ein Mieter hat immer wieder dasselbe Problem.
Wenn er in den Urlaub fährt- bekommt das der Vermieter mit und verlangt jedes Mal die Möglichkeit in die Wohnung zu können, wenn der Vermieter nicht da ist- bedeutet- der Schlüssel für die Wohnung soll für ihn erreichbar sein.
Entweder ihm diesen geben oder die Telefonnummer hinterlassen, bei dem man einen Ersatzschlüssel hinterlegt hat.
Der Mieter möchte den Schlüssel dem Vermieter nicht geben- und hat den Ersatzschlüssel bei einem Freund hinterlegt, der allerdings voll berufstätig ist und daher auch nur am Abend erreichbar wäre.
Die Frage- MUSS ein Mieter bei Abwesenheit- in dem FAll durch Urlaub- die Wohnung zugänglich machen?
Verständlich ist- sollte etwas passieren (Wasserschaden zB) ist bei Nichtbetreten der Wohnung der Mieter für den kompletten Schaden haftbar.
Trotzdem bleibt die Frage, ob der Mieter das REcht hat die Wohnung abzuschliessen, wenn er wegfährt und keiner kann hinein!
Als Nachtrag; wenn weggefahren wird, wird der Hauptwasserhahn zugedreht- alle Stecker gezogen…allerdings auch klar, daß durch Schäden von anderen Wohnungen zB darüber genauso Schaden entstehen kann.
In Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) muss der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen (BGH, Az.: VIII ZR 164/70). Der BGH hat in dieser Entscheidung festgehalten, dass der Mieter den Vermieter darüber informieren muss, wer in seiner Urlaubsabwesenheit einen Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzt.
Der Schlüsselinhaber muss für den Vermieter leicht erreichbar sein, um in Notfällen sofort handeln zu können. Wird keine Person benannt, dann haftet der Mieter uneingeschränkt (BGH, Az: VIII ZR 164/70).
Unabhängig von versicherungstechnischen Fragen, die ebenfalls beachtet werden müssen, kann der Vermieter die Wohnung bei Gefahr in Verzug auch aufbrechen lassen.
Besser ist es aber, schon im eigenen Interesse, dem Vermieter bei Abwesenheit Bescheid zu geben und die Rufnummer des Freundes zu hinterlassen.
Der Schlüsselinhaber muss für den Vermieter leicht erreichbar
sein, um in Notfällen sofort handeln zu können.
es kann doch aber wohl nicht sein, dass man einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr einrichten muss. Ich selber bin schließlich auch nicht permanent zu Hause zu erreichen. Wie jeder andere Mensch auch.
Was also heißt: „leicht erreichbar“?
Gruß
loderunner (ianal)
der Hinweis auf den Bekannten -wo der Ersatzschlüssel
hinterlegt ist- sollte genügen.
Aus gesundheitlichen Gründen bin ich ca. 2 im Jahr für einige Wochen in einer Fachklinik in 200km Entfernung…
Meine Immobiliengesellschaft gibt sich mit meiner telefonischen Erreichbarkeit und der Auskunft, dass meine in der Stadt lebenden Eltern für Notfälle einen Schlüssel haben, sowie 2x in der Woche den Briefkasten leeren und für ausreichende Lüftung oder Beheizung sorgen, zufrieden…