Hallo,
ich würde gerne einen kurzen Fall schildern und wäre froh über eine Antwort von jemanden der sich damit auskennt.
Firma A beauftragt eine Person B mit der Erstellung einer Internetseite. Peson B setzt versehentlich ein urheberrechtlich geschütztes Bild leicht grafisch manipuliert auf diese Internetseite.
Nun melde sich ein Anwaltsbüro C und verlangt Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von fast 1000 EUR.
Im Impressum steht, dass für den Inhalt der Webseite ausschliesslich Person B verantwortlich ist (Name, email jedoch keine Postadresse).
Meine Frage ist nun muss Person B haften, oder haftet die Firma von der die Internetseite ist und die auch im Impressum steht?
Danke für Antwort.
Meine Frage ist nun muss Person B haften, oder haftet die
Firma von der die Internetseite ist und die auch im Impressum
steht?
Danke für Antwort.
Hi David
Um es voraus zu schicken: Ich bin kein Jurist. Aber für mich ist der Fall klar. B ist als Webdesigner verantwortlich dafür, dass ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf die Site gelangt ist. Die Firma A hat B einen Auftrag erteilt und muss sich darauf verlassen können, dass B weiss, was er tut oder zumindest in Treu und Glauben handelt.
Die Frage stellt sich allerdings, ob das Anwaltsbüro denn wirklich beweisen kann, dass es sich um ein geschütztes Bild handelt. Wie du schreibst, wurde es (wenn auch nur leicht) verändert. Verfügt denn das Bild über ein Wasserzeichen, das nachweist, dass B nicht der Urheber ist?
Die Frage stellt sich allerdings, ob das Anwaltsbüro denn
wirklich beweisen kann, dass es sich um ein geschütztes Bild
handelt. Wie du schreibst, wurde es (wenn auch nur leicht)
verändert. Verfügt denn das Bild über ein Wasserzeichen, das
nachweist, dass B nicht der Urheber ist?
Ich denke das können Sie, es handelt sich um einen Ausschnitt aus einem Stadtplandienst auf diesem Auschnitt wurde mit Paintshop einige Beschreibungen und Texte eingefügt. Ein Wasserzeichen ist zwar nicht vorhanden, aber Anhand von der original Karte lässt das sich leicht erkennen. Die Frage ist nur, ist dem Urheber dadurch ein Schaden entstanden (1000EUR die der Urheber haben will)? Das ist aber ne ganz andere Frage.
Ich befinde mich in der Situation der Firma, Person B möchte auch die Sachen klären, jedoch muss erstmal das Anwaltsbüro schriftlich Kontakt aufnehmen mit ihm, damit dieser zu einem Anwalt gehen kann. Die Sorge von A und B ist nun, dass das Anwaltsbüro sich nicht melde bei Person B und deswegen die Frist abläuft und Firma A ne Gerichtsverhandlung am Hals hat.
Die Frage stellt sich allerdings, ob das Anwaltsbüro denn
wirklich beweisen kann, dass es sich um ein geschütztes Bild
handelt. Wie du schreibst, wurde es (wenn auch nur leicht)
verändert. Verfügt denn das Bild über ein Wasserzeichen, das
nachweist, dass B nicht der Urheber ist?
Ich denke das können Sie, es handelt sich um einen Ausschnitt
aus einem Stadtplandienst auf diesem Auschnitt wurde mit
Paintshop einige Beschreibungen und Texte eingefügt. Ein
Wasserzeichen ist zwar nicht vorhanden, aber Anhand von der
original Karte lässt das sich leicht erkennen. Die Frage ist
nur, ist dem Urheber dadurch ein Schaden entstanden (1000EUR
die der Urheber haben will)? Das ist aber ne ganz andere
Frage.
Das ist Juristisch (wenn auch ich selbst keiner bin, aber einer der sowas aus erster Hand mehrmals miterlebt hat … auch mit Stadtkarten) irrelevant. Im Übrigen sind 1000EUR ein Klacks gemessen an anderen Preisen… (nur mal am Rande…)
Fakt ist, das der Mandant (=Standplandienst) des Anwaltsbüros eben Ihr „Bild“ wiedererkannt hat und man dafür im Normalfall kein Nutzungsrecht, also Wiederverwertungsrecht hat. Also darf man es nicht ungefragt im Internet veröffentlichen. Dies muss Person B eigentlich klar sein bzw. von Person B sichergestellt werden…
Alles weitere wird sich zwischen den Personen (Firma A, Person B, Anwalt C) klären müssen.
