Hallo,
ich habe eine Frage:
meine Situation:
Ich Wohne bei meinen Eltern und bin noch unter 25 Jahre (22Jahre) alt. Im November habe ich eine Ausbildung zum 01.09.2010 in Bayern gefunden. Aber ich wohne in NRW.
Mein Vater arbeitet für ein Gehalt von 2100 Euro brutto und meine Mutter (Haupt Antragsstellerin) hat sich erst am 25.03.2010 als Harz 4 Empfängerin gemeldet (wird noch bearbeitet) Damit musste ich mich auch melden, da ich zu der bedarfsgemeinschaft gehöre
Wir haben keine vermögen oder nichts Angespartes.
und nun meine Frage:
Kann ich zum Arbeitsamt (Harz 4) gehen und darum bitten, dass Sie mir den Umzug übernehmen könnten? (so zu sagen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt)
Weil alleine kann ich so ein weiten Umzug nicht bewältigen.
außerdem, da es so weit weg ist. kann ich nicht erst am 01.09.2010 dorthin ziehen, weil an dem Tag schon die Ausbildung anfängt und deswegen dachte ich mir dass es besser wäre zumindest einen Monat früher hin zu ziehen (die Miete würde ich mir selber auch nie leisten können da ich unter 25 bin)
dann hab ich auch noch gelesen dass die Erstausstattung wie die nötigsten Geräte oder Dinge, die man zum Leben braucht, auch übernommen werden.
Ach ja kann ich auch die Kaution übernehmen lassen? Oder ob die es dann überhaupt noch tun?
steht das einem zu oder muss man darum richtig, richtig höflich bitten? Würde die Chance überhaupt bestehen, meinen plan so um zu setzen? oder gibt es da etwas was nicht klappen könnte.
und vielen Dank im Voraus^^
Umzug wegen Lehre kannst Du beantragen über weitere finanzielle Hilfe brauchst Du dir keinen Kopf machen da das Job-Center in NRW nicht mehr für dich zuständig ist und das in Bayern zu beantragen hat auch geringe Erfolgschancen da Du ja Geld verdienst und somit für deinen Lebensunterhalt selber sorgen kannst.Du kannst aber Wohngeld beantragen.Hoffe geholfen zu haben.lg Diana
ok das hab ich bisher nicht gewusst, dass es sich so teilt.
mein Ziel ist es ja etwa einen Monat vor der Ausbildung hin zu ziehen, wegen dem Umzug und den ganzen Sachen um die ich mich kümmern muss.
(z. b. Möbel, Haushaltsgeräte liefern/kaufen und renovieren)
was sich etwas schwer gestalten wird, wenn ich schon die Ausbildung mache.
Ich muss ja BAB beantragen wenn ich die Wohnung habe, wird erst ab ausbildungsbeginn gezahlt.
Hab ich da Chancen den Monat früher hin zu kommen?
Hallo,
leider kann ich Dir mit Harz IV nicht weiter helfen, da ich diese Leistung nicht bearbeite.
Viele Grüße
Mathias
Trotzdem an beide ein großes dankeschön^^
Hallo don-dima,
wenn der Antrag Deiner Mutter bearbeitet worden ist, fragst Du beim Jobcenter nach. Ist so schwer zu sagen. Hängt von mehreren Faktoren ab. Kann Dir nur die Sachbearbeitung sagen. Wenn der Umzug abgelehnt wird, noch mal hier melden. Wenn Du umgezogen bist, mußt Du Dich gleich beim Jobcenter am Ausbildungsort melden und ergänzende Leistungen beantragen. Soweit erstmal dazu.
Gruß Winnie
Wenn Du zum Amt gehst und deinen Ausbildungsvertrag vorlegst hast Du Chancen das die Kosten übernommen werden.
Du musst einen Ausbildungsvertrag vorweisen können,und dir ein Wohnungsangebot wo alle Kosten für die Unterkunft drinnen stehen besorgen, dann kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen. wenn du den Umzug genehmigt bekommst solltest du einen Antrag für die Umzugskosten,wenn nötig Renovierungskosten und Erstausstattungsbeihilfe beantragen.wegen der Kaution kannst du ein Darlehen beantragen,das du dann an die ARGE zurückzahlen musst.
