In Argentinien arbeiten, leerstehende Whg.in D

Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung.Person A lebt und arbeitet für eine Schweizer Firma für 5 Jahre in Argentinien. Dort bezahlt sie auch ihre Steuern und Sozialabgaben.Hat sich auch in Deutschland abgemeldet und in Argentinien angemeldet.(Pass=DNI) Führerschein, alles in Argentinien umgemeldet.Person A hat aber eine leerstehende Wohnung in Deutscland.
Hat Deutschland Anrecht auf irgendwelche (Einkommens)Steuern?

Danke

Schade, dazu weiß ich leider nichts zu sagen! Viel Erfolg beim Antwortfinden!
Esther Runkel

Ich kann da leider wenig zu sagen, da ich neben meinem argentinischen Einkommen auch aus Deutschland Einkünfte beziehe, die versteuert werden. Wie viel das genau ausmacht, hängt davon ab, ob ich noch einen deutschen Wohnsitz habe. Viele versuchen diesen zu behalten, weil damit die Steuern günstiger ausfallen. Allerdings sind daran gewissen Bedingungen geknüpft, z. B. muss die Wohnung zur Nutzung verfügbar sein und sechs Wochen im Jahr (glaube ich) auch tatsächlich genutzt werden. Ich persönlich habe meinen deutschen Wohnsitz abgemeldet und in Deutschland Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt. (Das ist günstiger, als mit ausländischem Wohnsitz das deutsche Einkommen zu versteuern.) Das Auslandsschulwesen hat dazu ein Merkblatt, das Ihnen vielleicht helfen könnte: [http://www.auslandsschulwesen.de/cln_100/nn_389020/A…](http://www.auslandsschulwesen.de/cln_100/nn_389020/Auslandsschulwesen/Auslandsschularbeit/FinanzielleRegelungen ADLK-BPLK/Steuerhinweise/FA Bonn-Innenstadt__Merkblatt.html)
Ich würde denken, dass Deutschland ohne deutsche Bezüge und ohne Wohnsitz kein Anrecht auf Einkommenssteuern, wohl aber auf Steuern aus Kapitalerträgen usw. hat, falls diese bestehen. Kann aber nur dringend raten, das Finanzamt oder einen aufs Ausland spezialisierten Steuerberater zu fragen!
Viele Grüße
DeLasco

Hallo!

Leider kann ich hier nicht helfen.

Mit freundlichen Grüssen

hallo herold,
das ist eine sehr schwierige frage, die ICH dir leider eindeutig nicht beantworten kann. eine rolle spielt die anstellung bei einer schweizer firma. eine weitere rolle der wohnsitz in argentinien. wo wird person a seinen steuerlichen wohnsitz haben? das ist das wichtige. und da kann u. u. eine doppelbesteuerung anfallen. frag (d)einen steuerberater. der hat bestimmt einen guten tip. aber soviel ich weiss, kann der, der seinen wohnsitz nicht mehr in deutschland hat, auch dort nicht mehr steuerlich erfasst werden. und ich glaube nicht, dass es argentinien interessiert, was person a nun noch in deutschland hat. was aber eben eine rolle spielen koennte, ist die anstellung bei der schweizer firma. aber bitte: sie das nur als ueberlegung.
viel spass uebrigens fuer person a in argentinien und natuerlich viel erfolg!

-------Originalmeldung-------

Hola, leider bin ich kein Steuerexperte. Aber wenn die Wohnung nicht vermietet ist, d.h. keine Mieteinnahmen da sind. Und sonst keinelei Einnahmen in Deutschland sind, dann ist die Person nicht Einkommensteuerpflichtig.Übrigens hat die Person an eine schöne vollmöbilierte Wohnung in Palermo ( Buenos Aires ) Intresse.

Grüße

Die Wohnung in Palermo zu sehen unter www.baires-homing.com.ar oder www.argentina-magic.com.ar

Hallo,

da bin ich leider kein Experte und habe selbst keine persönlichen Erfahrungen gemacht. Als ich mich vor einigen Jahren aus Deutschland abgemeldet habe, hatte aber meine Steuerberaterin recherchiert und herausgefunden, dass es zwischen Argentinien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, welches ja eigentlich solche Fälle verhindern soll.

Hoffe, dass ich zumindest einen Ansatz für eine Lösung bieten konnte.

Viele Grüße

Carsten

Hallo,
danke, dass ich als Experte ausgewählt wurde, aber ich habe leider von Steuerpflicht gar keine Ahnung!
Soetwas lässt sich wahrscheinlich ziemlich einfach über deutsche Behörden rausfinden.

Hallo,

m.E. ist das eher eine Frage für einen Steuerspezialisten.
Ich gehe aber davon aus, dass von D kein Anspruch besteht.
Allerdings bin ich nicht sicher. Wiederhole: Besser einen Steuerfachmann/fau fragen.

Hallo Adina,

danke für deine Antwort. Habe mir das Blatt durchgelesen, ist aber eine andere Sache.

Gruß Harold

Hallo,

danke für deine Antwort. Übrigens schöne Wohnung in Palermo.

Gruß

Die Wohnung in Palermo zu sehen unter www.baires-homing.com.ar
oder www.argentina-magic.com.ar

Hallo Jen,

danke für deine Antwort. Wenn man keinen Wohnsitz mehr in D hat und abgemeldet ist muss mann auch keine Einkommensteuer mehr in D zahlen, sondern nur in dem Land in dem man wohnt.
Die Frage ist, ob eine leere Eigentumswohnung als Wohnsitz angerechnet werden kann.
Vermietete Wohnungen sind kein Problem, man muss nur die Mieteinnahmen versteuern.
Deutschland hat mit Argentinien übrigens ein Doppelbesteuerungsabkommen

Gruß

Hallo Zusammen,

danke für Eure Antworten. Habe mir auch schon einen Termin bei einem Steuerberater gemacht :smile:
Ist doch zielmlich speziell.

Gruß Harold

hallo Harold1

Da ich aus der Schweiz bin, kann ich dir nicht sagen, wie die Situation in Deutschland ist. Bestimmt musst du in Deutschland keine Einkommenssteuer zahlen, da du ja in Deutschland kein Einkommen hast. Es sieht anders aus, wenn du die Wohnung vermietest und somit Mieteinnahmen hast.
Dazu kommt, dass dir Argentinien schon genug Steuern verrechntet, da reicht es nicht mehr fuer weitere Steuern. Wohnst du schon in Argentinien?
Gruss
Samuel

sorry, es tut mir leid, dass ich dir da nun doch kein guter berater sein konnte. ich weiss naemlich nur, was mein steuerberater fuer europa gesagt hat: wenn nichts reinkommt, kannst du dafuer auch keine steuern zahlen. natuerlich kannst du dann (wenn du keine steuern zahlst) auch nichts steuerrueckzahlend geltend machen wie z.b. absetzen von evtl. reparaturen etc.
aber all das weisst du sicherlich schon. also somit bin ich jetzt mit meinem latein am ende und wuensche dir natuerlich gern, dass du mit jemandem anderen mehr rausbekommst.
lg trotzdem jen

Hallo Samuel,

ich wohne schon ein Jahr hier und habe mir in D noch eine kleine, vermietete Wohnung gekauft.Und deswegen die ersten Anfragen vom Finanzamt

Gruß Harold

Sorry, in Steuersachen kenn ich mich leider absolut nicht aus.
Falls du da nicht schlafende Hunde weckst, könntest du direkt bei der zuständigen Stelle mal nachfragen.

LG