Impressumpflicht? Frage zu angaben

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zu den Angabe zum Impressumpflicht:

Meine Qelle (im Punkt „Österreich“ steht):

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

  1. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;

Muss ich also meine Handynummer im Impressum angeben?

Was kann ich als Ersatz angeben (icq, skype)?? Da es ja genügend Leute gibt, die dann mit deiner Nummer irgendwelche Abos anmelden :frowning:

Würde mich auf einige Antworten freuen :wink:

Grüße Tom

Hallo, das kann ich leider nicht beantworten. Ich würde allerdings keine Handynummer angeben. Eine Telefonnummer kann ja jeder im öffentlichen Telefonbuch online abrufen.

Viele Grüße

Helga

Also:
ich kann dir keine Angaben bezüglich des österreichischen Rechts machen. Solltest du also deinen Wohnsitz in Österreich haben,… kA!

Solltest du in Deutschland wohnen und eine „ganz normale private Website“ betrieben (nichts Gewerbetreibendes) brauchst du kein Impressum anzugeben. Wenn du also nur deinen Freunden ein paar Bilder aus dem letzten Trainingscamp zeigen willst,oÄ, kein Problem!
Du bist nicht(!) verpflichtet irgendwelche Angaben zu deiner Handynummer zu machen. Solltest du (wo auch immer) eine Adresse oder eine Kontaktmöglichkeit mal angeben müssen, so gelten Skype, ICQ, etc. nicht als Kontaktmöglichkeit!

Zusammengefasst:

  1. Österreich? => keine Ahnung, wende dich an einen anderen Experten
  2. Private Webseite in Dtl.: Keine Impressumspflicht
  3. Gewerbetreibender in Dtl.: Impressumspflicht mit Angabe von Anschrift und Steuer ID
  4. Handynummern sind in einem Impressum keine Pflicht
  5. ICQ, Skype,… gelten nicht als Kontaktmöglichkeit (Eine Außnahme kann sein, wenn du über Skype-VOIP deinen Telefonanschluss hast)

Wie immer sind diese Angaben alle ohne Gewähr und wenn du es genau wissen willst Frage einen Experten in Sachen „Internetrecht“! Ich habe diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und halte die hier aufgeführten Richtlinien auch selber ein!

Schönen Sonntag noch und vielen Dank für deine Anfrage
mfg

Hallo Tom,

ich kenne mich mit dem ECG in AT nicht aus, aber im Text lese ich nur die Verpflichtung zur Angabe einer Mailadresse (welche auch regelmäßig abgerufen werden sollte).

Wenn Du jedoch eine geschäftliche Seite machen willst, würde ich Dir jedoch zur Angabe der Telefonnummer raten. Nicht aus rechtlicher Sicht, sondern wegen der Kunden.

Tschüss,
Peter

Hallo Tom,

wie das in Österreich ist, aber ich denke mal, dass man grundsätzlich nur die Postanschrift bekannt geben muss, da allgemein nur diese für rechtliche Dinge vorgeschrieben ist.

eMail-Adresse, Telefon-Nummer, Handy-Nummer etc. sind immer freiwillige angaben. Es empfiehlt sich jedoch, zumindest einen dieser Wege zu veröffentlich, damit bei einem Verstoß (z.B. copyright etc.) der vermeintlich Geschädigte nicht gleich große Geschütze auffahren muss, sondern relativ einfach und bequem und vor allem kostenlos bzw. mit nur äußerst geringen Kosten mit dem Seiteninhaber in Kontakt treten kann.

MfG
OldieForum

Hallo Tom,

Leider weiss ich zur Impressumspflicht auch nicht mehr - in der Homepage meines Vereins (http://www.wissen-hilft-weiter.info) habe ich auf der Kontakt-Seite meine Heimadresse und die Festnetznummer angegeben, ebenfalls die e-mail-Adresse.

Ob diese Angaben den Anforderungen genügen, kann ich jedoch nicht beurteilen.

Beste Grüsse
Erika Rusterholz

Hallo Tom,
da weiß ich auch nicht so genau Bescheid .

Hallo,
es muss ja nicht die Handynummer sein - es gäbe ja auch die Festnetznummer… icq oder skype genügt meiner Ansicht nach nicht - hat ja nicht jeder…

Versuch auch mal den Link
http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Viel Erfolg noc
Wolfgang

Ich bin der Meinung ein Kontaktformular reicht.
Damit kannst du dann angeschrieben werden und gegebenenfalls der Auskunftspflicht nachkommen.
Aber im Zweifelsfall frage deinen Anwalt.

Ich bin der Meinung ein Kontaktformular reicht.
Damit kannst du dann angeschrieben werden und gegebenenfalls der Auskunftspflicht nachkommen.
Aber im Zweifelsfall frage deinen Anwalt.

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zu den Angabe zum Impressumpflicht:

Meine Qelle (im Punkt „Österreich“ steht):

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

  1. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und
    unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner
    elektronischen Postadresse;

Hallo, für eine rechtlich korrekte Antwort fehlt mir die Befugnis. Aber auf meinen Homepages hab ich im Impressum lediglich meine Postanschrift und meine Email-Adresse angegeben, und letztere nur als Bild, damit ich mir hierüber keinen Spam einfange.
Liebe Grüße
Asa

Es geht meiner Meinung nach um den Eigentümer der Seite.
Eine Telefonnummer ist da nicht zwingend erforderlich.
Gruß
Angela

Aus meiner Sicht sollte Email-Adresse reichen, wenn Du sie regelmäßig abrufst. HandyNr. würde ich nicht angeben, sofern es nicht Dein Geschäftshandy ist. Wichtig ist, dass Infos schnell bei Dir ankommen, schon um schnell reagieren zu können, falls Beanstandungen/Nachfragen kommen.
Sollte in Österreich nicht großartig anders sein als in Deutschland.

Gruß
claudia