Impressum: E-Mail vor Spam schützen

Angenommen Person A möchte seine E-Mail Adresse (im Impressum) vor Spam schützen und verwendet zu diesem Zweck CSS. Eine Möglichkeit wäre die Fragmentierung der E-Mail mithilfe nicht sichtbarer Elemente. Könnte Person A in diesem Fall Probleme in Form einer Abmahnung bekommen?

Die E-Mail muss für einen MENSCHEN lesbar/erkennbar sein.
Eine jpg Datei in der die E-Mailadresse abfotografiert ist erfüllt ebenfalls diesen Zweck.

ICh sage Nein, dafür kriegt man keine Probleme

Hallo.

Die E-Mail muss für einen MENSCHEN lesbar/erkennbar sein.
Eine jpg Datei in der die E-Mailadresse abfotografiert ist
erfüllt ebenfalls diesen Zweck.

Ist das wirklich so? Ein blinder oder sehbehinderter Mensch, der mittels eines Screenreaders das Impressum zu lesen versucht, wird so seine Schwierigkeiten mit dem jpg haben.
Oder jemand, der einen Browser verwendet, der keine Bilder anzeigen kann (z.B. Lynx) oder eingestellt ist, diese aus Bandbreitengründen nicht zu laden?
All diese Leute würde man damit daran hindern, die Mail-Adresse zu lesen.

Sebastian.

Hallo.

Grob gesagt: nur Einrichtungen des Bundes und der Länder müssen barrierefreie Webseiten anbieten. Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bitv/__1.html
(Die Bundesländer haben hierfür ihre eigenen Vorschriften.)

Privatpersonen und Unternehmen sind hierzu nicht verpflichtet - ein Bild als Impressum ist dort also in Ordnung.

Hier wirds die Lage etwas genauer beschrieben:
http://www.schloebe.de/artikel/gesetz-impressum-als-…

Gruß
Christian

Kein ein Blinder den Text am Schirm erkennen?
Und wer ist für die Nutzung des Browsers verantwortlich? Der Homepagebetreiber oder der User?

Für mich stimmt die Antwort wie gegeben.

Hi,

dann kommt in die Bildbeschreibung die Emailadresse und anstelle des @ kann man ja (at) schreiben - Screenreader sollte damit kein Problem haben

Grüße

Hallo.

Grob gesagt: nur Einrichtungen des Bundes und der Länder
müssen barrierefreie Webseiten anbieten. Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bitv/__1.html
(Die Bundesländer haben hierfür ihre eigenen Vorschriften.)

Das war mir soweit bekannt.

Privatpersonen und Unternehmen sind hierzu nicht verpflichtet

  • ein Bild als Impressum ist dort also in Ordnung.

Hier wirds die Lage etwas genauer beschrieben:
http://www.schloebe.de/artikel/gesetz-impressum-als-…

Danke für den Link. Für mich hatte „unmittelbar erreichbar“ die Bedeutung, dass dies für jeden Besucher der Seite zu gelten hat, also auch für Blinde und Textbrowsernutzer. Dies scheint wohl nicht so zu sein.

Sebastian.

Hallo.

Kein ein Blinder den Text am Schirm erkennen?

Dafür gibt es Screenreader oder Braile-Browser (z.B. für Firefox: http://mozbraille.mozdev.org/).

Und wer ist für die Nutzung des Browsers verantwortlich? Der
Homepagebetreiber oder der User?

Der User, aber das Gesetz lautet ja, dass das Impressum „unmittelbar erreichbar“ sein msus, und das habe ich so interpretiert, dass es für alle potenziellen Besucher der Seite so zu gelten hat, also eben auch für Blinde oder Nutzer mit Textbrowsern.

Sebastian.

Hallo.

dann kommt in die Bildbeschreibung die Emailadresse und
anstelle des @ kann man ja (at) schreiben - Screenreader
sollte damit kein Problem haben

Das halte ich für eine gute Lösung, aber vorgeschrieben scheint es ja nicht zu sein. Einem Blinden kann man das Impressum also zur Zeit komplett vorenthalten.

Sebastian.

Hallo,

Screenreader sollte damit kein Problem haben

dann hat das der Spammer auch nicht.
Gruß
loderunner

Danke für die zahlreichen Antworten. Wenn Person A ein Bild verwenden kann ohne Probleme zu bekommen, ist wohl auch der Einsatz von CSS oder Javascript möglich.

Hallo!

Danke für den Link. Für mich hatte „unmittelbar erreichbar“
die Bedeutung, dass dies für jeden Besucher der Seite zu
gelten hat, also auch für Blinde und Textbrowsernutzer. Dies
scheint wohl nicht so zu sein.

Und was ist mit Blinden, die zugleich auch taub sind? Irgendwo gibt es schlicht Grenzen!

Gruß
Falke