Hallo,
ist die Angabe der eMail-Adresse im Impressum zwingend notwendig, oder genügt ein Verweis auf ein Kontaktformular.
Sprich die eMail-Adresse wäre für den Besucher nicht sichtbar.
Danke und Gruß
Marcel
Hallo,
ist die Angabe der eMail-Adresse im Impressum zwingend notwendig, oder genügt ein Verweis auf ein Kontaktformular.
Sprich die eMail-Adresse wäre für den Besucher nicht sichtbar.
Danke und Gruß
Marcel
Hallo,
ist die Angabe der eMail-Adresse im Impressum zwingend
notwendig, oder genügt ein Verweis auf ein Kontaktformular.
Sprich die eMail-Adresse wäre für den Besucher nicht sichtbar.
Eine Emailadresse ist erforderlich. Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Hallo,
ist die Angabe der eMail-Adresse im Impressum zwingend
notwendig, oder genügt ein Verweis auf ein Kontaktformular.
Sprich die eMail-Adresse wäre für den Besucher nicht sichtbar.
ich halte es aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit für inakzeptabel, lediglich ein Kontakt-Formular anzubieten und nicht auch einen Mailto-Link zu veröffentlichen, oder wenigstens die E-Mail-Adresse anzugeben.
Ich würde auch §5 (1) TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) im Falle einer Impressumspflicht so interpretieren, dass die E-Mail-Adresse angegeben werden muss. Der Gesetzgeber spricht ausdrücklich von „der Adresse der elektronischen Post“ (vermutlich meint er damit eine E-Mail-Adresse im Sinne von SMTP) und nicht nur von „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen“ (was etwa ein Kontakt-Formular leisten kann).
Was sich der Gesetzgeber unter „elektronischer Post“ genau vorstellt, wäre aber durchaus interessant - denn eine Definition dieses Begriffs habe ich nicht gefunden.
–
Philipp
Hi Edison,
danke für die Info und den Link.
Werd’s dann mal entsprechend umsetzen.
Gruß
Marcel
Eine Emailadresse ist erforderlich. Vgl.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Hey Philipp,
die Idee nur ein Kontaktformular zu nutzen soll zum einem vor Spam schützen und zum anderem halt nicht jedermann Kontaktdaten zur Verfügungzustellen.
Aber ich denke auch das dies nicht ausreicht (u. a. den esetzl. Bestimmungen.
Werde wohl beide Varianten einpflegen…
Gruß
Marcel
ich halte es aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit für
inakzeptabel, lediglich ein Kontakt-Formular anzubieten und
nicht auch einen Mailto-Link zu veröffentlichen, oder
wenigstens die E-Mail-Adresse anzugeben.
Mach einfach ein kleines Bild in den du deine E-Mail Addresse reinschreibst…dann können Bots es nicht rauskriegen 
Was sich der Gesetzgeber unter „elektronischer Post“ genau
vorstellt, wäre aber durchaus interessant - denn eine
Definition dieses Begriffs habe ich nicht gefunden.
Nachdem alle das selbe meinen, sollte es wenig Alternativen für eine Definition geben:
http://www.tu-berlin.de/zrz/information/paper/handbu…
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail
http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~sunny/Internet_…
http://www.uni-kassel.de/hrz/hrz-info/info-12/post.html
Ich denke, dass spät bei § 5 Abs. 1 Nr. 2 „[…]einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ klar sein dürfte, dass hiermit eMail gemeint ist…
Grüße
Martin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Marcel,
wenn Du Spam vermeiden willst, gib Deine E-Mail-Adresse in Form einer Grafikdatei an.
Viele Grüße,
Andreas
Hallo,
prinzipiell OK, aber da auch in Zukunft die Barrierefreiheit eine Rolle spielen soll, wohl nicht so optimal.
Werde mal schauen, welche Alternativen es noch gibt.
Danke für den Tipp
Gruß
Marcel
Mach einfach ein kleines Bild in den du deine E-Mail Addresse
reinschreibst…dann können Bots es nicht rauskriegen
Hi,
Um die „Barrierefreiheit“ zu gewähren, empfehle ich eher das hier: http://www.onsite.org/html/antispam_email.html
Gruß
Martin
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