allgemein ist wohl mittlerweile bekannt, dass bei einem gewerblichen Internetauftritt ein Impressum nötig ist. Ist es zulässig, dass ein deutsches Unternehmen das Impressum in englischer Sprache auf der Homepage mit der Link-Angabe „Imprint“ veröffentlicht ohne deutsche Übersetzung? Vielen Dank für die Antwort.
Ist es
zulässig, dass ein deutsches Unternehmen das Impressum in
englischer Sprache auf der Homepage mit der Link-Angabe
„Imprint“ veröffentlicht ohne deutsche Übersetzung?
der nächste käme dann mit einem Impressum auf Chinesisch mit entsprechenden Schriftzeichen und der Notwendigkeit, diese als speziellen Zeichensatz erstmal irgendwo runterladen zu müssen?
Die Logik sagt: das Impressum muss lesbar sein für das Zielpublikum der Seite. Also: Seite in Deutschland mit deutschsprachigem Inhalt erfordert auch ein deutschsprachiges Impressum.
Und zur rechtlichen Seite findet man: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
In §6 TDG findet man den Begriff ‚leicht erkennbar‘. Das ist für mich bei einer deutschsprachigen Internetpräsenz nur auf Deutsch gegeben.
Damit wäre also Deine Grußformel bzw „Unterschrift“
Gruß
loderunner (ianal)
soferne sie den Anspruch auf „Rechtsgültigkeit“ besitzen
sollte, - als Beispiel in obigem Sinne - auch nicht
vertretbar ))
Du hast völlig recht. Und deshalb ist sie auch weniger als rechtliche Aussage denn als Warnung bezüglich der Rechtssicherheit meiner Auskünfte gedacht.
Gruß
loderunner (ianal)