In den Betrieb nach Prüfung?

Hallo,

ein Ausbildungsvertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen (Z. B. Industriekaufmann). Die letzte mdl. Prüfung aber findet bereits ca. 5 Wochen vor Ende der drei Jahre statt. Muss der Azubi danach noch in den Betrieb, bis die 3 Jahre abgelaufen sind? Laut § 21 BBiG ja nicht?

Muss der
Azubi danach noch in den Betrieb, bis die 3 Jahre abgelaufen
sind?

Hallo Michael, wird denn zur mdl. Prüfung schon das Prüfungsergebnis durch den Prüfungsasuschuss bekanntgegeben?

Laut § 21 BBiG ja nicht?

„(2)Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.“
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/BJNR093110005B…

MfG

Hallo,

ja das muss ich nochmals nachfragen, natürlich kann man das Azubiverhältnis durch eine verzögerte Bekanntgabe verlängern. Normalerweise aber wird es bekanntgegeben.

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Hallo,

Hallo Michael, wird denn zur mdl. Prüfung schon das
Prüfungsergebnis durch den Prüfungsasuschuss bekanntgegeben?

also wir geben die Prüfungsergebnisse direkt bekannt. Und soweit ich weiß, ist das generell bei der IHK der Fall.

Aber da würde ich im Unternehmen einfach nochmal nachfragen, ob man mich nach der Prüfung nochmal sehen will. Könnte ja sein, dass die Azubis verabschiedet werden sollen oder man noch z.B. das Arbeitszeugnis aushändigen will. Und ich meine, man bekäme auch bei der mündlichen Prüfung noch ein Exemplar des Ergebnisses für den Arbeitgeber. Das kann ich aber grad nicht 100% behaupten, da müsste ich meine Antwort im Januar ergänzen, wenn ich die Bögen wieder in der Hand hatte :wink:.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

es geht hier darum, ob besagte Person nach der mdl. Prüfung noch als Azubi im Betrieb arbeiten muss, bis die drei Jahre abgelaufen sind. Scheint ein Betrieb so zu sehen, halte ich aber für nicht korrekt.

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Hallo,

es geht hier darum, ob besagte Person nach der mdl. Prüfung
noch als Azubi im Betrieb arbeiten muss, bis die drei Jahre
abgelaufen sind. Scheint ein Betrieb so zu sehen, halte ich
aber für nicht korrekt.

Auch Hallo,

es war mir klar, worum es geht. Da aber bereits der entsprechende Paragraf von Xolophos zitiert wurde, bin ich nur noch auf die dort aufgeführte Frage eingegangen.

Aber ich kann gerne auch noch was zur Ursprungsfrage sagen…

Zu dem Zeitpunkt, wenn die Ausbildungsverträge geschlossen werden, stehen die exakten Prüfungstermine ja noch lange nicht fest. Daher stehen im Vertrag quasi „ungefähre Termine“. Es sollte im Ausbildungsvertrag aber auch eine entsprechende Passage geben, die genau das, was im Berufsbildungsgesetz drin steht, nochmal wiedergibt.

Falls dem nicht so ist, hat aber das Gesetz dennoch Vorrang, denn niemand darf schlechter gestellt sein, als es ein Gesetz vorsieht. Wer also seine Ausbildung erfolgreich beendet hat, dürfte nicht mehr weiterhin als Azubi beschäftigt werden. Dann kommt nur noch eine weitere Anstellung als ausgebildete Fachkraft in Frage.

Daher würde ich an deiner Stelle den Ausbildungsvertrag nochmal rausholen und die entsprechende Passage raussuchen. Steht nichts derartiges drin, würde ich aber für alle Fälle den Arbeitgeber nochmal drauf ansprechen. Er kann zwar keine weitere Beschäftigung als Azubi durchsetzen, aber ich würde es schon einfach deshalb machen, weil es ggf. unnötig für Streitereien sorgen würde, wenn der Azubi plötzlich nicht mehr auftaucht, der AG aber gar nicht dran denkt, dass der Azubi nicht mehr kommen muss. Es kann auch je nach Firma sein, dass man den Azubi irgendwo zeitlich eingeplant hat (z.B. im Verkauf gibt es manchmal so was wie Schichtdienst). Da ist es doch ganz nett, wenn man einfach nur drauf hingewiesen wird im Sinne von „sie denken doch dran, dass ich ab dann und dann voraussichtlich nicht mehr da bin, wenn ich die Prüfung erfolgreich bestehe?!“

Und falls es mit der Prüfung schief gehen sollte, hat der AG die Pflicht, den Azubi noch ein weiteres halbes Jahr - also bis zur nächsten Prüfung weiterzubeschäftigen. Fällt man ein zweites Mal durch, gibt es keine Pflicht zur weiteren Beschäftigung.

Viele Grüße
Merlinchen

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Hallo!

