Impressumpflicht auf Portalseite?

Hallo zusammen,

ich gestalte gerade eine Portalseite. Die Seite ist die allgemeine Startseite für einen Verbund einzelner Firmen, dort sind nur Links auf die (eigenständigen) Webseiten der Firmen.
Ich frage mich gerade, ob es eine Impressumpflicht für diese Portalseite gibt? Die Webseiten der Firmen sind selbstverständlich mit einem Impressum ausgestattet.

Wer weiss Rat?
Danke und gruß
tina

Ich frage mich gerade, ob es eine Impressumpflicht für diese
Portalseite gibt? Die Webseiten der Firmen sind
selbstverständlich mit einem Impressum ausgestattet.

wenn Die Domain auf Deinen Namen eingetragen ist, brauchst Du auch ein Impressum. Schließlich muss man ja wissen, wen man verklagen kann, wenn eine der Firmen in Deinem Portal was ungesetzliches macht :wink:

Gruß
Marian

Hallo Marian,

danke für den Tip. Es ist jedoch nicht meine Seite, sondern sie wird von den einzelnen Firmen als gemeinsame Protalseite betrieben.
Müssen die jetzt jemanden bestimmen, der für das Impressum geradesteht, oder müssen dort alle Verantwortlichen (wie in den einelnen Impressen) aufgelistet werden?

danke und gruß
tina

Hallo Tina,

hier (http://www.adversario.de/article10.html) ist das ganz gut und korrekt erläutert.

Gruß
Oskar

danke für den Tip. Es ist jedoch nicht meine Seite, sondern
sie wird von den einzelnen Firmen als gemeinsame Protalseite
betrieben.

irgend jemand hat doch die Domain angemeldet und zahlt für den Webspace (also den Provider). Der ist auch verantwortlich und muss mit seinen „Untermietern“ entsprechende Verträge schließen.

Wenn ich eine Wohnung miete, und meine Kumpel die Wohnung in Brand setzen, bin ich auch erstmal dem Vermieter gegenüber haftbar.

Eine Internetpräsenz, auch wenn Sie als Portal untervermietet ist, ist ähnlich zu betrachten wie eine Zeitung oder Fernsehstation. Da muss auch jemand den Kopf hinhalten.

Ich würde dringend empfehlen, nebem dem Impressum auch noch eine Haftungsbeschränkung (in der Art: Ich stelle nur den Platz zur Verfügung, Verantwortlich für den Inhalt ist die jeweilige Firma).

Im Zweifelsfall lieber vom Anwalt beraten lassen. Da kann im Ernstfall einige tausend Euro an „Lehrgeld“ einsparen.

Gruß
Marian

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