Impressumspflicht bei Internetseiten + Zeitungen

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, wie es genau mit der Impressumspflicht aussieht.
Mit einer Gruppe von Leuten (wir kennen uns aus einem Internet-Forum) haben wir angefangen, eine Zeitung zu machen und die Artikel auf eine Homepage zu stellen. Das Projekt ist nicht profitorientiert und wir sind auch nicht besonders aktiv (bis jetzt gab es zwei Ausgaben, also eine pro Jahr, sie erscheint immer im Sommer). Wir hatten das dann immer so gemacht, daß, wenn die Zeitung fertig war, sie an die Leute verschickt wurde, die mitgearbeitet hatten, oder im Forum Interesse daran angemeldet hatten und diese sie dann selbst ausdrucken und praktisch zum Selbstkostenpreis (0,50 €) versuchen konnten, sie zu verkaufen oder auch verschenken. Außerdem stehen sie nun auch auf der Homepage zum Download.
Nun haben wir eine schöne neue Internetseite gebastelt, die auch ein wenig mehr publik gemacht werden soll und mir stellt sich irgendwie die Frage nach einem Impressum. Inwieweit brauchen wir ein Impressum und was muß da alles drinstehen? Sind wir als gewerblich anzusehen oder nicht? Von uns hat eigentlich keiner Lust, seine Adresse herzugeben und V.i.S.d.P. zu sein…
Die Zeitung wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, größtenteils Schülern und Studenten gemacht.

Ich hoffe, Ihr könnt mich da ein bißchen aufklären, viele Grüße,
Ingrid

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, wie es genau mit der
Impressumspflicht aussieht.

Hallo Leute,
in Eurem Fall sollte eine Kontak genannte Seite in der die Namen der Beteiligten so wie der Name Eurer Schule steht volkommen ausreichen.

Aber um sicher zu gehen solltest du einfach mal googlen :smile:
Wenn man in das Google-Suchfeld folgendes eingibt:
„Impressum Pflicht“ (auch die Anführungszeichen schreiben!);
bekommt man dieses Ergebniss:
http://www.google.de/search?q=%22impressum+pflicht%2…

Gruß
Bernard

Hallo,

auch für euch gilt das TDG, daher ist ein Impressum Pflicht; auch Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV sollte genannt werden.

Hallo Bernhard,

gegoogelt hatte ich ja schon, ich bin mir eben nur nicht sicher, ob wir unter das TDG § 6 fallen, also ob wir als gewerblich anzusehen sind oder nicht. Wir verkaufen ja nichts über unsere Internetseite, haben auch keine Bannerwerbung drauf.

in Eurem Fall sollte eine Kontak genannte Seite in der die
Namen der Beteiligten so wie der Name Eurer Schule steht
volkommen ausreichen.

Wir sind nicht von einer Schule, sondern eine lockere Gruppe, wo jeder mitmachen kann, das steht so auch auf der Homepage.

Viele Grüße,
Ingrid

Hallo Ingrid,

Pressegesetz wäre das Stichwort… das ist zwar Ländersache, aber im wesentlichen in allen Bundesländern ähnlich geregelt.

§ 8 Impressum. (1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein.
(2) Auf den periodischen Druckwerken sind ferner Name und Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. […]
Für den Anzeigenteil ist ein Verantwortlicher zu benennen; für diesen gelten die Vorschriften über den verantwortlichen Redakteur entsprechend.

Sind wir als gewerblich anzusehen oder nicht?

ich wüsste nicht, warum das beim Impressum einen Unterschied machen sollte.

Von uns hat
eigentlich keiner Lust, seine Adresse herzugeben und
V.i.S.d.P. zu sein…

tja, muss sein - einer wird sich schon finden…

Die Zeitung wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
größtenteils Schülern und Studenten gemacht.

Da wäre noch bedeutsam: Der verantwortliche Redakteur muss mind. 21 Jahre alt sein.

hoffe geholfen zu haben,
Simon