ich lebe und arbeite in der Schweiz und möchte ein Auto für meine Frau (wohnt in Deutschland) kaufen und es in der Schweiz zulassen, da ich mir so die Mehrwertsteuer zurückholen kann (Auto wird in D gekauft).
Geht das? Oder kann es da Probleme mit dem Zoll geben, wenn das Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen überwiegend in Deutschland von meiner Frau genutzt wird?
Also den Schweizern ist das ja grundsätzlich gleich, in dem Sinne betrifft mich die Frage eigentlich nicht. Aber ich habe was ähnliches versucht, auch in Deutschland mit meinem Sohn. Und innerhalb 2 Wochen stand die Polizei vor der Tür. Da gibt es Gesetze, die Fristen kenne ich nicht, aber für einen in Deutschland gemeldeten Bürger ist das klar vorgeschrieben, wie lange er in Deutschland mit einem ausländischen Kennzeichen fahren darf. Auch mit Firmenfahrzeugen einer ausländischen Firma gilt das ebenfalls. Wenn Du in einer Grossstadt wohnst, dann wird es wohl ne Weile dauuern, bis die Behörden darauf kommen.
Aber auch die Versicherungsdeckung könnte zum Thema werden, diesmal für die Schweizer Versicherungen.
Nutzung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen von Personen die in DE Wohnsitz haben:
Nicht zulässig, ausdrücklich untersagt, wird vom Zoll brutal verfolgt - Beschlagnahme des Fahrzeuges, sofortige Hinterlegung der vollen MWST + Kosten und Busse.
Sogar die nur „gelegentliche“ Beutzng ist problematisch und bedarf der Abstimmung mit den Zollbehörden.
Mögliche Ausnahmen: Das Fahrezug ist ein Dienstfahrzeug des schweizer Arbeitgebers. Mietfahrzeuge.
Also bitte sher sorgfältig abklären bevor Du was unternimmst.
Gruss
Pass auf mit den Versicherungen, die sagen schon mal „kein Problem“, aber wenn es dann zum Schadenfall kommt, sieht das anders aus. Schriftlich geben die ausser den AGB nichts raus und da kannste mal schön suchen, wo was steht - die Versicherung weiss schon wo!
Im Falle meiner Ex gab es jedenfalls Probleme, als ihr zum 2. Mal in Prag ein Schaden am Wagen, welcher in der Schweiz immatrikuliert war, entstand. Da kommen dann so Fragen, wie effektiver Wohnsitz, Lebensmittelpunkt usw.. Jedenfalls haben die den Schaden nicht bezahlt aber netterweise die Prämie retourniert, weil das Auto ja gar nicht mehr versicherungsfähig war. Hinzu kam dann noch eine Busse aus der Schweiz. Ich fahre hier einen Firmenwagen mit CH-Kennzeichen, das ist nicht sehr kritisch.
Gruss
Heinz
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort Heinz.
Ich werde gleich morgen mal bei der Versicherung anrufen.
also Zoll und Zulassung/Benutzung sind zwei verschiedene Sachen. Ich beschränke mich auf letzeres. wenn deine Frau einen mit einem deutschen Wohnsitz ein auf ihren Namen in der Schweiz zugelassenen Wagen regelmäßig benutzt, kann es natürlich Probleme geben.
Wie kann sie überhaupt einen in der Schweiz auf ihren Namen zugelassenen Wagen bekommen, wenn sie doch einen deutschen wohnsitz hat???
Es ist doch ganz einfach, oder?
Eine Ausnahme sind in der Regel Autos, die auf jemand anderen (in diesem Fall etwa auf dich) mit wohnsitz in der CH, zugelassen sind. Doch auch in diesem Fall muss sie sich (wahrscheinlich mehr mit den Nachbarn, als wie mit Behörden) auseinandersetzen, wieso sie eine solches Nummernschild hat.
Ich weiss nicht genau wie es mit Deutschland abläuft, aber dieselbe Konstellation mit Frankreich ergab riesiege Probleme für eine Freundin von mir. Bei der dritten Einreise verlangte der französische Zoll die ganze Mehrwertssteuer zurück. Bis zur Bezahlung wurde das Fahrzeug übrigens konfisziert!
ein auf dich in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug kannst du als Tourist 90 Tage in DE nutzen. Das deiner Frau zu überlassen, beudetet in DE verzollen, MWST zahlen und anmelden.
Die Idee in DE Kaufen, in CH anmelden und dann in DE zu fahren ist nichts anderes als in Deutschland MWST Betrug. Zudem musst dur bei der Einfuhr in CH auch 8 % CH-MWST zahlen. Evtl. fällt noch 2 SFR pro 100 kg brutto Zoll an.
Kann zwar trotzdem funktionieren. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber was ist im Fall Verkehrskontrolle, Unfall, von lieben Nachbarn angeschwärzt zu werden. Rate die daher die Finger davon zu lassen.
Hallo Michael,
wegen Urlaub kann ich leider erst heute antworten. Obwohl, die Antwort word nicht befriedigend sein. Ich weiß es nicht. Ich meine aber irgendwo mal aufgeschnappt zu haben, das es Fristen gibt die nicht überschritten werden dürfen. Tut mir Leid nicht helfen zu können.