In Alkoholkontrolle nach Alkoholgenuß

Hallo,

hat ein PKW Fahrer das Recht von der Polizeikontrolle zu erfahren wie hoch sein Alkoholgehalt nach einem Atemtest ins Gerät ist?

Angenommen man hat zwei Bier getrunken und geschätzt 0,4Promille.
Der Fahrer geriet in eine routinemäßige Alkoholkontrolle.

Grüße, Matthias.

Wenn der Alkoholgehalt des Blutes zu hoch war, hätte der Fahrer dies sicher sofort erfahren! Dann hätte er nämlich zu Fuß nach Hause gehen dürfen. Und den Führerschein gegen ein paar Punkte in Flensburg hätte er wohl auch getauscht.

Oder ist er unter der gesetztlichen Grenze geblieben und es interessiert ihn nur, mit wieviel Bier bei wieviel Kilogramm Körpergewicht und wieviel fetthaltiger Nahrung vor dem Bier und vor wievielen Stunden … er wieviel Promille hat? Das wird ihm der Polizist ja im allgemeinen nicht verheimlichen - die zeigen doch auch stolz ihr technisches Equipment her: „Hier, schau’n Sie, soviel zeigt das Gerät an …“

Gruß, Dietmar

Hallo,

danke für die Antwort.

Es muß doch eine gesetzliche Regelung geben die besagt der Fahrer hat das Recht oder hat es nicht zu sehen wie viel Bltalkoholgehalt festgestellt wurde.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

War der Spiegel denn zu hoch bzw. folgten irgendwelche Konsequenzen aus der Kontrolle? Wenn nicht sehe ich keinen Grund, wieso die Daten genannt unbedingt genannt werden sollten.

Ich kann’s so gut verstehen wenn die Daten nicht genannt werden. Sonst weiß der Fahrer, dass er z.B. 0,3 Promille hatte und, sagen wir mal, zwei Bier getrunken hat. Das führt dann natürlich schnell zu der Annahme, dass man das nächste Mal auch locker drei trinken könnte und immer noch fahren darf.
Will sagen, die Polizisten möchten wohl vermeiden, dass man sich an die erlaubte Grenze herantastet.

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Hallo,

nein es gab keine Konsequenzen. Ich denke auch das das der Grund ist warum die Polizei manchmal zum Alkoholpegel keine Angaben macht.
Doch irgendwo muss das doch gesetzlich festgeschrieben sein. Das interessiert mich, ob ich ein Recht habe den Alkoholgehalt zu sehen.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein es gab keine Konsequenzen. Ich denke auch das das der
Grund ist warum die Polizei manchmal zum Alkoholpegel keine
Angaben macht.
Doch irgendwo muss das doch gesetzlich festgeschrieben sein.
Das interessiert mich, ob ich ein Recht habe den Alkoholgehalt
zu sehen.

Grüße

Kurze Antwort - du hast KEIN Recht darauf zu erfahren wie hoch dein Wert ist.
Der Polizist hat seinen Job gemacht (eine Verkehrskontrolle) und nichts festgestellt, was gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.
Wenn er deine Reifen kontrolliert, interessiert es dich dann, ob die Profiltiefe 2 oder 4 mm beträgt??? Es ist alles ok und damit gut.

Hallo,

Wenn er deine Reifen kontrolliert, interessiert es dich dann,
ob die Profiltiefe 2 oder 4 mm beträgt???

ja, mich und viele andere verkehrsteilnehmer schon (vermute ich) und was spricht dagegen, es nicht zu erfahren.

Kurze Antwort - du hast KEIN Recht darauf zu erfahren wie hoch
dein Wert ist.

wenn du das so behautest, wäre eine begründung doch wünschenstwert; in diesem sinne:
die frage war doch aber auch, wo das geregelt ist. so hab ich das verstanden.
also welcher § oder welche vorschrift greift da?
es einfach abzulehnen, ist doch zu wenig. denn genau das war der hintergrund der frage. (so wie ich es verstanden habe.) wie ist es also mit der auskunftspflicht?
nur „nein“ zu sagen ist zu einfach! und das reifenprofilbeispiel greift nicht. es passt nicht. und ein reifenprofil kann ich auch selber nachmessen.

grüße,
b.

Kurze Antwort - du hast KEIN Recht darauf zu erfahren wie hoch
dein Wert ist.

wenn du das so behautest, wäre eine begründung doch
wünschenstwert; in diesem sinne:
also welcher § oder welche vorschrift greift da?
es einfach abzulehnen, ist doch zu wenig. denn genau das war
der hintergrund der frage. (so wie ich es verstanden habe.)
wie ist es also mit der auskunftspflicht?

Moin, moin zusammen,

weil die Innenminister nicht wissen, was sie mit dem vielen Geld machen sollen, das durch die jüngste Steuererhöhung und die anspringende Konjunktur in ihre Kassen gespült wird, stellen sie jetzt als Serviceleistung für den Bürger an jeder Ausfallstraße Polizisten hin, die den Alkoholgehalt im Blut der Kneipengänger resp. -fahrer ermitteln und auf Wunsch den also Geprüften auch mitteilen.

Also, Matthias und Bigjohn, oder welche Namen Ihr immer mißbraucht: merkt Ihr nicht, wie bescheuert das ist?

