Ich habe eine eine - vielleicht - knifflige Frage, zu der mir kein Urteil bekannt ist. Aber vielleicht Euch. Das Impressum muß, zumindestens nach einer OLG-Entscheidung (München), auf zwei Klicks erreicht werden können. Doch was mache ich, wenn eine Homepage gleich am Anfang dem Nutzer ein Flash-Zeugs zeigt. Da der Programmierer offenbar nicht verstehen kann (will), daß es Leute gibt, die das Zeugs nicht sehen wollen, wegen der Sicherheitseinstellungen Active-X abgeschaltet haben oder - anderes Internetprogramm - Flash gar nicht nutzen können, hat er die Weiterschaltungsmöglichkeit ohne Flash bewußt oder unbewußt „vergessen“ einzurichten. Vielleicht ist er auch der Auffassung, daß man dieses Meisterwerk der Wackelkunst anschauen muß.
Kein Flash - kein Weiterkommen! Gibt es ein Urteil oder einen Aufsatz, der sich mit diesem Thema schon beschäftigt hat? Auch der Jurist „meiner“ IHK grübelt noch, was da zu tun ist.
Ich bin der Auffassung, daß man den Firmen beibringen müßte, dem Besucher der Homepage auch ohne Flash den Zugang zu den Daten zu gewähren.
… kein Impressum - keine Website - kein Problem mit der Impressumspflicht.
Denn da wo keine Seite, da auch keine Pflicht! Aber natürlich hast du auch recht, dass man eine Seite auch ohne Flash sehen sollte! Dies ist aber ein Thema des Auftragsgebers und der Vertragsgestaltung, welche Anforderungen eine Seite erfüllen muss.
… kein Impressum - keine Website - kein Problem mit der
Impressumspflicht.
vollständige Zustimmung. Die Impressumspflicht ergibt sich aus den §§ 6 des Teledienstgesetzes bzw. Mediendienstestaatsvertrag. Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: […]
Hier wird aber kein Dienst angeboten, im Gegenteil, dieser wird sogar gezielt verweigert. Insoweit kann es selbstverständlich auch keine Impressumspflicht geben.
Ein bisken anders sieht die Sache aus, wenn die Website/Homepage/Domain in anderen Medien beworben wird. Aber eine Abmahnung an einen selbsternannten Ignoranten/Nullchecker/Websitebetreiber zu schicken…
Bei den Firmen, bei denen ich am Flash nicht vorbeikam, handelt es sich nicht um kleine Klitschen, sondern um innerhalb der Branche (Filialisten unterschiedlicher Branchen) bekannte Unternehmen. Es kann sein, daß diese Firmen ein Impressum haben, doch für mich ist es nicht erreichbar. Beispiel:
da wird zuerst, UNGEFRAGT, das Macromediaprogramm heruntergeladen und dann naiv gefragt, ob man das Programm starten will (ihr kennt die übliche Sicherheitsabfrage). Netterweise kann ich dem webmaster eine Email schicken, aber mehr nicht! Wenn ich also die o.a. Bestimmung anwende, dann ist die Firma zur Abmahnung fällig!
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da wird zuerst, UNGEFRAGT, das Macromediaprogramm
heruntergeladen und dann naiv gefragt, ob man das Programm
starten will (ihr kennt die übliche Sicherheitsabfrage).
Netterweise kann ich dem webmaster eine Email schicken, aber
mehr nicht! Wenn ich also die o.a. Bestimmung anwende, dann
ist die Firma zur Abmahnung fällig!
Wieso sollte hier eine Abmahnung fällig sein?? Ohne Installation werden keinerlei Dienste angeboten, mit Installation siehst du dein Impressum. Und eine leere Seite mit einer eMail-Adresse an den Webmaster benötigt kein Impressum.
da wird zuerst, UNGEFRAGT, das Macromediaprogramm
heruntergeladen und dann naiv gefragt, ob man das Programm
starten will (ihr kennt die übliche Sicherheitsabfrage).
Netterweise kann ich dem webmaster eine Email schicken, aber
mehr nicht! Wenn ich also die o.a. Bestimmung anwende, dann
ist die Firma zur Abmahnung fällig!
Selbstverständlich wird hier gegen die Impressumspflicht verstossen. Es werden - in überaus unprofessioneller Weise - Dienste angeboten, somit sind die gesetzlich vorgeschriebenen Daten „unmittelbar und ständig verfügbar“ vorzuhalten. Wenn der Dienst für dich nicht zu erreichen ist - Dummheit des Seitenbetreibers. Ist das Impressum nicht zu erreichen - Abmahnung.
Allerdings ist die Möglichkeit, dass ein Richter im konkreten Fall den Internet Explorer in ausgelieferter, also minimum security Ausführung, für ‚aus eigener Anschauung‘ hinreichend und Standard hält, das Recht also auf diese Weise aushebelt, durchaus nicht zu vernachlässigen.
Danke für Deine Meinung. Ich habe der IHK eine Email geschickt. Mal sehen, was dabei herauskommt. Bei solchen Fällen schlage ich nicht gleich mit der Keule zu. Anders bei Spammern. Diese bekommen Post einer ausländischen Anwaltskanzlei, die für uns kostenlos arbeitet.