Impressum notwendig auf Vereinsseite?

Guten Morgen, liebe Experten!
Muss ein Sportverein (e.V.) auf seiner homepage ein Impressum haben?

Und was muss in diesem Impressum stehen?

Hintergrund meiner Frage:
Ein Mitglied eines Sportvereins möchte seine Mitgliedschaft kündigen. Es findet auf der homepage des Vereins nur Email-Adressen der Vorstandsmitglieder, auf das Kündigungsschreiben an diese Mailadressen gibt es keinerlei Antwort.

Das Mitglied sucht nach einer Postadresse, findet aber nichts, weder unter dem Punkt „über uns“, der nur den Verein beschreibt, noch unter „Kontakt“, wo nur besagte Emailadressen erscheinen.

Das Mitglied findet auf dem Formular zur Anmeldung eine Postadresse und richtet ein Kündigungsschreiben an diese Adresse, das aber auch unbeantwortet bleibt.

Müsste also dieser Verein nicht zmindest eine Postadresse im Impressum angeben?

Danke für eure Antworten!

Gruß, Fo

Soviel ich weiß, muss auch ein eingetragener Verein ein Imressum haben. Dort gehören Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer rein und wer den Verein nach außen vertritt. Und wahrscheinlich gehören auch noch die Registernummer und Registergericht rein, wenn es ein e.V. ist.
Andererseits habe ich - glaube ich - mal gelesen, dass nur Betreiber von gleichen Webseiten monieren, wenn das Impressum fehlt. Bin da aber nicht sicher.
Da aber eine Postanschrift offenbar vorhanden ist, würde ich die Kündigung mal als Einschreiben mit Rückschein senden. Und am besten einen Zeugen, der sieht, was im Umschlag ist. Sonst könnte der Empfänger ja sagen, es wäre nichts drin gewesen. Der Rückschein von der Post beweist ja nur, dass was zugestellt wurde, aber nicht was.

Hallo!

Müsste also dieser Verein nicht zmindest eine Postadresse im
Impressum angeben?

Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und muß im Impressum seiner Webseite eine ladungsfähige Anschrift/Geschäftsadresse angeben. Außerdem muß die im Namen des Vereins verantwortlich handelnde natürliche Person benannt sein.

Gruß
Wolfgang

Danke für eure Antworten!

Gruß, Fo

Wolfgang hat Recht. Problem des Vereins. Nicht gut kommt aber vor wenn die Vorstandsmitgleider öfters wechseln. Wir passen da auch immer ziemlich auf. 

Generell ist es so, das du den Nachweis zu führen hast, also wie von Mialana vorgeschlagen EInschreiben mit Rückschein. Was genau richtig ist, steht normalerweise in der Satzung. 

Gruß
Uschi 

Hallo,

ein Impressum mit Anschrift muss enthalten sein. Wichtig ist aber auch, ob es sich wirklich um die offizielle Homepage des Vereins handelt. Die richtige Vereinsanschrift könnte also ggf. auch eine andere sein. Diese ist aber auch aus andereren Medien wie dem Stadtsportbund zu erfahren.
Eine Kündigung sollte am Besten mit Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Einer Bestätigung der Künigung durch den Verein bedarf es allerdings nicht.Jedoch darf nach ordnungsgemäßiger Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist keine Forderung durch den Verein erhoben werden.

Gruß

Hallo!

Ich bin da leider auch nicht ganz sicher. Finde aber, da jeder der eine HP hat auch ein Impressum haben sollte! Schon aus Rechtsgründen mit Hinweisen!

Wenn eine Kündigung an eine Postadresse geht (muss es die auch geben!) und fristmässig ist, ist sie meiner Meinung auch Rechtsgültig. 

Adressänderungen eines Vereins müssen bekannt gegeben werden. Sonst  gilt das BGB.

ohne Gewähr
mfG
Ron

Man muss gar nicht antworten…
… wenn man nichts weiß.
Wem soll Deine persönliche Meinung irgendwas nutzen?