Hallo,
ich komme mit der Definition des TDG einfach nicht klar, da heiszt es ja irgendwie, „geschaeftsmaeszig“ oder sowas in der Art, bezieht sich das nur auf Gewerbetreibende, die Informationen im Netz verbreiten oder gilt das fuer alle, die in irgendeiner Form und regelmaeszig Information, voellig gleich welcher Art, zur Verfuegung stellen. Aber muessten dann nicht auch alle privaten Homepages ein Impressum haben?
Viele Gruesze und vielen Dank fuer jegliche Aufklaerung 
Patrick
Hallo,
Aber muessten dann
nicht auch alle privaten Homepages ein Impressum haben?
Richtig, jede Seite, egal ob Privatperso oder Geschäftsperson muss ein Impressum haben. Geschäftsmäßig bedeutet: Die Seiten sind über längerer Zeit für jeden Zugänglich, sprich, eine Seite die Passwort geschützt oder nur kurzeitig zu Testzwecken Online ist, brauchen keins.
Gruß Mario
Hallo,
erstmal vielen Dank fuer die Antwort. Mir draengt sich da dann aber noch eine Frage auf… gilt das fuer deutschsprachige Seiten, gleich auf welchem Server, fuer Seiten gleich welcher Sprache, gleich auf welchem Server, solange ein Deutscher der Betreiber ist, fuer Seiten auf deutschem Server?
Also braucht eine Seite in englisch, betrieben auf einem deutschen Server ein Impressum? Falls ja, wie bezeichnet man das dann? (Ich habe jetzt „Imprint“ gewaehlt, aber das bezieht sich ja eher auf Buecher) Selbstverstaendlich ist der Imprint Link dann leicht zu finden und von jeder Seite zugaenglich… wuerde das reichen?
Viele Gruesze
Patrick
Also braucht eine Seite in englisch, betrieben auf einem
deutschen Server ein Impressum? Falls ja, wie bezeichnet man
das dann? (Ich habe jetzt „Imprint“ gewaehlt, aber das bezieht
sich ja eher auf Buecher) Selbstverstaendlich ist der Imprint
Link dann leicht zu finden und von jeder Seite zugaenglich…
wuerde das reichen?
Die Impressumspflicht leitet sich aus zwei verschiedenen, aber in diesem Punkt nahezu gleichlautenden, Gesetzen ab, dem Teledienstgesetz (1) und dem Mediendienstestaatsvertrag (2) ab. Die Pflicht ist gegeben für (1) geschäftsmässig betriebene Teledienste sowie für (2) Mediendiensteangebote.
Daraus ergibt sich, dass die häufig geäusserte Ansicht, jede private Website bedürfe eines Impressums, Unsinn ist (Vorsicht ist hier allerdings geboten, wenn dein Provider automatisch Werbebanner in deine Seite einblendet, auch dann wenn du auf Inhalt und Gestaltung der Banner keinen Einfluss hast. Siehe hierzu z. B. http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html).
Wie du das Impressum auf der Website bezeichnest, ist vollkommen unerheblich. Wichtig ist, dass die gesetzlich geforderten Angaben von jeder Unterseite des Angebots leicht und erkennbar aufzufinden sind. Die Sprache, in der du deine Website gestaltest, ist ebenfalls unerheblich, solange sich dein Angebot vollständig oder teilweise an deutsche Kunden bzw. Besucher richtet. Wenn du z. B. auf einem deutschen Server Klempnerdienste in Südfrankreich anbietest, ist ein Impressum nach deutschem Recht nicht erforderlich, wohl aber, wenn du diese Dienste auf französisch im Elsass anbietest, aber auch um Kunden in Baden wirbst.
Gruss,
Schorsch
(1) http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm
(2) http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm
1 „Gefällt mir“
Hallo,
Daraus ergibt sich, dass die häufig geäusserte Ansicht, jede
private Website bedürfe eines Impressums, Unsinn ist (Vorsicht
ist hier allerdings geboten, wenn dein Provider automatisch
Werbebanner in deine Seite einblendet, auch dann wenn du auf
Inhalt und Gestaltung der Banner keinen Einfluss hast. Siehe
hierzu z. B.
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html).
Das sehe ich nicht so. Und der Link ist wirklich nicht sehr hilfreich. Zumal der Text ja sagt: jede Seite die länger im Netz ist muss.
Ich möchte aber keine Diskussion anfangen, weil es zum Ko… ist, man immer fragt muss man oder muss man nicht. Ist es so schlimm eins zu machen?
