Impressumspflicht

Hallo zusammen,

gibt es auch für Softwareprogramme (z.B. Bildbearbeitung) eine Art Impressumspflicht wie für Webseiten?

Und falls nicht, was ist mit Webseiten, die keine semantischen Inhalte, sondern reine Webapplikationen darstellen (z.B. Online-Bildbearbeitung)?

Ach ja: Ich erinnere mich an das Online-Tagebuch eines Psychose-Kranken, der das Bedürfnis hatte, sich der Welt (und nicht nur ein paar Freunden) mitzuteilen, der jedoch selbstverständlich zum eigenen Schutz und dem Schutz seiner im Tagebuch erwähnten Familie und Bekannten anonym bleiben wollte. Muss der auch ein Impressum haben?!

Schöne Grüße,

Mohamed.

Moin,

Und falls nicht, was ist mit Webseiten, die keine semantischen
Inhalte, sondern reine Webapplikationen darstellen (z.B.
Online-Bildbearbeitung)?

Websites unterliegen fast alle der Impressumspflicht (eine Ausnahme stellen nur rein familiäre Sites dar, wie z.B. das Online-Fotoalbum).
Aber gerade bei solchen Diensten wie dem von Dir beschriebenen möchte ich als Verbraucher ja wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich Probleme habe.
Semantische Inhalte haben aber alle Websites, denn Semantik wird mit HTML gemacht und ohne HTML gehts nicht :wink:

Ach ja: Ich erinnere mich an das Online-Tagebuch eines
Psychose-Kranken, der das Bedürfnis hatte, sich der Welt (und
nicht nur ein paar Freunden) mitzuteilen, der jedoch
selbstverständlich zum eigenen Schutz und dem Schutz seiner im
Tagebuch erwähnten Familie und Bekannten anonym bleiben
wollte. Muss der auch ein Impressum haben?!

Ich würde sagen ja, denn da handelt es sich nicht um eine rein familiäre Website, denn er will sich ja der Welt öffnen. Außerdem sind redaktionelle Beiträge (wie in Blogs eben üblich) auch immer impressumspflichtig.

Grüße,
-Efchen

Wäre ja schrecklich
Hallo Efchen,

und was ist mit Software zum Herunterladen, gibt es da eine Art Impressumspflicht?

Ach ja: Ich erinnere mich an das Online-Tagebuch eines
Psychose-Kranken, der das Bedürfnis hatte, sich der Welt (und
nicht nur ein paar Freunden) mitzuteilen, der jedoch
selbstverständlich zum eigenen Schutz und dem Schutz seiner im
Tagebuch erwähnten Familie und Bekannten anonym bleiben
wollte. Muss der auch ein Impressum haben?!

Ich würde sagen ja, denn da handelt es sich nicht um eine rein
familiäre Website, denn er will sich ja der Welt öffnen.

Äh… Er will sich doch nur etwas von der Seele schreiben im Wissen, dass es gelesen wird, ohne sich mit Namen und Anschrift der Lächerlichkeit preiszugeben. Stell Dir vor, er schreibt: „heute morgen wieder bei einem Anfall in die Hose gemacht, hoffentlich hat es keiner gemerkt.“ - Und dann stoßen wenige Tage später seine Arbeitskollegen über Google und Impressum auf diesen Tagebucheintrag!

Schöne Grüße,

Mohamed.

Moin,

Äh… Er will sich doch nur etwas von der Seele schreiben im
Wissen, dass es gelesen wird, ohne sich mit Namen und
Anschrift der Lächerlichkeit preiszugeben.

Ja, ich hab das schon verstanden. Aber es ging ja nicht um die Frage, ob das sinnvoll ist, sondern um die Impressumspflicht. Wenn Du mit im TMG die Passage zeigst, wo steht, dass jemand, der seine Meinung öffentlich kundtun will, selbst entscheiden darf, ob er ein Impressum angibt oder nicht, dann ziehe ich meine Aussage selbstverständlich zurück.

Gegenbeispiel: Jemand veröffentlicht die Konstruktionspläne für eine Bombe und gibt Tipps, wo man am besten Amok laufen kann. Selbstverständlich will der seinen Namen auch nicht nennen. Ist er deswegen von der Impressumspflicht befreit? Sieht das Gesetz das für den Fall vor?

Wohl kaum.

Liebe Grüße,
-Efchen

P.S.: Eine weltweit öffentliche Website zu erstellen ist nunmal kein anonymer Akt mehr, also kann man auch nicht erwarten, dass man anonym bleiben darf.