekommen hätte.

Ciao
Kaj

Hallo nochmal,

Nebenbei bemerkt: Du hinterläßt eine außergewöhnlich deutliche
Spur im Internet und zwar unabhängig von Deiner Homepage. Mehr
können wir gerne per email klären.

Gerne. Dann erzähl’ mir mal, was du über mich herausgefunden
hast.

kommt gleich per mail.

Bei einer Top Level
Domain (also irgendwas.de) ist die Adresse sowieso bequem per
http://www.denic.de oder http://www.allwhois.com zu ermitteln.

Nicht jeder hat eine eigene Domain registriert. Außerdem kann
man Domains auch auf Bekannte registrieren lassen.

Das stimmt, aber dadurch hat man u.U. Probleme, Rechte an der Adresse durchzusetzen.

Ich halte die Impressumspflicht für weitgehend überflüssig.
Wenn irgendwer im Internet etwas Illegales tut, dann kann man
(besser gesagt: die Ermittlungsbehörden) dessen Identität
sowieso herausfinden.

Nicht jeder will erst Strafanzeige erstatten müssen, um herauszufinden, wer hinter bestimmten Dingen steckt. Aufforderungen zur Unterlassung bestimmter Aussagen lassen sich per Impressum schneller zustellen und auch für den geneigten Leser ist manchmal nicht uninteressant, wer hinter einer HP steckt, allein schon, um die Aussagen werten zu können. Auch im Internet handelt es sich hier um redaktionelle Tätigkeiten, die den gleichen Vorschriften unterliegen sollten, wie schriftliche Publikationen.

Gruß,
Christian

Aber zu geschäftsmäßig gehört immernoch die
Gewinnerzielungsabsicht.

Nein, eben nicht. Geschäftsmäßig bedeutet ernsthaft und nachhaltig, also vor allem dauerhaft. Eine regelmäßig aktualisierte HP mit bspw. einem Tagebuch ist nach juristischer Definition schon geschäftsmäßig.

Ich kenne zudem keinen einzigen Fall, bei dem ein privater
Betreiber eine Impressumsabmahnung bekommen hätte.

Ich kenne überhaupt keinen Fall einer Abmahnung, so what?

Gruß,
Christian

Bezüglich privater Homepages sieht das die Fachpresse allerdings ein bisschen anders:

http://www.heise.de/ct/02/15/182/default.shtml

Ich kenne zudem keinen einzigen Fall, bei dem ein privater
Betreiber eine Impressumsabmahnung bekommen hätte.

Ich kenne überhaupt keinen Fall einer Abmahnung, so what?

Ich kenne aber einen Fall, in dem ein gewerblicher Anbieter abgemahnt wurde.

Ciao
Kaj

Hallo!

Ich halte die Impressumspflicht für weitgehend überflüssig.
Wenn irgendwer im Internet etwas Illegales tut, dann kann man
(besser gesagt: die Ermittlungsbehörden) dessen Identität
sowieso herausfinden.

Nicht jeder will erst Strafanzeige erstatten müssen, um
herauszufinden, wer hinter bestimmten Dingen steckt.
Aufforderungen zur Unterlassung bestimmter Aussagen lassen
sich per Impressum schneller zustellen

Einfache Aufforderungen zur Unterlassung bestimmter Dinge kann man aber auch per E-Mail senden. Reagiert der Website-Betreiber nicht oder weigert er sich, kann man immer noch eine Strafanzeige stellen.

und auch für den
geneigten Leser ist manchmal nicht uninteressant, wer hinter
einer HP steckt, allein schon, um die Aussagen werten zu
können.

Das kann ja sein. Aber muss es deswegen Pflicht sein, seine komplette Anschrift zu veröffentlichen?

Gruß
Tanja

Bezüglich privater Homepages sieht das die Fachpresse
allerdings ein bisschen anders:

http://www.heise.de/ct/02/15/182/default.shtml

Der Artikel ist von 2002. Inzwischen ist man da schon ein bißchen weiter. Entscheidend ist das Schlagwort nachhaltig und das ist eben auch das von mir erwähnte Tagebuch.

Ich kenne zudem keinen einzigen Fall, bei dem ein privater
Betreiber eine Impressumsabmahnung bekommen hätte.

Ich kenne überhaupt keinen Fall einer Abmahnung, so what?

Ich kenne aber einen Fall, in dem ein gewerblicher Anbieter
abgemahnt wurde.

Und daraus ziehst Du Schlüsse auf die übliche Abmahnungspraxis bei Privatpersonen?

Gruß,
Christian