Hallo,
Nehmen wir an, falls Person A
der Einfachheit mal M genannt…
eine Wohnung gefunden hat, „büro
mit wohnmöglichkeit“ … angeguckt, perfekt für eine normale
wohnung. ist ja auch so geschnitten und Bad, Küche alles
enthalten. gar kein bürostil. Makler erwähnt kein Wort von
Gewerbefläche. zusage bekommen, doch plötzlich will der
vermieter 19 % mwst von Person A zusätzlich,
Da gewerblich VM Wohnraum der Umsatzsteuer (US) unterliegen
- kann -, „kann“ der VM dies auch als zusätzliche Miete in den MV vereinbaren. Sonst müßte der VM diese 19% US ebenfalls bezahlen, ohne die vom M zu bekommen.
zB eben weil:
da dies ein
gewerbliches gebäude ist (bürokomplex, es sind aber darin auch
wohnungen)
Der angehende Mieter Person A versteht das nicht,
Na, wenn ein Radio gekauft wird ist es doch das gleiche. Nettopreis plus US istgleich Bruttopreis.
und würde absagen,
Wenn einem der Mietpreis nicht zusagt, sicher zu empfehlen.
Da die vermieterin aber de wohnung gerne
vermieten möchte würde sie soweit gehen, dass sie dem Person A
die kaltmiete kürzt (geteilt durch 1,19), so dass er mit mwst
auf die gleiche summe kommt wie ausgeschrieben, jedoch mit
gewerbemietvertrag.
Ja, dann trägt der VM eben die US und der Preis bleibt für den M gleich.
Hat das einen Haken?
Bewerberäume unterliegen nicht dem Wohnraummietrecht. Dh der M wäre nicht besonderes geschützt, sondern es gilt auch „tatsächlich“ was im MV steht.
was ist der
unterschied zwischen gewerbemietvertrag und privat ?
s. o.
Wenn Betriebskostenumlageverfahren abgerechnet würde, sollte man hier genauer hinsehen was da vereinbart werden soll. Ein nachträgliches Austeigen wegen „ich wohne ja da“ und " hab ich nicht so gewußt" - is nich -.
sollte
der interessent die finger davon lassen ?
Konnt auf die Finesse der Finger an 
Wer sich auskennt, bzw. vorher schlau macht, wäre nachher weniger überrascht.
Wie fast alles kommte ea auch auf den Preis an…
kann er überhaupt
als privatmann (angestellt) einen gewerbemietvertrag
unterschreiben ?
Klar, jeder über 18 kann etwas anmieten, er sollte es aber auch bezahlen können…und später ggf. für die Folgen daraus aufkommen können.
vlg MC