Hallo,
eine eigentlich völlig perverse Aushebelung des Datenschutzes ist doch die Pflicht, auf einer PRIVATEN (!) Website, auf der man KEINEN Shop hat, KEINEN Handel treibt, nur z.B. eigene Bilder, Fotokunst usw. ausstellt usw., ein IMPRESSUM setzen zu MÜSSEN - schön mit Name, Adresse, Ort … damit auch jeder gestörte Expartner z.B. einen aufspüren kann, obwohl man schön auf Gemeinden Sperrvermerke hinterlassen kann, sich eine geheime Telefonnummer geben lassen kann usw.
Aber nein … vergebliche Liebesmüh!
Jeder, absolut jeder, braucht doch nur mal auf die Website zu sehen … da kriegt er alles auf dem Silbertablett serviert und jeder kann einem den Briefkasten vollmüllen, vor der Tür stehen und dgl.
WAS BITTE hat DAS noch mit DATENSCHUTZ zu tun???ßß
Wenn ein Geschäftsmann, Gewerbetreibender das impressumspflichtig ist, ist das noch einzusehen - aber ein Privatmann, der lediglich einen kleinen Internetauftritt hat, wo er seine eigene Fotokunst z.B. der Welt präsentiert - sonst nix, nicht mal was verkauft, verkaufen will?
Es ist erschreckend zu sehen, das „1984“ wunderbar unter uns lebt …
Kann man als privater Websitebetreiber nicht dagegen vorgehen und - natürlich einer Abmahnung entgehen?
Denn gesetzt den Fall, eine weibl. Websitebetreiberin hat bereits per Anwalt einem Ex verbieten lassen, Kontakt mit ihr aufzunehmen nach einer Trennung, wo derjenige ausgeflippt ist.
Dann, angenommen, ist diejenige umgezogen und hat sich gefreut, dass der Ex nun sicher nicht mehr an sie rankommt.
Dummerweise kennt der aber ihre URL - blöd, wenn sie jetzt auch noch verpflichtet ist, schön treudoof und brav nach deutschem Recht ihr Impressum hinzusetzen …
Was kann man da tun?
Alexandra
) das sogenannte Teledienste-Gesetz,das dich in die Pflicht nimmt…