Ich befinde mich in der Situation der Firma, Person B möchte
auch die Sachen klären, jedoch muss erstmal das Anwaltsbüro
schriftlich Kontakt aufnehmen mit ihm, damit dieser zu einem
Anwalt gehen kann. Die Sorge von A und B ist nun, dass das
Anwaltsbüro sich nicht melde bei Person B und deswegen die
Frist abläuft und Firma A ne Gerichtsverhandlung am Hals hat.
Was genau ist Vertragsbestandteil? Wenn dort etwas von „Person B hat mir eine Website zu liefern“ steht sollte man das eben durch einen Anwalt D (=der von Firma A) tunlichst prüfen lassen um nicht im nachhinein von Person B wegen irgendwelcher Vertragskleinigkeiten beklangt werden zu können.
Firma A wird sicherlich auf Person B als Urheber der eigentlichen Website verwiesen haben. Dann wird/sollte Anwaltskanzlei C auch mit diesem weiter Kontakt aufnehmen. Auf alle Fälle wäre meine meinung alles weitere per Anwalt klären und prüfen zu lassen (wie gesagt bin selbst auch keiner, aber es half damals ungemein und schonte Nerven…).
Gruß
h.
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Das ist Juristisch (wenn auch ich selbst keiner bin, aber
einer der sowas aus erster Hand mehrmals miterlebt hat …
auch mit Stadtkarten) irrelevant. Im Übrigen sind 1000EUR ein
Klacks gemessen an anderen Preisen… (nur mal am Rande…)
Fakt ist, das der Mandant (=Standplandienst) des Anwaltsbüros
eben Ihr „Bild“ wiedererkannt hat und man dafür im Normalfall
kein Nutzungsrecht, also Wiederverwertungsrecht hat. Also darf
man es nicht ungefragt im Internet veröffentlichen. Dies muss
Person B eigentlich klar sein bzw. von Person B sichergestellt
werden…
Alles weitere wird sich zwischen den Personen (Firma A, Person
B, Anwalt C) klären müssen.
Person B hat lt. eigener Aussage das Foto von einer privaten Seite auf dem es unter vielen freien Bildern mal zum download bereit stand (regionale private webseite). welche seite es genau war lässt sich nicht mehr ermitteln, ist bereits 3 jahre her.
Was genau ist Vertragsbestandteil? Wenn dort etwas von „Person
B hat mir eine Website zu liefern“ steht sollte man das eben
durch einen Anwalt D (=der von Firma A) tunlichst prüfen
lassen um nicht im nachhinein von Person B wegen irgendwelcher
Vertragskleinigkeiten beklangt werden zu können.
Firma A wird sicherlich auf Person B als Urheber der
eigentlichen Website verwiesen haben. Dann wird/sollte
Anwaltskanzlei C auch mit diesem weiter Kontakt aufnehmen. Auf
alle Fälle wäre meine meinung alles weitere per Anwalt klären
und prüfen zu lassen (wie gesagt bin selbst auch keiner, aber
es half damals ungemein und schonte Nerven…).
Es gibt keinen Vertrag…Person B ist guter Bekannter vom Geschäftsführer von Firma A.
Person B möchte Firma A gerne aus der Sache raus haben und möchte die Sache von seinem Anwalt klären lassen auf seine Verantwortung. Frage ist nur geht Anwaltsbüro darauf ein und sendet die Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung nochmal an Person B oder ignorieren die das, weil die ja schon nen Schuldigen haben (Firma A)
Hallo nochmal,
Person B hat lt. eigener Aussage das Foto von einer privaten
Seite auf dem es unter vielen freien Bildern mal zum download
bereit stand (regionale private webseite). welche seite es
genau war lässt sich nicht mehr ermitteln, ist bereits 3 jahre
her.
Dafür muss Person B Sorgen. Der urheber gerade bei privaten Bildern ist IMMER zu fragen. Es sei denn es steht auf der Website explizit „darf privat wie gewerblich verwendet werden“ aber gerade letzetres wird zu fast 95% immer ausgenommen…
Es gibt keinen Vertrag…Person B ist guter Bekannter vom
Geschäftsführer von Firma A.
SEHR schlecht (juristisch gesehen…).
Person B möchte Firma A gerne aus der Sache raus haben und
möchte die Sache von seinem Anwalt klären lassen auf seine
Verantwortung. Frage ist nur geht Anwaltsbüro darauf ein und
sendet die Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung
nochmal an Person B oder ignorieren die das, weil die ja schon
nen Schuldigen haben (Firma A)
Spätestens an der Stellle sollte es ein Schriftstück geben indem steht, das Person B in der Sache für Firma A alleinverantwortlich (oder so ähnlich) tätig war. DAS und alles andere sollte wirklich tunlichst per Anwalt geklärt werden!
gruß
h.
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