Hallo zusammmen,
im Internet wird von Anwälten gerne alles mögliche, was nicht auch im Kleinsten mit gewissen Vorschriften übereinstimmt, gnadenlos abgemahnt. Das Thema dürfte zu den meistdiskutierten gehören.
Auch das Thema Impressumspflicht in emails kommt dabei immer wieder hoch.
Frage: Was ist mit den ganzen No.Reply emails, die insbesondere die aus den USA kommenden Internetgiganten nutzen und die nicht benatwortet werden können/Antwort abgelehnt deren Adresse in der email wenn überhaupt nur eine postalische ist.
Wie ist hier eine Rechtslage?
Danke
M
Moin,
Frage: Was ist mit den ganzen No.Reply emails
Automatisch versendete EMails müssen natürlich den selben Anforderungen genügen, wie manuell versendete Mails.
insbesondere die aus den USA kommenden Internetgiganten nutzen
und die nicht benatwortet werden können/Antwort abgelehnt
deren Adresse in der email wenn überhaupt nur eine postalische
ist.
Wie ist hier eine Rechtslage?
Ich möchte mal meinen, aber da wird sich zeigen, dass ich davon wieder gar keine Ahnung habe
dass Mails aus den USA dem Recht der USA unterliegen und nicht dem deutschen.
Liebe Grüße,
-Efchen
Nachtrag: Impressum / Disclaimer & Co.
Ich meine grundsätzlich die aus Amerika stammenden und hier agierenden großen Internetfirmen, die teilweise marktbeherrschend in Ihren Segmenten agieren als Suchmaschine, Handelsplattform u.ä.
Danke
M
Hallo
Auch das Thema Impressumspflicht in emails kommt dabei immer
wieder hoch.
In Deutschland müssen geschäftliche Emails die gleichen Anforderungen wie Papierbriefe erfüllen, sprich die üblichen HGB Pflichtangaben. Eine anderweitige „Impressumspflicht“ gibt es nicht.
Frage: Was ist mit den ganzen No.Reply emails, die
insbesondere die aus den USA kommenden Internetgiganten nutzen
und die nicht benatwortet werden können/Antwort abgelehnt
deren Adresse in der email wenn überhaupt nur eine postalische
ist.
Mir ist nicht ganz klar was du meinst… Es gibt keine Pflicht, auf eine Email zu antworten, und wenn das bekannt gemacht wird, ist es doch um so besser? Falls keine andere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geboten wird kann ja entsprechend reagieren.
In den AGBs kann ausserdem rechtskräftig festgelegt werden, ob zB eine Kündigung per Email oder nur per Briefpost erfolgen darf.
Wem’s nicht gefällt sollte mit denen keine Verträge abschliessen.
Wie ist hier eine Rechtslage?
Kompliziert, schon allein welches Recht bei US-Anbietern gilt, die gezielt im deutschen Markt agieren, mit oder ohne deutsche Niederlassung, ist schwer zu bewerten. Darum sind das da oben auch nur deutsche Regeln, die nicht unbedingt in einem speziellen Fall zutreffen müssen.
Gruß, DW.
In Deutschland müssen geschäftliche Emails die gleichen
Anforderungen wie Papierbriefe erfüllen, sprich die üblichen
HGB Pflichtangaben.
Wichtiger Zusatz:
Für Dienstleister gilt dies hier