Die Wohnung muss angemessen sein in Größe und Kosten und es darf keine andere Möglichkeit geben wie z.B ein Zimmer das vom Ausbildungsbetrieb gestellt wird damit du eine Wohnung genehmigt bekommst.Einen Weg von 150 km sind als Pendler hinzunehmen wenn der Betrieb weiter weg ist hast du eine gute Chance alles genehmigt zu bekommen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Und übrigens da die Mitarbeiter in den ARGEN meißt gestresst sind ist eine Portion Freundlichkeit immer hilfreich.
Hallo,
die Problematik würde ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter durchgehen und die entsprechenden Anträge stellen.
Der Sachbearbeiterin in NRW wird sehr wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter in Bayern verweisen.
Evtl. gibt es Möglichkeiten, die Leistungen auf Darlehensbasis zu bekommen. Aber wie gesagt, dass würde ich mit dem Sachbearbeiter durchsprechen.
Viel ERfolg.
Hallo,
ich habe eine Frage:
meine Situation:
Ich Wohne bei meinen Eltern und bin noch unter 25 Jahre
(22Jahre) alt. Im November habe ich eine Ausbildung zum
01.09.2010 in Bayern gefunden. Aber ich wohne in NRW.
Mein Vater arbeitet für ein Gehalt von 2100 Euro brutto und
meine Mutter (Haupt Antragsstellerin) hat sich erst am
25.03.2010 als Harz 4 Empfängerin gemeldet (wird noch
bearbeitet) Damit musste ich mich auch melden, da ich zu der
bedarfsgemeinschaft gehöre
Wir haben keine vermögen oder nichts Angespartes.
und nun meine Frage:
Kann ich zum Arbeitsamt (Harz 4) gehen und darum bitten, dass
Sie mir den Umzug übernehmen könnten? (so zu sagen zur
Eingliederung in den Arbeitsmarkt)
Weil alleine kann ich so ein weiten Umzug nicht bewältigen.
außerdem, da es so weit weg ist. kann ich nicht erst am
01.09.2010 dorthin ziehen, weil an dem Tag schon die
Ausbildung anfängt und deswegen dachte ich mir dass es besser
wäre zumindest einen Monat früher hin zu ziehen (die Miete
würde ich mir selber auch nie leisten können da ich unter 25
bin)
dann hab ich auch noch gelesen dass die Erstausstattung wie
die nötigsten Geräte oder Dinge, die man zum Leben braucht,
auch übernommen werden.
Ach ja kann ich auch die Kaution übernehmen lassen? Oder ob
die es dann überhaupt noch tun?
steht das einem zu oder muss man darum richtig, richtig
höflich bitten? Würde die Chance überhaupt bestehen, meinen
plan so um zu setzen? oder gibt es da etwas was nicht klappen
könnte.
und vielen Dank im Voraus^^
Hallo,
die Problematik würde ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter
durchgehen und die entsprechenden Anträge stellen.
Der Sachbearbeiterin in NRW wird sehr wahrscheinlich auf den
Sachbearbeiter in Bayern verweisen.
Evtl. gibt es Möglichkeiten, die Leistungen auf Darlehensbasis
zu bekommen. Aber wie gesagt, dass würde ich mit dem
Sachbearbeiter durchsprechen.
Viel ERfolg.
Hallo, Ich war heute bei einem Sachberater und habe es mit Ihm abgesprochen. Dabei hat er mich zu der ARGE in Bayern verwiesen.
Ich habe von Ihm eine telefonnummer von der zuständigen ARGE bekommen und er hat mir auch gesagt dass es viel besser währe nicht erst zum 01.september um zu ziehen, sondern einen monat früher.
Also ist es möglich. vielen Dank auch an Euch für eure Hilfe es war sehr Hilfreich
nun noch eine letzte Frage: werden den die Kosten für den Umzug übernommen, wenn man seine Sachen nach bayern liefern möchte? Also ich dachte ich lade Einiges auch schon Möbel die ich habe, auf Paletten und lasse es dort hin liefern.
