Impressumspflicht - ja oder nein?

Hallo Sachkundige,

ich suche jetzt schon länger wegen der Impressumspflicht für private
homepages.

Es gibt viele widersprüchliche Aussagen.
Gibt es definitive Regeln / Gesetze / Urteile?
Das Teledienstegesetz wird von allen möglichen Leuten immer
unterschiedlich interpretiert.
Selbst Anwälte streiten da munter.
Gruß
Wilfried

Hallo!

ich suche jetzt schon länger wegen der Impressumspflicht für
private
homepages.

Die Regelung findet sich in § 6 Teledienstgesetz. Das Problem wird sein, sich zu fragen, ob denn nun eine Homepage, die rein privaten Zwecken dient, geschäftsmäßig im Sinne des Gesetzes ist. Ich würde das auf den ersten Blick verneinen, wenn es sich um eine wirklich rein private Homepage handelt, die nicht etwa auch zusätzlich noch Werbebanner o.ä. enthält. Aber das kann man vielleicht auch anders sehen. Vielleicht hilft dieser Link für den ersten Eeinstieg:

http://www.xexor.com/Impressum.pdf

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

danke erst einmal für die Antwort.

Genau da liegt eben die Unsicherheit. In dem genannten .pdf-File
„Geänderte Rechtsprechung zur Impressumspflicht“ wird es meiner
Ansicht nach deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch ein privater HP-
Betreiber unterliegt der Impressumspflicht.
Einige Anwälte sehen die Interpretation „geschäftsmäßig“ genauso,
andere wiederum nicht.
„Private Gelegenheitsgeschäfte“ sind aber doch keine auf Dauer
angelegte Fotosammlung, in der eine Person mehrfach abgebildet ist.
Zumal der Eigentümer der website ein IT-Profi sein will, der als
Freiberufler Firmennetze betreut und über links auf eben dieser HP
auf seine beruflichen HPs verweist. Aus diesen befindet sich
ebenfalls kein Impressum.
Einzige Kontaktmöglichkeit wäre eine Kontaktaufnahme über eben die
website mittels browser.

Er entzieht sich damit zwar nicht dem Wettbewerb, der mir gegenüber
nicht existiert. Allerdings entzieht er sich einer gerechtfertigten
Inanspruchnahme. Ich habe leider keinen Zugriff auf eine
Postanschrift (ladefähige Anschrift) Die sollte also auch für private
HPs gelten.

Deshalb suche ich jetzt einen Rechtsanwalt, der meine Interessen
vertritt. Eben das Entfernen meiner Bilder aus dem veröffentlichtem
Fotoalbum.

Gruß
Wilfried

                • Zitat
                  Damit sollte feststehen, dass der Inhalt des § 12 TDG, mit dem die
                  Nichteinhaltung der Impressumspflicht mit einem Bußgeld von bis zu
                  50.000,00 EURO belegt wird, nunmehr nicht mehr als bloße wertneutrale
                  Ordnungsvorschrift anzusehenist, sondern auch für das Bestehen eines
                  wettbewerbsbezogenen Regelungsgehaltes spricht.

                  Die Pflicht zurAnbieterkennzeichnung trifft nach §6 Satz 1 TDG alle
                  Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“. Der Begriff „Teledienst“ ist
                  sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein
                  Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst
                  imSinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV in der Fassung vom
                  01.07.2002) einzuordnen ist.
                  Der Gesetzgeber hat es dabei versäumt, näher zu definieren, wann ein
                  Teledienst als „geschäftsmäßig“ im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist,
                  um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur
                  Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht
                  in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit
                  mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen
                  ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom
                  Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede auf Dauer
                  angelegte Internetseite damit nachhaltig und folglich geschäftsmäßig
                  einzuordnen.
                • Zitat Ende

ich suche jetzt schon länger wegen der Impressumspflicht für
private
homepages.

Die Regelung findet sich in § 6 Teledienstgesetz. Das Problem
wird sein, sich zu fragen, ob denn nun eine Homepage, die rein
privaten Zwecken dient, geschäftsmäßig im Sinne des Gesetzes
ist. Ich würde das auf den ersten Blick verneinen, wenn es
sich um eine wirklich rein private Homepage handelt, die nicht
etwa auch zusätzlich noch Werbebanner o.ä. enthält. Aber das
kann man vielleicht auch anders sehen. Vielleicht hilft dieser
Link für den ersten Eeinstieg:

http://www.xexor.com/Impressum.pdf

Gruß,

Florian.

Hallo

Da steht das bei gewerbl. Seiten eine Umsatzsteuer-Identifiktionsnummer mit im Impressum stehen muss und nicht die Steuernummer.

Angenommen Reisebüro XYZ hat keine Identifiktionsnummmer (auch nie von gehört). Ist es dann korrekt das auch keine Steuernummer im Impressum steht oder muss die dann herhalten?
Oder muss Inhaber X sich so eine Nummer besorgen?

Über Google konnte ich nur das finden:

_1. Wahlfreiheit bei Abgabe der Steuernummer

Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Den Unternehmern ist es jedoch frei gestellt, welche Steuernummer sie auf ihren Ausgangsrechnungen angeben: die Steuernummer, die das zuständige Finanzamt vergibt, oder die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Bei Rechnungen über Kleinbeträge muss keine Steuernummer angegeben werden.

Sollten Sie noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, können Sie diese beim

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis

Tel.: +49-(0)6831-456-444
Fax: +49-(0)6831-456-120

oder online hier: https://www.formulare-bmf.de/ffw/form/display.do?$co… beantragen.

Angeben müssen Sie dabei Ihren Namen, Adresse, die Steuernummer, unter der Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird und Ihr zuständiges Finanzamt._

MfG
Lilly

Hallo Wilfried,

die Antwort ist ja,wenn du nicht von „gewissen“ „Abmahnpäpsten“ des Internets zur Kasse gebeten werden willst…
Begründung:
Wenn du nicht eine vollkommmen „Primitive“ Homepage betreibst
(also z.B. Nur „Heiner Weckesbach,Organist“) bräuchtest du keines…
Sobald du aber die „Gimmicks“ des Internet nutz,wie zum B. Gästebücher
(und damit zum „Pressefuzzi“ wirst…*grinz*…),must du auch ein
„Impressum“ haben…

Nur ganz nebenbei bemerkt,in Deutschland kann man dich ohnehin „Jederzeit“ dank des neuen „Teledienst-Gesetzes“ als „Betreiber“ der
Homepage ermitteln,da die Provider ja die Verbindungsdaten speichern müssen und sich somit jederzeit der „Urheber“ einer HP im Web ermitteln läßt…

mfg