Impressumspflicht in Printobjekten

Hallo,

ich hab mir jetzt schon die Finger wund gesucht, werd aber nicht wirklich schlauer. Meine Frage:
Gibt es eine allgemeine Verpflichtung ein Impressum abzudrucken für alle Printprodukte die eine Firma
herausgibt,z. B. Werbeflyer, Software-Handbücher, etc.?

vielen Dank,
tina

Gibt es eine allgemeine Verpflichtung ein Impressum
abzudrucken für alle Printprodukte die eine Firma
herausgibt,z. B. Werbeflyer, Software-Handbücher, etc.?

Ausgehend von der Gewerbeordnung, hat der Inhaber/Firma bei geschäftlicher Koresspondenz seine Angaben (Name, Adresse) zu machen.

Wenn man jetzt Flyer usw. darauf bezieht, müsste dies dort auch sein.

Andererseits scheint es gerade bei Werbeflyern doch sinnvoll ohnehin eine Kontaktadresse und die Firma zu benennen.

Hallo Jocki,

Andererseits scheint es gerade bei Werbeflyern doch sinnvoll
ohnehin eine Kontaktadresse und die Firma zu benennen.

das versteht sich von selbst :wink:

Die Frage ist, ob der ganze Batzen draufmuss, wie auf dem Briefbogen,

gruß
tina

Die Frage ist, ob der ganze Batzen draufmuss, wie auf dem
Briefbogen,

Habe mir mal ein Werbebeilagen der Zeitungen angesehen. Manche lassen es weg und geben nur eine Domain an.
Was natürlich noch nicht heißen muss, dass es richtig ist. Um was geht es denn: Firmenname, Straße, Ort? Das sollte auf einen Flyer auf der letzten Seite in Arial 7 immer noch drauf passen.

Für Webseiten gibt es eine Impressumspflicht die bestimmte Angaben fordert, dasselbe auch für
Presseerzeugnisse, ebenso müssen Briefe und E-Mails die von einer Firma kommen bestimmte Angaben
haben. Das ist alles gesetzlich festgelegt und auch ziemlich klar.

Ich möchte wissen, ob es für andere gedruckte Objekte auch solche rechtlichen Vorschriften gibt, oder
befindet man sich da in einer „Grauzone“?

danke,
tina

Ich möchte wissen, ob es für andere gedruckte Objekte auch
solche rechtlichen Vorschriften gibt, oder
befindet man sich da in einer „Grauzone“?

Offenbar ist es eine solche. Da Werbeflyer nirgends expliziert genannt sind. Homepage ist klar, Geschäftsbriefe ist klar usw.
Flyer ist unklar. Im Zweifelsfall kommt es darauf an, wie es einem abgemahnten Flyerherausgeber ausgelegt wird!

Worin besteht das Problem in einem Flyer mitzuteilen wer man ist, wenn man sowieso für sich werben will? Passt es nicht zum Layout, kann man es, wie viele ander es auch machen, in den Randbereich klein eindrucken - fertig. Wer will Geschäfte machen mit einer Firma die sich verbirgt?

Worin besteht das Problem in einem Flyer mitzuteilen wer man
ist, wenn man sowieso für sich werben will? Passt es nicht zum
Layout, kann man es, wie viele ander es auch machen, in den
Randbereich klein eindrucken - fertig. Wer will Geschäfte
machen mit einer Firma die sich verbirgt?

Niemand will sich verbergen. Es ging mir nur um die grundsätzliche Frage, ob es dazu Gesetze gibt die
klare Aussagen treffen, mehr nicht.
Also reicht eine Telefonnummer, oder eine Internetadresse auf der weitere Infos zu finden sind (dann im
Impressum halt). Oder muss alles drauf, Adresse, Geschäftsführer, ggfls. Vorstand, HRB-Nr. usw. …

danke,
tina

Also reicht eine Telefonnummer, oder eine Internetadresse auf
der weitere Infos zu finden sind (dann im
Impressum halt). Oder muss alles drauf, Adresse,
Geschäftsführer, ggfls. Vorstand, HRB-Nr. usw. …

Wenn es überwiegend Werbe-Charakter hat sollte das ausreichen.