es gibt ja viele Fragen bezüglich der impressumspflicht, es gibt ja auch recht interessante Urteile dies bezüglich. Nun, wie sieht es aus bei einer Person die in Deutschland lebt, eine Webseite (.com) auf einem US amrekanischen Server betreibt und dort eigene Entwickelte Software verkauft?.
Sowohl die Webseite als auch die Software ist in englischer Sprache. Wenn der Anbieter behauptet sein angebot ist nicht an den deutschen Markt gerichtet, reicht es von der Impressumspflicht befreit zu sein?
das „Geschäft“ liegt offenbar dann aber in Deutschland, also gelten auch deutsche Gesetze.
Mir ist durchaus verständlich, dass nicht jeder auf seiner privaten Homepage unbedingt seine ganzen Kontaktdaten veröffentlichen will. Warum aber jemand, der etwas verkaufen will, seine Adresse nicht preisgeben sollte, ist mir schleierhaft. Es wirkt doch schon von vornherein unseriös, wenn jemand etwas verkaufen, aber nicht erreichbar sein will.
Natürlich wirkt es und ist auch unseriös, wenn jemand keine Kontaktmöglichkeiten bietet wenn er dies Gewerblich macht. Bei der Impressumspflicht geht es nicht nur um eine Kontaktmöglichkeit, da steht ja deutlich mehr.
Natürlich wirkt es und ist auch unseriös, wenn jemand keine
Kontaktmöglichkeiten bietet wenn er dies Gewerblich macht. Bei
der Impressumspflicht geht es nicht nur um eine
Kontaktmöglichkeit, da steht ja deutlich mehr.
Bei welchen der doch eigentlich offensichtlichen Daten des §6 TDG hast Du denn Probleme mit der Veröffentlichung?
Du hast in Deutschland die Firma unterliegst also auch dem Deutschen Recht.
Die Angabe von „Name und Anschrift“ finde ich störend beim § 6 TDG. Nicht jeder Unternehmer möchte mit seiner privaten Anschrift dort stehen, nicht jeder der gewerblich agiert, hat auch eine abweichende Geschäftsadresse. Das Verwenden eines Postfachs ist ja nicht zulässig.
Somit sind gleich alle Angaben bis auf die Kontaktmöglichkeit, hinfällig, weil wer keine Geschäftsadresse hat, und eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit der privaten Adresse gegründet hat, dessen Adresse ist dann ebenfalls für jeden einzusehen.
Die Angabe von „Name und Anschrift“ finde ich störend beim § 6
TDG. Nicht jeder Unternehmer möchte mit seiner privaten
Anschrift dort stehen, nicht jeder der gewerblich agiert, hat
auch eine abweichende Geschäftsadresse. Das Verwenden eines
Postfachs ist ja nicht zulässig.
Es gilt doch eine ladungsfähige Adresse bekannt zu geben, unter der die Firma erreichbar ist. Wenn das die gleiche ist wie die Privatadresse dann gehört die nunmal da rein.
Du möchtest doch auch Geschäfte machen und mit einer Firma, die ihre Adresse nicht bekannt geben möchte, würde ich z.B. keine Geschäfte machen.
Wie es mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aussieht, wenn Du kein richtiges Impressum hast, aber nur Geschäfte im Ausland machst, weiß ich ad hoc nicht, aber ich fürchte, daß da auch eine Abmahnung kommen könnte.
Eine daraus resultierende Abmahnung ist natürlich die Hauptsorge bei dieser Angelegenheit, auch wenn ich bezweifle, dass es möglich ist mit legalen Mitteln, herauszufinden wo die Person lebt oder von wo aus das „Geschäft“ geführt wird, wenn _keine_ rechtliche Streitigkeiten vorhanden sind.
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Eine daraus resultierende Abmahnung ist natürlich die
Hauptsorge bei dieser Angelegenheit, auch wenn ich bezweifle,
dass es möglich ist mit legalen Mitteln, herauszufinden wo die
Person lebt oder von wo aus das „Geschäft“ geführt wird, wenn
_keine_ rechtliche Streitigkeiten vorhanden sind.
Hmmm… Und ein Verstoß gegen das TDG oder UWG stellt kein Grund für eine rechtliche Streitigkeit dar?
Wenn jemand die Information hat, dass in dem Falle der Firmensitz in Deutschland ist, dann und auch nur dann kann eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das TDG oder UWG folgen. Da kein Hinweis auf der Webseite ist, die Vertriebenen Anwendungen nicht in deutscher Sprache sind und die Domain auch nicht auf einen registrierten Inhaber in Deutschland schließen lässt, sehe ich keine Grundlage für eine rechtliche Streitigkeit basierend auf das TDG oder UWG, oder irre ich mich?
folgen. Da kein Hinweis auf der Webseite ist, die Vertriebenen
Anwendungen nicht in deutscher Sprache sind und die Domain
auch nicht auf einen registrierten Inhaber in Deutschland
schließen lässt, sehe ich keine Grundlage für eine rechtliche
Streitigkeit basierend auf das TDG oder UWG, oder irre ich
mich?
Du irrst. Durch ein Verheimlichen werden Gesetzesverstöße nicht legal.
Du irrst. Durch ein Verheimlichen werden Gesetzesverstöße
nicht legal.
Mir ist der Verstoß klar und Bewusst, was ich ausdrucken wollte ist, dass keiner einen Verstoß erkennen kann, darauf bezog sich meine Frage, ob ich mich irre