Hallo liebes Forum,
ich habe in einem siebenjährigen Mietverhältnis zwei Nebenkostenabrechnungen bekommen. Eine Nachzahlung im zweistelligen Bereich im ersten Jahr und eine Erstattung im sehr hohen dreistelligen Bereich im zweiten Jahr.
Seit dem habe ich keine Abrechnung mehr erhalten. Mir wurde mal gesagt, dass Ansprüche des Mieters auf Erstattungen nicht verjähren, aber das stimmt ja wohl so auch nicht unbedingt.
Für welche Jahre habe ich jetzt überhaupt noch Ansprüche?
2007 und 2008 habe ich welche erhalten, sonst leider gar nicht. An dem Mietpreis, als auch an den Nebenkosten hat sich seitdem nichts geändert.
Soll ich einfach den Vermieter um die Abrechnungen bitten oder muss ich etwas bestimmtes beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,
Plaetzchen