Impressumspflicht bei Webseiten

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie es rechtlich aussieht, wenn im Impressum als erstes eine Postfachadresse steht und erst darunter (bei 600x800er-Auflösung am unteren Bildschirmrand noch sichtbar, bei größerer Auflösung sowieso) die Hausanschrift des Betreibers. Dazwischen würden weitere Kontaktdaten stehen, so dass der Zusammenhang gewahrt bleibt.

Danke und viele Grüße aus dem schwül-warmen München

Kathrin Hartmann

Hallo Kathrin,

das scheint mir zwar nicht sehr benutzerfreundlich aber doch rechtlich zulässig zu sein.

Grüße

Mic Du

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