Würden diese kosten übernommen?
Hallo,
Du wirst drum bitten müssen. Selbstverständlich ist das nicht!
Hast Du den Ausbildungsvertrag schon unterschrieben? Ich hoffe nicht, dann wird es einfacher. Dann wartet den Bewilligungsbescheid ab und geh dann mit einer DANACH datierten Bestätigung des Arbeitgebers zum Jobcenter. Bitte um Genehmigung aufgrund der Berufsausbildung die Umzugskosten genehmigt zu bekommen. Du bekommst sie nur auf vorherige Antragstellung und nachheriges Einreichen der Quittungen! Wenn der Umzug von Deiner jetzigen Arge genehmigt wurde (laß Die das schriftlich geben!) kannst du in der neuen Arge im Regelfall auch Erstausstattung und Kaution als Darlehen beantragen. Dazu musst Du alles listen was Du brauchst für die Wohnung.
Erst wenn Du die Genehmigung des alten Jobcenters hast, dass Du ausziehen darfst (müssten sie wegen der Ausbildung eigentlich geben) kannst Du dir am neuen Ort eine Wohnung suchen. Mit der schritlichen Bestätigung des Vermieters über Größe etc. musst Du dann in der Neuen Arge vorsprechen, einen Antrag stellen und um Mietübernahme bitten. Die gibt es aber nur, wenn die alte ARGE den Auszug aus dem Elternhaus nach X genehmigt hatte. Zuständig ist die Neue Arge eigentlich erst, wenn Du dich nach X umgemeldet hast. Ohne Wohnung etwas schlecht… also rufe die neue Arge an (wenn Du die Auszugsgenehmigung hast) und kläre Vorort wie die das genau haben wollen.
Ein Ausbildungsvertrag schließt Hartz IV übrigens aus. Du wirst von Kindergeld, Ausbildungsvergütung und Bundesausbildungsbeihilfe die Du noch beantragen kannst wenn Du den Vertrag unterschrieben hast leben müssen!
Gruß Gwenhyfar
Vielen Dank für die Hilfen, es war sehr Hilfreich.
Ich war bei der ARGE und dort haben die mir die Umzugsbescheinigung gegeben. Einen Termin im neuen Arbeitsamt habe ich auch schon, damit ich dort mit Wohnungsangeboten vorsprechen kann.
Jetzt nur noch eine Frage: gibt es eine Möglichkeit die Erstausstattung nicht als Darlehen sondern als normale Leistung von der ARGE zu bekommen?
Ich habe das mit der Kaution schon in §22 abs. 3 des SGB 2 nachlesen können. Aber etwas unsicher bin ich mir mit dieser gesetzgebung aus § 23 abs. 6 des SGB
(In Fällen des § 22 Abs. 2a werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte.)
Also hier bezieht sich dieser Absatz auf Personen die unter 25 Jahre alt sind und die berechtigte Zustimmung vom Arbeitsamt haben, dass man umziehen darf. In diesem Absatz steht jedoch nicht das die Erstausstattung als Darlehen zu gewähren ist.
Hier noch mal die Links zum nachlesen:
§22 SGB 2: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
§23 SGB 2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html
Für die meiste Möbel hab ich schon vorgesorgt, jedoch fehlt noch eine Waschmaschine und ein Herd.
Oh, es war ein Mißverständnis! Erstausstattung wird NICHT als Darlehen gewährt. Nur die Kaution
es lag an einem vergessen Komma meinerseits
.
Aber: wenn Du Ausbildungsvergütung bekommst,bist du dem Grunde nach gar nicht ALG II berechtigt !
