Hallo,
Kurze Antwort - du hast KEIN Recht darauf zu erfahren wie hoch
dein Wert ist.
wenn du das so behautest, wäre eine begründung doch
wünschenstwert; in diesem sinne:
die frage war doch aber auch, wo das geregelt ist. so hab ich
das verstanden.
also welcher § oder welche vorschrift greift da?
Die Sache ist eigentlich ganz einfach und von grundsätzlicher Natur der Gesetzgebung. Die regelt nämlich im öffentlichen Recht die Dinge, wo sich Vater Staat in die privaten Dinge seiner Bevölkerung einmischen darf und die Ansprüche, die der Bürger an seinen Staat stellen kann. Also ganz einfach ausgedrückt:„Wann darf dir die Polizei den Lappen wegnehmen?“ oder „Unter welchen Bedingungen hast Du einen Anspruch auf eine Baugenehmigung?“ Über den Ausgang eines entsprechenden Verfahrens gibt es entsprechende Mitteilungen, und soweit Maßnahmen den Bürger belasten gibt es auch einen Anspruch auf Mitteilung der belastenden Tatsachen, damit man weiß, warum man z.B. den Lappen verloren hat, und dann ggf. entsprechend dagegen vorgehen kann. Mitteilungspflichten für den Fall, dass Tatsachen gerade nicht belastend sind sind vor dem Hintergrund, dass die Tatsachenmitteilung nicht zur Befriedigung persönlicher Neugierde, sondern ganz konkret dazu dient, dem Bürger die Möglichkeit entsprechender Gegenmaßnahmen zu eröffnen, insoweit grundsätzlich der Gesetzgebung fremd.
Man stelle sich mal den Aufwand und die Kosten vor, wenn jeder Bürger ständig über alle Dinge zu informieren wäre, die am Rande jeglichen, ihn zwar irgendwie betreffenden, ihn aber nicht belastenden Verfahrens anfallen, bzw. über alle ihn in einem ihn belastenden Verfahrens ihn im Detail nicht belastenden Tatsachen. Bei der Polizeikontrolle würde dies zwar nicht ins Gewicht fallen, aber wenn man entsprechende Auskunftsansprüche grundsätzlich gesetzlich regeln würde, hätten unsere Behörden vermutlich den doppelten Personalbedarf (und die doppelten, aus unser aller Steuergeldern zu bezahlenden Kosten).
Gruß vom Wiz