laut §6 des TDG sind nur kommerzielle Webseiten verpflichtet ein Impressum anzugeben.
Jedoch ist durch Diskontinuität das TDG Anfang 2007 „ausgelaufen“. Was bedeutet dies nun für die „Impressumspflicht“? Gibt es einen Nachfolger für diesen Paragraphen? Wenn ja, wie lautet die heutige Rechtslage?
im alten Teledienstgesetz ware private Websites nicht explizit von der Impressumspflicht ausgenommen. Es wurde auch kein Unterschied zwischen privat und gewerblich gemacht, sondern die Impressumspflicht für „geschäftsmäßige Teledienste“ verhängt. Das hat aber nichts mit privat oder gewerblich zu tun, sondern bezieht sich auf ständig verfügbare Dienste (was ja auf eine Website quasi immer zutrifft).
Aber wie dem auch sei, mit dem Telemediengesetz ist das anders geregelt.
Aber wie dem auch sei, mit dem Telemediengesetz ist das anders
geregelt.
Und wie sieht es nach heutigem Stand aus?
Muss bei einem Blog der in unregelmäßigen Abständen schreibt, ein Impressum stehen oder sind allgemein alle private Webseiten, die keinen Gewinn erwirtschaften möchten und auch keine Werbung zeigen, von dieser Pflicht ausgenommen?