Hy,
angenommen eine GMBH mit Sitz in Deutschland hat bei einem deutschen Hoster eine Domain registriert mit der Endung .de und bietet Artikel zum Verkauf auf der Website an. In diesem Fall wäre ja ein Impressum „Pflicht“, oder?! Wie sieht es bei der Endung .com aus? Würde hier die Sachlage anders aussehen? Inwieweit würde ide Gesellschaftsform (Gbr vs. GMBH vs. LTD.) hier ggf. eine Rolle spielen (oder auch nicht) ob man ein Impressum angeben mus oder nicht?
Gruß
Hallo,
Fall wäre ja ein Impressum „Pflicht“, oder?! Wie sieht es bei
der Endung .com aus? Würde hier die Sachlage anders aussehen?
Inwieweit würde ide Gesellschaftsform (Gbr vs. GMBH vs. LTD.)
hier ggf. eine Rolle spielen (oder auch nicht) ob man ein
Impressum angeben mus oder nicht?
unter welcher Top-Level-Domain die Seite gehostet wird ist ebenso egal, wie der Umstand ob es sich bei der Gesellschaft um eine GmbH, Ltd, AG etc. handelt.
Gruß
S.J.
Hy,
unter welcher Top-Level-Domain die Seite gehostet wird ist
ebenso egal, wie der Umstand ob es sich bei der Gesellschaft
um eine GmbH, Ltd, AG etc. handelt.
Also könnte man bei .de genauso wie bei .com Domains annehmen das sobald hier etwas verkauft wird es ein Gewerbe ist und somit ein Impressum Pflicht wäre?! Wäre hier also lediglich der Sitz bzw. ich nenne es mal das ZuHause der GMBH von Interresse und nicht die Endung?!
Gruß
h.
Hallo,
Also könnte man bei .de genauso wie bei .com Domains annehmen
das sobald hier etwas verkauft wird es ein Gewerbe ist und
somit ein Impressum Pflicht wäre?! Wäre hier also lediglich
die Voraussetzungen für ein Impressum liegen deutlich niedriger.
der Sitz bzw. ich nenne es mal das ZuHause der GMBH von
Interresse und nicht die Endung?!
Korrekt.
Gruß
S.J.
Hallo,
Wäre hier also lediglich
[…]
der Sitz bzw. ich nenne es mal das ZuHause der GMBH von
Interresse und nicht die Endung?!
Korrekt.
bist Du Dir da sicher? Ein Unternhemen mit Sitz im (EU-)Ausland, daß über seine Internetseite Geschäfte gezielt mit deutschen Kunden anabahnt sollte meines Wissens genauso ein Impressum vorhalten. Ein Ansatzpunkt hierbei wäre die Angabe von Versandkosten nach D.
Bei einfacheren Sachen wie Blogs mag das anders aussehen.
Gruß
osmodius
Hallo,
bist Du Dir da sicher? Ein Unternhemen mit Sitz im
(EU-)Ausland, daß über seine Internetseite Geschäfte gezielt
mit deutschen Kunden anabahnt sollte meines Wissens genauso
ein Impressum vorhalten.
Du solltest den Gesamt Kontext berücksichtigen. Meine Aussage bezog sich auf die Aussage:
„angenommen eine GMBH mit Sitz in Deutschland“
Du magst mit Deinem Einwand vielleicht Recht haben. Allerdings geht es nicht darum.
Gruß
S.J.