Hallo!
… Modeblog … Gewerbe als Einzelunternehmen mit dem Namen XYZ.
So lief es gewiss nicht. Vielmehr meldete die Person ein Gewerbe unter ihrem Namen an, etwa Luise Meier, Modeträume. Aber Modeträume ist nur ein Zusatz, in Geschäftspapieren taucht immer Luise Meier nebst ladungsfähiger Anschrift auf.
Reicht es, wenn in dem Impressum des Blogs dann XYZ steht oder
muss der Name der Inhaberin zwingend dabei stehen? Die
Inhaberin möchte anonym bleiben …
Die Inhaberin kann weder ihr Geschäft noch eine damit im Zusammenhang stehende Webseite anonym betreiben.
Die Adresse ist ein Postfach.
Reicht nicht.
Ist dies rechtlich sicher…
Nein.
… oder besteht Gefahr einer Abmahnung?
Die beabsichtigte Verfahrensweise führt ziemlich sicher zu teurem Ärger. Davon abgesehen wirkt Anonymität privat und gewerblich immer dubios und nicht vertrauenerweckend.
Zum Thema Impressum bietet das Netz zahllose Hinweise. Mit Ausnahme rechtlich eng umrissener rein privater Blogs läuft es immer auf mindestens Vor- und Zuname und vollständige Anschrift hinaus. Phantasiebezeichnungen und Postfach reichen keinesfalls. Bei Selbständigen und Firmen kommen je nach Art der Unternehmung weitere Angaben hinzu, z. B. Steuer-Nr., Umsatzsteuernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, WEEE-Nummer, Rechtsform, Namen der Vertretungsberechtigten, Telefon, Fax, Mail.
Anmerkung: Wenn jemand via Internet Kontakt zur breiten Öffentlichkeit sucht, damit aber selbst nicht in Zusammenhang gebracht werden möchte, ist die dahinter steckende Motivation mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich zwischen nicht ganz koscher, unappetitlich bis kriminell zu suchen. Insbesondere für gewerblich Tätige gibt es keinen vernünftigen Grund, sich um die Angaben im Impressum herum zu winden.
Gruß
Wolfgang