Impressum bei Fahrzeugbeschriftung?

Muss bei einer gewerblichen Fahrzeugbeschriftung (z.B. Schreiner Maier und www.schreinermaier.de) auch die Postadresse aufgeführt werden? Sprich quasi eine Anbieterkennzeichnung oder „Impressum“.

Hallo !

Überlege mal,besteht eine Pflicht zur Beschriftung seiner Firmenfahrzeuge ?
Und dann der Umkehrschluss,beschriftet man freiwillig,dann muss da alles draufstehen,was auch auf dem Briefkopf steht ?

Warum ? Sollte das nicht dem Unternehmer überlassen bleiben,was er evtl. werbewirksam aufbringen lässt und was nicht ?

MfG
duck313

Hallo,

nun ich bin mir unsicher, ob diese Begründung ausreicht.

Nach diesem Prinzip würde dann ja auch die Impressumspflicht bei Webseiten hinfällig sein.

Sind Fahrzeuge evtl. aussen vor, da über diese keine direkte Ansprache geschieht?

Nach diesem Prinzip würde dann ja auch die Impressumspflicht
bei Webseiten hinfällig sein.

Nein.
Dafür gibts ein Gesetz dass das ausdrücklich fordert.

Hallo,

Fahrzeugbeschriftung ist kein Druckwerkt, unterliegt also nicht der presserechtlichen Impressumspflicht.

Selbst wenn es sich um ein Druckwerk handeln würde, würde es Zwecken des Gewerbes dienen und damit auch nicht der Impressumspflicht unterliegen.

mfg
miamei

Vielen Dank. Die Summe aller Antworten gibt mir jetzt ein klareres Bild.

Dankeschön an alle.