wäre es hypothetisch in Deutschland/ Österreich erlaubt, einen Treuhänder im Impressum einzutragen? Angenommen es handelt sich um einen journalistischen Blog ohne Shop/ eCommerce, der Einnahmen aus Bannerwerbung erzielt.
Wenn möglich bitte eure Antwort (Ja/ Nein) entsprechend zu begründen. Danke! =)
wäre es hypothetisch in Deutschland/ Österreich erlaubt, einen
Treuhänder im Impressum einzutragen? Angenommen es handelt
sich um einen journalistischen Blog ohne Shop/ eCommerce, der
Einnahmen aus Bannerwerbung erzielt.
Wenn möglich bitte eure Antwort (Ja/ Nein) entsprechend zu begründen. Danke! =)
Ja, auf jeden Fall. Das Schweizer Bundesgesetz 164 - darin § 345a - sieht dieysn Fall auch explizit vor. Analoge Anwendung dieses Gesetzes natürlich auch in D und A, denn wenn kein nationales Gesetz besteht, dann sind internationale Rechtsquellen heranzuziehen.
Wichtig ist, den Treuhänder regelmäßig z wechseln (dies nur als praktischer Tipp)