Impressum wer muss drin stehen

Hallo, ich wollte Nebenbeuflich ei „Pizza Burger und Co Lieferservice“ eröffnen. Will aber nicht im Impressum stehen, wegen Beruflichen gründen etc. Da ich eine Schwester habe und die dort Festeingestellt den laden dann schmeissen soll, hatte ich die Idee einfach sie ins Impressum zu schreiben. Die Frage ist ob das überhaupt so einfach geht. Also Gewerbe und Papierkram und so weiter würde alles über mich laufen da sie damit nix zu tun haben will.

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo! Ich bin nicht sicher,aber ich glaube nicht,das Du Dich da raus lassen kannst.Du bist dann ja auch im Handelsregister eingetragen!L.G.

Hallo, ich wollte Nebenbeuflich ei „Pizza Burger und Co
Lieferservice“ eröffnen. Will aber nicht im Impressum stehen,
wegen Beruflichen gründen etc. Da ich eine Schwester habe und
die dort Festeingestellt den laden dann schmeissen soll, hatte
ich die Idee einfach sie ins Impressum zu schreiben. Die Frage
ist ob das überhaupt so einfach geht. Also Gewerbe und
Papierkram und so weiter würde alles über mich laufen da sie
damit nix zu tun haben will.

Hallo,

also grundsätzlich muss immer derjenige, der das Geschäft führt im Impressum genannt werden. Bei juristischen Personen ist der Geschäftsführer anzugeben, also wenn eine GmbH oder UG gegründet wird. Dann könnte die Schwester aufgeführt werden, bei Einzelunternehmen allerdings nicht. Näheres zur Impressumspflicht und was hinein gehört, kann man auch unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] nachlesen.

Hallo,

das geht so nicht der Inhaber muss im Impressum stehen. Da Sie vermutlich ein Einzelunternehmer sind und das Gewerbe auch auf Ihren Namen läuft ist es eine Pflichtangabe. Sie riskieren sonst z.B. Abmahnungen und weiteren Ärger.

Mfg