Als Ihro Hochwohlgeboren unterthänigster Diener verbleibe ich
mit gebührender Hochachtung
Also, von Euch allen scheint ja offensichtlich niemand den „Briefsteller und Ratgeber für Schreiben an Behörden nebst Titulaturen“ von Überlacker zu haben, dann darf ich hier mal ein bißchen aus diesem kaum 80 Jahre alten, in der Reihe „Wahrhaft nützliche Bücher für Selbstbelehrung und Selbstunterricht“ erschienen Ratgeber zitieren.
So beendet man einen Brief…
… an einen Kaiser und König:
In tiefster Ehrfurcht verharret Euer Kaiserlichen und Königlichen Majestät alleruntertänigster
an einen Kronprinzen:
In tiefster (fakultativ „größter“) Ehrerbietung verharret Euer (Kaiserlichen und) Königlichen Hoheit untertänigster – das bleibt dann die Hierarchie runter gültig bis man bei einem Grafen schon recht locker werden darf:
„Euer Hochgeboren gehorsamster“ oder auch „mit der vorzüglichsten Hochachtung habe ich die Ehre, mich zu zeichnen als Euer Hochgeboren gehorsamster“
Gegenüber Ärzten, Lehrern, Handwerkern konnte man nach dem 1. Weltkrieg bedenkenlos auf das Prädikat Wohlgeboren verzichten und Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst zeichnen.
Da nicht auszuschließen ist, daß sich ein Wirklicher und Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz unter den Lesern befindet, möchte ich diesem Falle entsprechend beschließen.
Genehmigen Euer Exzellenz die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung, mit welcher ich die Ehre habe, mich zu zeichnen als Euer Exzellenz allergehorsamster
W.Berger,
Geheimer Kanzleirat mit dem Prädikat Hochwohlgeboren