Impressum mit Kontaktformular EuGH (C - 298/07)

Moin,

Lt. o.a. Urteil ist die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend nötig, wenn es dafür ein Kontaktformular gibt.

Hier steht: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…
kann insoweit auch durch eine elektronische Anfragemaske (etwa: Kontaktformular) eröffnet sein, wenn der Diensteanbieter auf Nutzeranfragen mittels dieser innerhalb einer angemessenen Frist (hier: 30 bis 60 Minuten) antwortet.

Wie wichtig sind die hier genannten 30-60 Minuten? Sind die wirklich verpflichtend? Sind die wirklich Teil des Urteils?

30-60 Minuten heißt ja, dass irgendwo ständig ein Computer an sein muss, der diese Kontaktanfragen empfangen kann. Das heißt aber auch, dass da ständig einer davor sitzen muss (zumindest einmal in der Stunde).

Heißt das auch, dass man nicht mehr schlafen darf, weil ja eine unmittelbare Kommunikation erforderlich ist, man also auch niemand anders diese Anfragen beantworten lassen darf?

Oder etwas realistischer: Wie macht das ein nebenberuflich Gewerbetreibender, der tagsüber einer anderen Arbeit nachgeht und solche Kontaktanfragen tagsüber nicht beantworten kann?

Sind hier wirklich 30-60 Minuten Antwortzeit gefordert (die große Firmen ja noch nie wirklich eingehalten haben, wenn mal jemand versucht hat, diesen eine Mail zu schreiben)? Oder ist das eine wünschenswerte Zeitangabe?

Ich meine, wenn das wirklich gefordert ist und die Alternative die Angabe einer Telefonnummer ist, gibt es da keine Antwortzeit? Muss man da alle anderen Aktivitäten unterbrechen, wenn das Telefon schellt? Darf man da auch nachts nicht schlafen, weil man erreichbar sein muss? Was, wenn der Akku des Handys oder des schnurlosen Festnetzanschlusses leer ist oder aus sonst einem Grund diese Telefonnumer nicht erreichbar ist?

Was ist, wenn der alleine Gewerbetreibender und Verantwortlicher einer Website in den Urlaub fährt und keinen Anrufbeantworter hat?

Alle diese Fragen gelten unabhängig davon, ob das geschäftsschädigend ist oder nicht, es geht mir einfach um diese 30-60 Minuten, wie wichtig/ernst die gemeint sind.

Ich danke für Eure Antworten,
-Efchen

Hallo,

entweder verstehe ich die Frage falsch oder es liegt ein Missveständnis beim Fragesteller vor.
Das Urteil sagt ausdrücklich, dass „Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, müssen nicht zwingend eine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angegeben“.
Lediglich wenn ein Kunde eine persönliche Kontaktaufnahme verlange, da steht aber nicht, dass der Kunde sofort oder unverzüglich angerufen werden muss.
Das ist der Urteil-Text des EuGH C 298/07 und nur darauf kommt es an.

Zudem kann man davon ausgehen, dass , wenn man nicht Dienstleistungen anbietet, die sich ausdrücklich auf nachts und Wochenenden beschränkt, der Kunde davon ausgehen kann, dass ein Online-Versandhandel nicht um 01.05 h oder sonntags tel. erreichbar ist.

Man müsste jetzt allerdings erfragen, welches Geschäft oder Dienstleistung in diesem fiktiven Falle angedacht wäre? :wink:

Evtl. nochmals posten?

lG

Moin,

entweder verstehe ich die Frage falsch oder es liegt ein
Missveständnis beim Fragesteller vor.

Letzteres kann ich natürlich nicht ausschließen bzw. das wäre die beste Antwort, die ich mir vorstellen könnte.

Das Urteil sagt ausdrücklich, dass „Firmen, die ihre Dienste
ausschließlich über das Internet anbieten, müssen nicht
zwingend eine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angegeben“.

Darum gehts mir nicht, sondern um die 30 bis 60 Minuten Antwortzeit beim Kontaktformular (siehe OP, da habe ich den Passus zitiert und den Link dazu, wo das steht).

Das ist der Urteil-Text des EuGH C 298/07 und nur darauf kommt
es an.

Wie gesagt, da steht, dass man alternativ zur Telefonnummer ein Kontaktformular haben kann, man diese eingehenden Anfragen aber innherhalb 30 bis 60 Minuten beantworten muss. Das irritiert mich. Weil das niemand einhalten kann.

Man müsste jetzt allerdings erfragen, welches Geschäft oder
Dienstleistung in diesem fiktiven Falle angedacht wäre? :wink:

Es ist wirklich kein realer Fall, es geht nur darum, ob das alternativ angebotene Kontaktformular wirklich eine Alternative zum Telefon ist. Ob man da wirklich in 30 bis 60 Minuten antworten muss. Dann evtl. die weiterführende Frage, ob man - wenn man doch eine Telefonnummer angibt - da auch zumindest tagsüber erreichbar sein muss, weil das auch nicht in jedem Falle machbar ist.

Evtl. nochmals posten?

Ohne das bös oder irgendwie negativ zu meinen :smile: - Evtl. nochmals lesen? :wink:
Nein, ich erkläre meine Frage auch gerne nochmal, wenn es jetzt noch nicht klarer ist - mir geht es primär um die Antwortzeit von 30 bis 60 Minuten beim Kontaktformular, das alternativ zur Telefonnummer angeboten werden kann.

Danke für Deine Antwort,
-Efchen