Impressum - ja oder nein?

Hallo,

vorab: ein „Beantworter“ dieser Frage aus dem „Hompage“-Brett hat mir nahegelegt, die Frage hier zu stellen.

Nach Eigenrecherche bin ich der Meinung, die oben genannte Frage mit „Nein“ zu beantworten, verlasse mich aber ungern nur auf meinen eigenen Sachverstand.

Eine Internetseite hat folgenden Inhalt:

Einfacher Text: " Hallo Besucher, wenn du Lust hast eine interessante Mail zu erhalten, schreibe an unten stehende Mailadresse eine Mail mit dem Betreff „Schick mal !“. Diese Willensbekundung gilt nur für das einmalige Verschicken EINER Mail".

Die Seite hat keinerlei Werbung (pop-ups etc.), sondern nur den oben gennanten Plaintext.

Frage: besteht für oben genannte Seite eine Impressumspflicht?

Hat der Inhalt der dann dem Interessenten zugeschickten Mail eine Relevanz oder wird dieses mit der Willensbekundung „ausgeschaltet“?

(da diese Frage aus einer Diskussionsrunde enstanden ist und nicht Geschäftsinteressen meiner Person widerspiegelt, hoffe ich mich entsprechend der Regeln dieses Forums zu verhalten.)

Vielen Dank vorab,

Sattel :smile:

Hallo,

die Frage ist IMHO mit „ja“ zu beantworten.

siehe auch
http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/__6.html,
und
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwen…

Grüße
Mara

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