Das ist eine ganz interessante Frage! Wenn Du nämlich an einem unbefristeten Arbeitsverhältnis interessiert und streitlustig bist, dann gehe ruhig mal ein paar Tage nach Abschluss der Ausbildung zum Arbeiten. Besser ist, Du informierst Dich vorher noch bei einer Gewerkschaft.

Ich meine nämlich, dass man uns beim Abschluss unserer Ausbildung erzählt hatte, dass die Weiterbeschäftigung eine Übernahme zur Folge hat. Nun weiß ich nicht genau, ob es da Gesetzesänderungen gegeben hat. Deshalb wäre es besser, Du erkundigst Dich mal genau. Frage doch mal den Sowi-Lehrer in der Berufsschule - der müsste das wissen.

Wenn Du aber nicht dort weiterarbeiten möchtst, dann kannst Du Dich in Deinem Betrieb nochmal mit einem Kuchen o.ä. blicken lassen, Deine Sachen packen und Dich nett verabschieden - wer weiß, wann Du den Einen oder die Andere nochmal wiedertriffst? Arbeiten musst Du nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses jedenfalls nicht mehr!

Viele Grüße und viel Erfolg bei den Prüfungen

Anne

Hallo,

Das ist eine ganz interessante Frage! Wenn Du nämlich an einem
unbefristeten Arbeitsverhältnis interessiert und streitlustig
bist, dann gehe ruhig mal ein paar Tage nach Abschluss der
Ausbildung zum Arbeiten. Besser ist, Du informierst Dich
vorher noch bei einer Gewerkschaft.

Ich weiss und Nein, es gab da keine Änderung. Das war so und ist auch weiterihin so.

Ich meine nämlich, dass man uns beim Abschluss unserer
Ausbildung erzählt hatte, dass die Weiterbeschäftigung eine
Übernahme zur Folge hat. Nun weiß ich nicht genau, ob es da
Gesetzesänderungen gegeben hat. Deshalb wäre es besser, Du
erkundigst Dich mal genau. Frage doch mal den Sowi-Lehrer in
der Berufsschule - der müsste das wissen.

Äh, ich bin der Lehrer :wink: Ich hatte nur die Frage einer Schülerin, die das so von ihrem Betrieb behauptete. Ich habe es ihr dann so gesagt, wie es auch hier fast alle gesagt haben: Nach der mündlichen Prüfung ist Schluss. Aber zur Sicherheit hab ich hier nochmals gefragt.
Es scheint doch viele Betriebe zu geben, die keine Ahnung von der Rechtslage haben oder diese einfach ignorieren (wollen).

Wenn Du aber nicht dort weiterarbeiten möchtst, dann kannst Du
Dich in Deinem Betrieb nochmal mit einem Kuchen o.ä. blicken
lassen, Deine Sachen packen und Dich nett verabschieden - wer
weiß, wann Du den Einen oder die Andere nochmal wiedertriffst?
Arbeiten musst Du nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
jedenfalls nicht mehr!

Viele Grüße und viel Erfolg bei den Prüfungen

Hehe, ja, mal sehen,dass die dann nicht schummeln *G*

Äh, ich bin der Lehrer :wink: Ich hatte nur die Frage einer
Schülerin, die das so von ihrem Betrieb behauptete. Ich habe
es ihr dann so gesagt, wie es auch hier fast alle gesagt
haben: Nach der mündlichen Prüfung ist Schluss. Aber zur
Sicherheit hab ich hier nochmals gefragt.
Es scheint doch viele Betriebe zu geben, die keine Ahnung von
der Rechtslage haben oder diese einfach ignorieren (wollen).

Viele Grüße und viel Erfolg bei den Prüfungen

Hehe, ja, mal sehen,dass die dann nicht schummeln *G*

Hallo!

Ach, Du bist der Lehrer :smile:!! Wenn Du ihnen dann mal einen nützlichen Tipp zum Lösungsweg gibst, brauchen sie nicht schummeln und die Fehler vom Nachbarn übernehmen :wink:. Ein schlechtes Ergebnis nützt schließlich niemandem.

Viele Grüße

Anne

Hallo!

Ach, Du bist der Lehrer :smile:!! Wenn Du ihnen dann mal einen
nützlichen Tipp zum Lösungsweg gibst, brauchen sie nicht
schummeln und die Fehler vom Nachbarn übernehmen :wink:. Ein
schlechtes Ergebnis nützt schließlich niemandem.

Viele Grüße

Anne

Hallo Anne,

ach, ich bin doch ohnehin immer zu nett und sag schon vorher alles was in der Arbeit dran kommt oder deute es jedenfalls an (natürlich nicht in der Prüfung, weiss ich ja nicht). :smiley:

Ich finde die Frage „Was kommt in der Arbeit alles dran“ immer witzig. Eigentlich sollte ich nur sagen „Alles seit der letzten Arbeit“. Aber meist lasse ich mich dazu bewegen, die „Schwerpunkte“ zu nennen. Aber egal, ist ja nicht das Thema hier.