… gestorben. Schwiegervater und Schwiegertochter hatten bisher die GbR gebildet.
Der Sohn ist Erbe und neuer Gesellschafter.
Nun also neue Gesellschafter Sohn und Schwiegersochter (Ehemann + Ehefrau).
Auf wen und auf welche Steuernummer muß die Feststellungserklärung für den Gewinn in 2011 lauten?
Muß der hälftige Gewinn auf Vater und Sohn verteilt werden?
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank
Jannine
Wenn die GbR mit dem Erben fortgeführt wird, wird sie unter der
gleichen StNr weitergeführt und eine „Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte“ durchgeführt. Im Steuerbescheid werden die steuerlichen Einkünfte anteilig bzw nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrag auf die Gesellschafter verteilt, die ihre Anteile dann in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Gruß, RHG.
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