hallo zusammen,
nach eigenrecherche bin ich der meinung, die oben genannte frage mit „nein“ zu beantworten, verlasse mich aber ungern nur auf meinen eigenen sachverstand:
eine internetseite hat folgenden inhalt:
einfacher text: " hallo besucher, wenn du lust hast eine interessante mail zu erhalten, schreibe an unten stehende mail adresse eine mail mit dem betreff „schick mal !“ diese willensbekundung gilt nur für das einmalige verschicken EINER mail".
die seite hat keinerlei werbung (pop-ups etc.), sondern nur den oben gennanten plaintext.
zunächst zu eigentlichen frage: besteht für oben genannte seite eine impressums pflicht?
hat der inhalt der dann dem interessenten zugeschickten mail eine relevanz oder wird dieses mit der willensbekundung „ausgeschaltet“?
ob noch andere fallstricke enstehen können, würde mich auch interessieren.
vielen dank vorab, ich hoffe die platzierung des themas ist hier richtig : )