Hallo zusammen,
bei Webseiten gibt es ja das Impressum.
Wenn da jetzt z.B. drinstünde:
Bauer & Schröder GbR
Oberstrasse 95
10000 Düdeldorf
Wäre das dann ein juristischer Beweis dafür, daß die Website der Frau Schröder und dem Herrn Bauer gemeinschaftlich gehört?
Oder zählt eher der Denic-Eintrag in welchem der Herr Bauer alleine eingetragen ist?
Woran kann man das Eigentumsverhältnis zweifelsfrei feststellen?
Und: Wofür GENAU ist das Impressum da?
Danke,
Dirk.
Hallo,
bei Webseiten gibt es ja das Impressum.
Wenn da jetzt z.B. drinstünde:
Bauer & Schröder GbR
Oberstrasse 95
10000 Düdeldorf
Dann wäre das nicht vollstädig, denn da muss eine Person genannt werden.
Wäre das dann ein juristischer Beweis dafür, daß die Website
der Frau Schröder und dem Herrn Bauer gemeinschaftlich gehört?
Nein
Oder zählt eher der Denic-Eintrag in welchem der Herr Bauer
alleine eingetragen ist?
Ja
Und: Wofür GENAU ist das Impressum da?
Es bechreibt die presserechtliche Verantwortung
Grüßerle
Richard