Impressum für Spieleprojekt?

Hallöchen,

folgende kurze Frage:

Eine Privatperson betreibt ein blog, in der eine neue Spielidee beschrieben wird, allerdings nicht nur das Spiel, sondern in erster Linie dessen Werdegang von der Idee zur Wirklichkeit.

Natürlich möchte die Privatperson das fertige Spiel später auch mal verkaufen, aber derzeit besitzt jene Person eben außer einer Idee nicht viel: keine Firma, keine Ust-Id, etc. etc.

Aller Wahrscheinlichkeit würde die Person dem fertigen Produkt später ohnehin eine eigene Seite zugedeihen lassen, noch bevor ein Kauf tatsächlich möglich wäre.

Fragen

Macht sich die Person irgendwelcher Vergehen schuldig, wenn im Impressum derzeit keine Handelsregisternummer / Ust.-ID stehen?

Muss die Person im Impressum des blog-Projekts sämtliche Angaben machen wie für eine kommerzielle Internetseite?

Gruß + Danke,
Michael

An der Stelle stellt sich die Frage,
ob das Gewerbe schon entstanden ist; die Frage muss man erst mal mit sich selber klären:
ist jetzt schon eine konkrete, planmäßige Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ?

Wenn Gewerbe,
dann sämtliche Pflichtangaben.
HR Nummer, nur wenn man im HR eingetragen ist.
USt Nummer, wenn man eine hat.

Wenn kein Gewerbe,
dann reicht es m.W. aus: Name, Anschrift, Telefonnummer (oder ähnliches).
Bin mir aber auch nicht ganz sicher, bin da auch nicht immer auf dem allerneuesten stand.

Hallöchen,

nehmen wir mal an, es gäbe gar keine „Gewinnerzielungsabsicht“, jedoch da das Spiel ein physikalisches Produkt wäre, eben mit Herstellungskosten und entsprechend mit grundlegend kostenneutralem Vertrieb verbunden.
Man könnte aus Sicht des Finanzamts also auch im Sinne von „Liebhaberei“ argumentieren, allerdings wird das schwer einem der Abmahnanwälte klarzumachen sein, der sich nur das Impressum durchliest, merkt „Hier wird was verkauft“ und dann darauf anspringen könnte „Und es fehlt die Handelsregisternummer - ha, das gibt Post!“

Der Fall ist fiktiv, ich habe keine Ahnung ob ein Abmahnanwalt so was einfach so machen kann und ob man dann erstmal einen langwierigen Rechtsstreit am Hals hätte etc.

Ebenso, ob man eben aufgrund eines derartigen Vorhabens überhaupt ein Gewerbe anmelden muss.

Wie sieht es überhaupt aus, wenn jemand -sagen wir mal aus Imagegründen- einen „Spielevertrieb“ aufmacht, der dann diese einzige Spielidee „verkauft“, wieder ohne konkrete Gewinnerzielungsabsicht? Braucht man dafür ein Gewerbe?

Gruß und Danke,
Michael

HI,

Man könnte aus Sicht des Finanzamts also auch im Sinne von „Liebhaberei“ argumentieren, allerdings wird das schwer einem der Abmahnanwälte klarzumachen sein, der sich nur das Impressum durchliest, merkt „Hier wird was verkauft“ und dann darauf anspringen könnte „Und es fehlt die Handelsregisternummer - ha, das gibt Post!“

Nö. Wenn es keinen Eintrag ins Handelsregister gibt, gibt es auch keine Nummer die angegeben werden muss. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_%28D…

Wie sieht es überhaupt aus, wenn jemand -sagen wir mal aus Imagegründen- einen „Spielevertrieb“ aufmacht, der dann diese einzige Spielidee „verkauft“, wieder ohne konkrete Gewinnerzielungsabsicht? Braucht man dafür ein Gewerbe?

Dafür könnte man ein Existenzgründerseminar der IHK besuchen. So bekommt man auch gleich das Rüstzeug wenn man wirklich mal Geld damit verdienen will.

Gruss
K