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html).
Das sehe ich nicht so. Und der Link ist wirklich nicht sehr
hilfreich. Zumal der Text ja sagt: jede Seite die länger im
Netz ist muss.
Dieser Link bezog sich nicht auf die Impressumspflicht allgemein, sondern auf die Möglichkeit, dass bei geschalteten Werbebannern Abmahnungen auch ohne tatsächliche und rechtliche Grundlage ausgesprochen werden können. Die Verpflichtung, wann ein Impressum zu setzen ist, geht aus TDG und MdStV hervor.
Ich möchte aber keine Diskussion anfangen, weil es zum Ko…
ist, man immer fragt muss man oder muss man nicht. Ist es so
schlimm eins zu machen?
Schlimm? Gerade wenn du eine (tatsächlich nicht vorhandene) Pflicht durch das Setzen eines Impressums vordergründig anerkennst, könnte ein Abmahner auf die Idee kommen, dir aus ggf. unvollständigen oder mangelhaften Impressumsdaten einen Strick zu drehen. Das könnte dann ähnlich ausgehen, wie die oft gesehene Distanzierung von Links auf fremde Inhalte - im Zweifel geht der Schuss nach hinten los.
Gruss,
Schorsch
Schlimm? Gerade wenn du eine (tatsächlich nicht vorhandene)
Pflicht durch das Setzen eines Impressums vordergründig
anerkennst, könnte ein Abmahner auf die Idee kommen, dir aus
ggf. unvollständigen oder mangelhaften Impressumsdaten einen
Strick zu drehen. Das könnte dann ähnlich ausgehen, wie die
oft gesehene Distanzierung von Links auf fremde Inhalte - im
Zweifel geht der Schuss nach hinten los.
Gerade aus diesem Grund sollte es doch kein Problem sein, ein zu machen. Hiflen gibt es genug, wo man eins Erstellen kann (http://www.abmahnewelle.de)
Gerade weil die Gesetzgebung so schwammig ist, sollte man eins machen. Es gibt sone und sone Urteile. Obwohl ich immer ncoch der Meinung bin, das eine Seite die ständig für jeden Verfügbar ist unter das TDG fällt. Würde ich leiber keine Experimente machen.
1 „Gefällt mir“
Hmm, also, ich habe auf der von dir geposteten Seite (http://www.abmahnwelle.de) diese Definition von geschaeftsmaeszig gefunden und das hilft mir auch nicht unbedingt weiter, denn jetzt bin ich wieder unsicher… besteht da nicht eher die Gefahr, dass ich durch ein falsches Impressum Probleme bekomme?
„A.W.: Der Begriff „geschäftsmäßig“ entstammt nicht dem Medienrecht, sondern hat sich in vielen Rechtsgebieten entwickelt. Eine (eindeutige) Definition hierfür gibt es folglich leider nicht. Im Einzelfall kann die Bestimmung daher häufig nur über die Negativ-Abgrenzung zum Begriff „privat“ erfolgen. Im Bereich der Tele- und Mediendienste ist somit zu klären, ob der Dienst aus rein privaten, „hobbymäßigen“ Erwägungen heraus angeboten wird (wie z. B. die Homepage eines Jugendlichen, auf der dieser sich selbst repräsentiert) oder ob das Angebot im Zusammenhang mit einem Beruf, Unternehmen oder auch Verein veröffentlicht wird. Wichtiges Kriterium hierbei ist immer ein organisatorischer Geschäftsbetrieb, sei er auch noch so klein. Nicht abzustellen ist dagegen auf Aspekte wie Warenangebot, Entgeltlichkeit, Gewinnerzielungsabsicht o. ä.“
Ich betreibe meine Webseite nur privat, sie beschaeftigt sich nur mit einem meiner Hobbys, bietet aber Informationen an - wer will kann mal einen Blick darauf werfen: http://www.php-q.net - ich selbst programmiere auch nicht „geschaeftlich“ sondern betreibe es nnur als Hobby, es steht also nicht mit einem Beruf in Verbindung. (Ach ja, ich weisz, dass die Unterseiten bisher nicht auf das Impressum verlinken, das wird noch geaendert.)
Wie ist es eigentlich mit der Telefonnummer? Im TDG steht nur, dass man Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme bereit stellen muss… gilt das auch fuer eine Geheimnummer? Muss man diese publik machen?
Wie ist es eigentlich mit der Telefonnummer? Im TDG steht nur,
dass man Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
bereit stellen muss… gilt das auch fuer eine Geheimnummer?
