In 7 Jahren nur 2 Nebenkostenabrechnungen- verjährt?

Hallo liebes Forum,

ich habe in einem siebenjährigen Mietverhältnis zwei Nebenkostenabrechnungen bekommen. Eine Nachzahlung im zweistelligen Bereich im ersten Jahr und eine Erstattung im sehr hohen dreistelligen Bereich im zweiten Jahr.
Seit dem habe ich keine Abrechnung mehr erhalten. Mir wurde mal gesagt, dass Ansprüche des Mieters auf Erstattungen nicht verjähren, aber das stimmt ja wohl so auch nicht unbedingt.
Für welche Jahre habe ich jetzt überhaupt noch Ansprüche?
2007 und 2008 habe ich welche erhalten, sonst leider gar nicht. An dem Mietpreis, als auch an den Nebenkosten hat sich seitdem nichts geändert.
Soll ich einfach den Vermieter um die Abrechnungen bitten oder muss ich etwas bestimmtes beachten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,

Plaetzchen

Wenn der Vermieter nicht bis zum Ende der Abrechnungsfrist eine Nebenkostenabrechnung erstellt hat, kann der Mieter diese immer noch bis zu drei Jahre später anfordern. Der Vermieter ist in diesem Fall auch zur Erstellung der Abrechnung verpflichtet. Sollte dem Mieter aus dieser Abrechnung eine Rückerstattung zustehen, so ist der Vermieter verpflichtet diese auszuzahlen. Sollte jedoch eine Nachzahlung anstehen, muss der Mieter diese nicht mehr zahlen. Auf die Rückerstattung steht wiederum ebenfalls eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, sofern der Mieter die Forderung nicht zwischenzeitlich anmahnt oder ggf. rechtliche Schritte eingeleitet hat.

Beispiel:
Wurde die Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 nicht formgerecht bis zum 31.09.2012 erstellt, kann der Mieter die Erstellung der Abrechnung noch bis zum 31.12.2012 geltend machen.

Hoffe dieser Beitrag hilft weiter! :smile:

… und du bist dir wirklich sicher, dass es nicht statt ‚31.09.2012‘ doch ‚31.12.2009‘ heißen muss?

vnA

Ja hoppla… Selbstverständlich 31.12.2009…
Der Hang zu Zahlendrehern ist leider angeboren… Vor allem, wenn es schnell gehen muss… :smiley: