Hallo,
habe ein paar Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht meines Vaters.
Ich, bzw. mein Vater bekommt im moment noch Kindergeld für mich zugesprochen. ( bin 20Jahre alt und befinde mich in einer Ausbildung, 2. Lehrjahr ). Meine Eltern ( noch nicht geschieden, aber Mutter schon ausgezogen, ist im gange … ).
Möchte jedoch ausziehen. Dazu ein paar Fragen!
Laut dem Scheidungsanwalt meiner Mutter ist mein Vater dann Unterhaltspflichtig. d.h. 600Euro/mtl. stehen mir dann zu + Kindergeld…
ABER ! …
- Steht es mir auch zu, wenn ich die Ausbildung abbreche und dann Schule mache!
- Steht es mir auch zu, wenn ich die Abschlussprüfung nicht schaffe und dann Schule mache!
wäre wirklich sehr hilfreich wenn ihr mir bei dem Thema weiterhelft oder mir hilfreiche Links zur Verfügung stellt ! Danke im vorraus !
mfg David
Hi,
wenn du ausziehst stehen dir nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien 640,00 € zu, darin sind bereits Unterkunftskosten enthalten.
auf diesen Anspruch werden die Einkünfte des Kindes, auch Bafög-Daarlehen und Ausbildungsbeihilfen (gekürzt um die ausbildungsbedingten Aufwendungen) angerechnet.
Da du schon über 18 bist, sind deine Eltern nur verpflichtet, dir 1 Ausbildung zu bezahlen.
Wenn du die Ausbildung abbrichtst, stehst du ganz alleine da ggfs. hast du dann noch Anspruch auf Kindergeld. Solltest du durchfallen gilt dasselbe.
Du bis über 18 Jahre und damit für dich selbst verantwortlich auch in finanzieller Hinsicht.
Zur Unterhaltsproblematik siehe auch:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=362
Unter nr. 13 ist der Unterhalt für Volljährige geregelt
grüsse dragonkidd
Ergänzung
Hallo,
ergänzend zur Antwort von dragonkid:
Anspruch: 640,- €
davon abzuziehen sind neben Ausbildungsvergütungen etc. (wie schon erwähnt, allerdings abzüglich der Beiträge für GKV und Pflegeversicherung) auch das Kindergeld.
Wird die Gesamtsumme von 640,- € durch Ausbildungsvergütung und Unterhalt der Eltern nicht erreicht, darf das Kindergeld nicht in Abzug gebracht werden (Mangelfallberechnung bzw. zu geringer Verdienst der Eltern, da der sog. Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern höher liegt als bei nicht volljährigen).
Also ist es fraglich, ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht. Bei Auszug aus der elterlichen Wohnung werden beide Elternteile (je nach Leistungsfähigkeit) unterhaltspflichtig - nicht nur der Vater!
Nebenbei: Anspruch auf Kindergeld besteht nur, solange sich ein volljähriges Kind in einer Ausbildung oder Schule befindet. Wird die Ausbildung abgebrochen und keine Schule besucht (oder neue Ausbildung begonnen) erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld.
Gruß vom
Sams
Und wie ist das wenn für den Jungen von den Eltern und der Oma Geld angelegt wurde über das er nun verfügen kann?
Ich denke da an etwa 30.ooo€
Müssen die Eltern dann auch noch Zahlen?
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