ich habe mir jetzt schon so einige Seiten zu der Impressumspflicht durchgelesen, bin aber nicht klüger als vorher.
Wie sieht das aus bei Freiberuflern, z. B. Übersetzer oder Beratern. Müssen sie ein Impressum nach § 5 TMG oder nach §55 RStV auf ihren Webseiten haben?
Und wie ist das bei Rechtsanwälten, die vielleicht auch eine Sekretärin beschäftigen?
Vielleicht kann mir das ja jemand in allgemeinverständlichem Deutsch für Laien erklären.
ich habe mir jetzt schon so einige Seiten zu der
Impressumspflicht durchgelesen, bin aber nicht klüger als
vorher.
Eigentlich ist es ganz einfach: Jeder, der einen ständigen Teledienst (also eine öffentlich zugängliche Website) anbietet, muss auch ein Impressum haben. Seit der Umstellung vom TDG aufs TMG gibt es die explizite Ausnahme von privaten, im Sinne von familiären Websites, also solche Dinger, die auch niemanden interessieren außer Familienangehörige (Bilder vom Urlaub, vom Baby, etc.)
Wie sieht das aus bei Freiberuflern, z. B. Übersetzer oder
Beratern. Müssen sie ein Impressum nach § 5 TMG oder nach §55
RStV auf ihren Webseiten haben?
Ja.
Und wie ist das bei Rechtsanwälten, die vielleicht auch eine
Sekretärin beschäftigen?
Ja.
Vielleicht kann mir das ja jemand in allgemeinverständlichem
Deutsch für Laien erklären.
Nicht aus rechtlicher Sicht und auch nicht aus dem Wortlaut der Gesetze, aber das Impressum dient ja dazu, dass der Nutzer einen Ansprechpartner hat, wenn etwas mit der Website nicht stimmt. Des Weiteren ist das Impressum nötig, um jemanden zur Verantwortung ziehen zu können, wenn er etwas illegales macht. Unter den Umständen ist es nur verständlich, dass es natürlich notwendig ist, dass jeder ein Impressum hat (ausgenommen sind auch die nicht dauerhaft verfügbaren Websites, wie Testseiten).
Das Impressum erfüllt ja nur eine Informationspflicht und ist nicht dazu da, jemanden zu benachteiligen oder zu ärgern.