Impressum in Fachbüchern: Private Kopien verboten

Hallo zusammen,

ein kleiner Fachverlag hat in seinen Büchern (teure Fachpublikationen in kleinen Auflagen) neben dem Impressum und dem obligatorischen Satz Nachruck verboten, alle Rechte vorbehalten etc. folgenden Hinweis abgedruckt:
„Auch die Herstellung von Fotokopien des Werkes für den eigenen Gebrauch ist gesetzlich untersagt.“

Nun sagt das Urheberrecht etwas ganz anderes:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Man darf also - im bestimmten Rahmen - privat kopieren und diese Kopien privat weitergeben.

Meine Frage ans Forum: Verstößt der Verleger mit seinem Hinweis gegen geltendes Recht, z.B. gegen das Urheberrecht oder gegen das Wettbewerbsrecht? Falls ja, kann man von ihm Unterlassung fordern und/oder verlangen, die entsprechende Passage in seinen Büchern zu eliminieren?

Danke im Voraus für Antworten und Gruss, Tintling

Hallo !

Von „privat weitergeben“ steht aber m.E. nach nichts im Gesetz drin.

mfG
duck313

Hallo,

Von „privat weitergeben“ steht aber m.E. nach nichts im Gesetz
drin.

der BGH hat das aber längst entschieden.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im…

Außerdem verbietet der Verlag ja nicht das weitergeben, sondern bereits das Kopieren zu privaten Zwecken. Schon alleine das steht im Widerspruch zum UrhG.

S.J.

Hallo ESSJOTT,

danke für die Antwort. Genau so kenne ich das Gesetz auch.

Ist diese Passage in den Büchern denn nun abmahnfähig? Falls ja, auf welcher Grundlage.

Herzlichst, Tintling

Hallo

Von „privat weitergeben“ steht aber m.E. nach nichts im Gesetz
drin.

der BGH hat das aber längst entschieden.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im…

Außerdem verbietet der Verlag ja nicht das weitergeben,
sondern bereits das Kopieren zu privaten Zwecken. Schon
alleine das steht im Widerspruch zum UrhG.

Da geht es um Software und um Audio-/Videowerke, auf Bücher kann man das nicht anwenden, bzw. man muss sich die richtigen Paragraphen anschauen, wie zB den § 53 Abs. 4 Nr. 2

Gruß, DW.

Hallo

ein kleiner Fachverlag hat in seinen Büchern (teure
Fachpublikationen in kleinen Auflagen) neben dem Impressum und
dem obligatorischen Satz Nachruck verboten, alle Rechte
vorbehalten etc. folgenden Hinweis abgedruckt:
„Auch die Herstellung von Fotokopien des Werkes für den
eigenen Gebrauch ist gesetzlich untersagt.“

Nun sagt das Urheberrecht etwas ganz anderes:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen
Gebrauch
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Sorry, aber du musst schon den ganzen Paragraphen lesen, am Ende steht da was speziell für Bücher.

Man darf also - im bestimmten Rahmen - privat kopieren und
diese Kopien privat weitergeben.

Nein:
„Die Vervielfältigung […] eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.“

Gruß,
DW.