Muss man diese publik machen?
Genau hier sehe ich ein Problem mit der Angabe eines Impressums auf privaten Seiten: Die Angabe einer Telefonnummer impliziert eine Verfügbarkeit während der üblichen Geschäftsstunden. In einigen Fällen im Zusammenhang mit Streitigkeiten bezügl. der neuen Umlautdomains ist sogar eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit verlangt worden. Durch Anbringung eines Impressums hast du ein gewichtiges Argument gegen eine diesbezügliche windige Abmahnung leichtfertig aus der Hand gegeben, da in einem allfälligen Verfahren die Frage, ob du überhaupt impressumspflichtig bist, u. U. zu deinen Ungunsten gar nicht erst geprüft werden würde.
Da du auf deiner Webseite weder Tele- noch Mediendienste anbietest, sehe ich (kein Jurist!) in deinem Falle keine Impressumspflicht. Selbst eine Formulierung wie Wir - die Regulars - bauen für niemanden irgendwelche Seiten, auch wenn noch so höflich gefragt wird… natürlich ändert ein großer Batzen Geld diese Einstellung sehr schnell. ändert daran nichts. Wenn du aber ein Impressum anbringen willst, sollte dieses selbstverständlich vollständig sein, eine Telefonnummer (soweit vorhanden) also beinhalten.
Gruss,
Schorsch
1 „Gefällt mir“
Genau hier sehe ich ein Problem mit der Angabe eines
Impressums auf privaten Seiten: Die Angabe einer Telefonnummer
impliziert eine Verfügbarkeit während der üblichen
Geschäftsstunden. In einigen Fällen im Zusammenhang mit
Streitigkeiten bezügl. der neuen Umlautdomains ist sogar eine
Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit verlangt worden. Durch
Anbringung eines Impressums hast du ein gewichtiges Argument
gegen eine diesbezügliche windige Abmahnung leichtfertig aus
der Hand gegeben, da in einem allfälligen Verfahren die Frage,
ob du überhaupt impressumspflichtig bist, u. U. zu deinen
Ungunsten gar nicht erst geprüft werden würde.
Oh je… also waere der sinnvollere Weg, da es sich ja doch eher um eine private Seite handelt, das Impressum wegzulassen und falls es wider Erwarten zu einem Verfahren kommt, das Gericht feststellen zu lassen, ob ich meine Pflicht ein Impressum auf die Seite zu packen, vernachlaessigt habe… ist es dann besser, sich im Falle des Falles auf ein Verfahren einzulassen, statt die Abmahnung unterschrieben zurueckzuschicken (Was ja mit Kosten verbunden ist).
Da du auf deiner Webseite weder Tele- noch Mediendienste
anbietest, sehe ich (kein Jurist!) in deinem Falle keine
Impressumspflicht. Selbst eine Formulierung wie Wir - die
Regulars - bauen für niemanden irgendwelche Seiten, auch wenn
noch so höflich gefragt wird… natürlich ändert ein großer
Batzen Geld diese Einstellung sehr schnell. ändert daran
nichts. Wenn du aber ein Impressum anbringen willst, sollte
dieses selbstverständlich vollständig sein, eine Telefonnummer
(soweit vorhanden) also beinhalten.
Naja, dieser Satz ist auch mehr oder weniger ein Scherz, wie man moeglicherweise an der Formulierung „großer Batzen Geld“ erkennen koennte… vielleicht sollte ich sowas aber auch einfach weglassen. Allerdings habe ich im Teledienstgesetz nicht gefunden, dass man zur Angabe einer Telefonnummer verpflichtet ist… nur eben diese schwammige Formulierung der „Kontaktaufnahme auf elektronischem Weg“. Da waere es ja fast schon sinnvoll, sich fuer sowas eine zusaetzliche Handy Nummer anzuschaffen. Wie ist das eigentlich, wenn man da ne 0190 Nummer anbringt? Die ermoeglicht ja auch eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, kostet halt den Anrufenden nur etwas.
Einige Seiten sagen zu dem Thema ja auch, dass eigentlich jede Seite im Internet als ein Teledienst anzusehen ist und somit Impressumpflichtig ist. Ich blick da langsam gar nicht mehr durch *sigh*.
Naja, vielen Dank jedenfalls fuer deine Meinung.
Patrick
Hallo,
>>§6 TDG:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
-
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
-
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
-
soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
-
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
-
soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.