DU musst im Arbeitsamt des neuen Wohnortes mit dem Ausbildungsvertrag „Bundesausbildungsbeihilfe“ beantragen! Du bekommst dann kein Hartz IV, sprich ALG II mehr! Du kannst aber in der neuen ARGE wenigstens sog. Mietzuschuss und die Erstausstattung beantragen. Das mit dem Darlehen für die Kaution könnte ein Problem sein, da Du kein ALG II Empfänger bist. Das müssen die Vorort entscheiden, ob sie das machen. Evtl. musst Du dafür einen Kredit bei der Bank aufnehmen, die ARGE ist nämlich keine. Wie hoch der Mietzuschuss ist richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsbeihilfe und die richtet sich wiederum nach der Höhe des Einkommens deiner Eltern und der Ausbildungsvergütung. Also baldmöglich BAB beantragen sobald Du am Ort bist. Richte Dich aber darauf ein, dass Mietzuschuß und BAB (Bundesausbildungsbeihilfe) auf sich warten lassen und Du im ersten Monat nach Ausbildungsbeginn erst mal ohne Geld da stehst (Bearbeitungsdauer) .
Glaub mir auch ich finde es mies, dass es Jugendlichen so schwer gemacht wird, dahin zu ziehen wo sie eine Ausbildung kriegen können. Aber das hat unsere Regierung verbockt!
Ich wünsch Dir alles gute!
Das ist gut, weil wenn man so zu sagen in ein neues Leben startet, möchte kaum jemand mit einem Schuldenberg anfangen. Die Kaution ist ja zu vertragen.
Aber zur Berichtigung, mein fall sieht ja inzwischen so aus, dass ich ALG 2 bekomme, da ich in der bedarfsgemeinschaft meiner Eltern wohne. die Erlaubnis vom Arbeitsamt für den Umzug habe ich für den 01.07.2010 bekommen, damit ich vor Ort genug Zeit habe, mich ein zu richten und alle Papiere rechtzeitig ein zu reichen (dummerweise muss man ja schon ein Mietvertrag haben um den BAB Antrag stellen zu können).
Naja es sieht dann so aus dass ich vom 01.07.2010 nach Bayern ziehen werde und dann 2 Monate auf ALG 2 bis zum 01.09.2010 verbringe.
das würde heißen, dass ich zum Umzugs Zeitpunkt noch ALG 2 empfange und doch den Darlehen für die Kaution bekommen kann. Oder wollen die das nach den 2 Monaten wieder haben, wenn ich arbeite?
Zu welchem Zinssatz gewähren die den so ein Darlehn?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Ach so, ja super, dann ist das ja auch geregelt. Genau:- erst HartzIV udn ab Ausbildungszeitpunkt BAB so ist es ganau richtig.
Das Darlehen ist Ermessen, also Verhandlungssache. Im Grunde ist es rechtlich eigentlich gar nicht haltbar, denn HartzIV ist das berechnet Mindeste(!) was ein Mensch zum Leben braucht. Und davon kann man ja eigentlich nicht auch noch was abzahlen…
…also lasse Dich nicht auf zuviel ein. MEhr als 30 Euro sind nun wirklich nicht drin! Akzeptiere nichts über 30 Euro. BEruf Dich auf das Minimum (Miete+Nebenkosten+359 Euro Regekleistung) Vielleicht kannst Du Dich unter dieser Begründung mit denen auch auf 20 einigen!
Gruß Gwenhyfar
Hallo, Don Dima, entschuldige, dass ich erst jetzt versuche, Dir zu antworten. Ich war im Urlaub.
Also: „Fragen kostet nichts“ sagt der Volksmund. Das beste, was Du machen kannst: Lass Dir einen Termin bei dem zuständigen JobCenter geben und erzähle Dein Vorhaben. Und geh erst aus dem Büro, wenn Du auf alle Fragen eine Antwort bekommen hast. Und wenn Dir eine Auskunft „komisch“ vorkommt, lass Dir zeigen, wo das im Gesetz (SGB II) steht. NICHT LOCKER LASSEN!!!
Ich denke, mit dem einen Monat „Vorlauf“ könnte es Probleme geben. Im übrigen immer daran denken: nur, wenn Du selbst(persönlich) Leistungen bekommst, erhälst Du auch die anderen Ünterstützungen!
Ich hoffe, ich konnte helfen?
Herzliche Grüße und Gottes Segen, Klaus