In aller Hochwürden

Hallo,

mein Kollege kam gerade rein und erzählte mir, daß man Briefe ja nach Situation durchaus auch mit „in aller Hochwürden“ (statt „mit freundlichen Grüßen“) unterschreiben (naja, eher beenden!) kann. Das sei aber dann schon sehr unhöflich. Und ich kann mir nicht helfen, ein Hochwürden ist doch was anderes und „in aller Hochwürden“ ist damit was ziemlich schweinisches!
Gibt’s diese Floskel wirklich?

Liebe Grüße

Petzi

*diehofftdaßdieseDiskussionnichtinsLustundLiebeBrettabwandert*

Bei aller Liebe …
… liebe Petzi,
aber hier hat Dich Dein Kollege wohl etwas auf den Arm genommen.
Hochwürden - hochwürdiger Herr - ist eine Anrede (z.B. für den Ortspfarrer in Bayern) aber sicherlich keine (weder anständige noch unanständige) Grußfloskel unter einem Brief.
Da passen denn schon besser die freundlichen Grüße hin.

Mit freundlichem Grinsen
Eckard.

Lieber Eckard,

aber hier hat Dich Dein Kollege wohl etwas auf den Arm
genommen.

Das hatte ich auch gehofft, aber dazu ist er viel zu humorlos. (Glaub mir, ich habe das getestet *ggg*)

Hochwürden - hochwürdiger Herr - ist eine Anrede (z.B. für den
Ortspfarrer in Bayern)

Eben, so kannte ich das auch.

Da passen denn schon besser die freundlichen Grüße hin.

Klar, aber er meinte in diesem Zusammenhang auch, daß er gelegentlich mit „hochachtungsvoll“ unterzeichnet. Und als Steigerung eben „in aller Hochwürden“.

Aber da er viele (Fremd)wörter falsch benutzt (so beging einer mal Fahnen flucht nach einem Unfall, ein anderer hat seinen Lottogewinn kari k ativen Einrichtungen gespendet etc.) kann das sein, daß er sich besten Wissens und Gewissens irrt. Toll wäre natürlich, wenn es irgendwo eine „offizielle“ Quelle gäbe, die ihm seinen Irrtum zeigt *ggg*.

Mit freundlichem Grinsen

*lol*

Fröhliche Grüße

Petzi

Ersterbe in Ehrfurcht!

Diese Floskel las ich mal in einem Brief etwa aus dem Jahre 1900.
Es war die Eingabe eines Bürgermeisters an einen Ministerialen in Berlin.

Liebe Petzi,
Viel gibt die Suche nicht her, aber zumindest das hier
http://www.rz.fh-ulm.de/projects/onhelp/2_offz2.htm
kannst Du ihm ja mal um die Ohren hauen.
Und vielleicht kann ja die Bürogemeinschaft dem Herrn so als kleine Spitze zum Geburtstag mal ein Fremdwörterlexikon schenken :smile:
Nochmal zu Hochwürden: Bestenfalls geht noch „Mit hochachtungsvollen Grüßen“, „Hochachtend“, „Hochachtungsvoll“
Aber auch das ist in heutiger Zeit genausownig angesagt wie

Als Ihro Hochwohlgeboren unterthänigster Diener verbleibe ich mit gebührender Hochachtung
Eckard.

Lieber Eckard,

aber hier hat Dich Dein Kollege wohl etwas auf den Arm
genommen.

Das hatte ich auch gehofft, aber dazu ist er viel zu humorlos.
(Glaub mir, ich habe das getestet *ggg*)

Hochwürden - hochwürdiger Herr - ist eine Anrede (z.B. für den
Ortspfarrer in Bayern)

Eben, so kannte ich das auch.

Genau, und in allen Hochwürden geht sowieso nicht, überleg mal, wieviel Priester es gibt *ggg*
In einem Hochwürden?
Hm, ob man dabei noch Briefe schreiben Kann?
Fragen über Fragen…
*feix*
Rainer

Hallo Rainer,

Genau, und in allen Hochwürden geht sowieso nicht, überleg
mal, wieviel Priester es gibt *ggg*

Ja, das hatte ich meinem Kollegen dann auch entgegengehalten, aber vielleicht sollten wir mit Einzelheiten ins Lust und Liebe Brett umziehen? Oder doch besser zu Ernährung? Je nachdem, wie das „in“ gemeint war *ggg*

Liebe Grüße

Petzi

*diewederinallenHochwürderdenunterschreibennochseinwill*

Als Ihro Hochwohlgeboren unterthänigster Diener verbleibe ich
mit gebührender Hochachtung

Also, von Euch allen scheint ja offensichtlich niemand den „Briefsteller und Ratgeber für Schreiben an Behörden nebst Titulaturen“ von Überlacker zu haben, dann darf ich hier mal ein bißchen aus diesem kaum 80 Jahre alten, in der Reihe „Wahrhaft nützliche Bücher für Selbstbelehrung und Selbstunterricht“ erschienen Ratgeber zitieren.

So beendet man einen Brief…

… an einen Kaiser und König:
In tiefster Ehrfurcht verharret Euer Kaiserlichen und Königlichen Majestät alleruntertänigster

an einen Kronprinzen:
In tiefster (fakultativ „größter“) Ehrerbietung verharret Euer (Kaiserlichen und) Königlichen Hoheit untertänigster – das bleibt dann die Hierarchie runter gültig bis man bei einem Grafen schon recht locker werden darf:
„Euer Hochgeboren gehorsamster“ oder auch „mit der vorzüglichsten Hochachtung habe ich die Ehre, mich zu zeichnen als Euer Hochgeboren gehorsamster“

Gegenüber Ärzten, Lehrern, Handwerkern konnte man nach dem 1. Weltkrieg bedenkenlos auf das Prädikat Wohlgeboren verzichten und Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst zeichnen.

Da nicht auszuschließen ist, daß sich ein Wirklicher und Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz unter den Lesern befindet, möchte ich diesem Falle entsprechend beschließen.

Genehmigen Euer Exzellenz die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung, mit welcher ich die Ehre habe, mich zu zeichnen als Euer Exzellenz allergehorsamster

W.Berger,
Geheimer Kanzleirat mit dem Prädikat Hochwohlgeboren