Jawohl, Ihr habt ein Recht auf Eure Daten, Ihr habt ein Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, Zieht vor das Bundesverfassungtsgericht! Protestiert gegen die Polizeiwillkür!
Um es ganz deutlich zu sagen: Dies Letzte war pure Ironie - nicht, daß jemand auf die Idee kommt, mir beizupflichten!

Gruß - Rolf

Hi,

was bitte ist bescheuert daran, nach einer Rechtsgrundlage zu fragen, wenn einen eine Sache interessiert?
Sind alle Fragen, die Dich nicht interessieren, bescheuert? Oder hast Du eine Kristallkugel, die Dir sagt, daß wir einen Querulanten vor uns haben?

Bislang konnte oder wollte niemand die Frage beantworten. Die bisherigen Antworten haben die gesuchten Infos entweder nicht geliefert oder einfache Vermutungen oder Behauptungen aufgestellt. Mit Nachfragen macht der jeweilige Poster deutlich, daß er weiter an einer Antwort interessiert ist.
Wenn weiterhin niemand in der Lage ist oder Lust hat den Hintergrund zu erläutern, verschwindet der Thread halt im Archiv.

Bescheuert finde ich solche Kommentare…

Gruß Stefan

Hallo,

die frage war doch aber auch, wo das geregelt ist. so hab ich
das verstanden.
also welcher § oder welche vorschrift greift da?

Keine. Glaubt Ihr im Ernst, dass sich Minister und Parlamente mit derartigem Schwachsinn beschäftigen? Glaubt Ihr, dass auch die Richtung des Papiers auf dem Hintern beim Abwischen in irgendeinem Paragraphen geregelt sein muss?
Gruß
loderunner

Hallo,

Wenn er deine Reifen kontrolliert, interessiert es dich dann,
ob die Profiltiefe 2 oder 4 mm beträgt???

ja, mich und viele andere verkehrsteilnehmer schon (vermute
ich) und was spricht dagegen, es nicht zu erfahren.

Kurze Antwort - du hast KEIN Recht darauf zu erfahren wie hoch
dein Wert ist.

wenn du das so behautest, wäre eine begründung doch
wünschenstwert; in diesem sinne:
die frage war doch aber auch, wo das geregelt ist. so hab ich
das verstanden.
also welcher § oder welche vorschrift greift da?
es einfach abzulehnen, ist doch zu wenig. denn genau das war
der hintergrund der frage. (so wie ich es verstanden habe.)
wie ist es also mit der auskunftspflicht?

Also nochmal - es gibt KEINE Vorschrift, die so etwas aussagt. Du bekommst gesagt „…alles in Ordnung, Gute Weiterfahrt …“ . Was will man mehr.
Oder erwartetest du, dass dir ALLES aufgezählt wird, was du NICHT falsch gemacht hast, bzw. was in Ordnung ist???

nur „nein“ zu sagen ist zu einfach! und das
reifenprofilbeispiel greift nicht. es passt nicht. und ein
reifenprofil kann ich auch selber nachmessen.

Es gibt auch Alkoholtester im freien Handel. Da kannst du auch selbst nachmessen.

Hallo,

Kurze Antwort - du hast KEIN Recht darauf zu erfahren wie hoch
dein Wert ist.

wenn du das so behautest, wäre eine begründung doch
wünschenstwert; in diesem sinne:
die frage war doch aber auch, wo das geregelt ist. so hab ich
das verstanden.
also welcher § oder welche vorschrift greift da?

Die Sache ist eigentlich ganz einfach und von grundsätzlicher Natur der Gesetzgebung. Die regelt nämlich im öffentlichen Recht die Dinge, wo sich Vater Staat in die privaten Dinge seiner Bevölkerung einmischen darf und die Ansprüche, die der Bürger an seinen Staat stellen kann. Also ganz einfach ausgedrückt:„Wann darf dir die Polizei den Lappen wegnehmen?“ oder „Unter welchen Bedingungen hast Du einen Anspruch auf eine Baugenehmigung?“ Über den Ausgang eines entsprechenden Verfahrens gibt es entsprechende Mitteilungen, und soweit Maßnahmen den Bürger belasten gibt es auch einen Anspruch auf Mitteilung der belastenden Tatsachen, damit man weiß, warum man z.B. den Lappen verloren hat, und dann ggf. entsprechend dagegen vorgehen kann. Mitteilungspflichten für den Fall, dass Tatsachen gerade nicht belastend sind sind vor dem Hintergrund, dass die Tatsachenmitteilung nicht zur Befriedigung persönlicher Neugierde, sondern ganz konkret dazu dient, dem Bürger die Möglichkeit entsprechender Gegenmaßnahmen zu eröffnen, insoweit grundsätzlich der Gesetzgebung fremd.

Man stelle sich mal den Aufwand und die Kosten vor, wenn jeder Bürger ständig über alle Dinge zu informieren wäre, die am Rande jeglichen, ihn zwar irgendwie betreffenden, ihn aber nicht belastenden Verfahrens anfallen, bzw. über alle ihn in einem ihn belastenden Verfahrens ihn im Detail nicht belastenden Tatsachen. Bei der Polizeikontrolle würde dies zwar nicht ins Gewicht fallen, aber wenn man entsprechende Auskunftsansprüche grundsätzlich gesetzlich regeln würde, hätten unsere Behörden vermutlich den doppelten Personalbedarf (und die doppelten, aus unser aller Steuergeldern zu bezahlenden Kosten).

Gruß vom Wiz

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