Hallo Wissende,
wenn ein Paar zu Zeiten der Ehe einen Vertrag mit einer privaten Vorschule/privaten Schule fuer das gemeinsame Kind abschliesst (zwangsweise auch vom Vater unterschrieben, da die Schule anderweitig den Vertrag nicht akzeptieren wuerde), wie ist dann der Status dieses Vertrags nach der Scheidung? Grund fuer die Schule: die Mutter lehnt öffentliche Schulen in Deutschland ab.
Man darf fuer diesen Fall auch davon ausgehen, dass die vermutlich nach der Scheidung das Kind allein erziehende Mutter sich weigert, nach der Scheidung eine Arbeit anzunehmen und demzufolge diesen Vertrag nach der Scheidung nicht erfuellen wird/kann und dass sie den Vertrag auch nicht freiwillig kuendigen wuerde. Somit wuerde sich die Schule wohl an den anderen Vertragspartner wenden. Zudem waere der Vertrag seitens der Schule auch so gestaltet, dass er sich automatisch bis zu einem Schulwechsel (also in der Regel nach 4 Jahren) verlaengert.
Kann der Vater den Vertrag einseitig kuendigen?
Kann der Vater verlangen, dass er aus dem Vertrag entlassen wird?
Kann der unterhaltspflichtige Vater den Betrag, den er ggf. alleine aufbringen muesste, vom Unterhalt abziehen?
Oder muss der Vater damit leben, dass er ggf. 4 Jahre lang neben dem Unterhalt auch diese Kosten aufbringen muesste (obwohl es seiner Ansicht nach durchaus auch die öffentliche Schule tun wuerde)?
Mit freundlichem Gruss
Archimedes
moin!
wenn ein Paar zu Zeiten der Ehe einen Vertrag mit einer
privaten Vorschule/privaten Schule fuer das gemeinsame Kind
abschliesst (zwangsweise auch vom Vater unterschrieben, da die
Schule anderweitig den Vertrag nicht akzeptieren wuerde), wie
ist dann der Status dieses Vertrags nach der Scheidung?
Vertrag ist Vertrag.
Der Vater hat freiwillig unterschrieben, es sei denn er könne beweisen, dass er erpresst wurde oder dergleichen.
(Dass ein Ehepartner mal dem anderen zuliebe etwas macht, wo er nicht 100%-ig dahintersteht, ist wohl üblich und beeinträchtigt nicht seine Geschäftsfähigkeit, die Unterschrift bleibt also justitiabel).
Grund
fuer die Schule: die Mutter lehnt öffentliche Schulen in
Deutschland ab.
Das mag ja so sein.
Man darf fuer diesen Fall auch davon ausgehen, dass die
vermutlich nach der Scheidung das Kind allein erziehende
Mutter sich weigert, nach der Scheidung eine Arbeit anzunehmen
und demzufolge diesen Vertrag nach der Scheidung nicht
erfuellen wird/kann und dass sie den Vertrag auch nicht
freiwillig kuendigen wuerde.
Den Vertrag haben beide unterschrieben, also müssen sie ihn auch beide erfüllen.
Somit wuerde sich die Schule wohl
an den anderen Vertragspartner wenden.
Das könnte sein.
Zudem waere der Vertrag
seitens der Schule auch so gestaltet, dass er sich automatisch
bis zu einem Schulwechsel (also in der Regel nach 4 Jahren)
verlaengert.
Kann der Vater den Vertrag einseitig kuendigen?
Was sagt denn der Vertrag darüber aus?
Dazu muss doch etwas in dem Vertrag stehen?
Kann der Vater verlangen, dass er aus dem Vertrag entlassen
wird?
Kann der unterhaltspflichtige Vater den Betrag, den er ggf.
alleine aufbringen muesste, vom Unterhalt abziehen?
Oder muss der Vater damit leben, dass er ggf. 4 Jahre lang
neben dem Unterhalt auch diese Kosten aufbringen muesste
(obwohl es seiner Ansicht nach durchaus auch die öffentliche
Schule tun wuerde)?
Diese Fragen sollte ein RA beantworten.
IANAL
Gruß, Fo
Hallo
Oder muss der Vater damit leben, dass er ggf. 4 Jahre lang neben dem Unterhalt auch diese Kosten aufbringen muesste (obwohl es seiner Ansicht nach durchaus auch die öffentliche Schule tun wuerde)?
Diese Fragen sollte ein RA beantworten.
Der Vater sollte sich (oder vielleicht besser einem kompetenten Pädagogen, der das Kind kennt) aber auch die Frage stellen, ob es denn wohl gut ist, jetzt das Kind die Schule wechseln zu lassen. Schließlich hat er sich damit einverstanden erklärt, dass das Kind da hinkommt, und da kann er doch jetzt nicht einfach plötzlich sagen, dass er nun mangels Interesse an der Kindsmutter keine Lust mehr hat, diese Schule zu bezahlen, und dass das Kind dann mitten während der Grundschulzeit mal eben die Schule wechseln muss.
Wenn das Kind von Anfang an auf eine öffentliche Schule gegangen wäre, dann wäre es was anderes.
Viele Grüße
moin!
[…]
Kann der unterhaltspflichtige Vater den Betrag, den er ggf.
alleine aufbringen muesste, vom Unterhalt abziehen?
Oder muss der Vater damit leben, dass er ggf. 4 Jahre lang
neben dem Unterhalt auch diese Kosten aufbringen muesste
(obwohl es seiner Ansicht nach durchaus auch die öffentliche
Schule tun wuerde)?
Diese Fragen sollte ein RA beantworten.
Gedankenspiele dürften hier aber durchaus erlaubt sein! 
Wenn man(n) das hier
http://www.scheidung-online.de/scheidung_hauskredit.htm
etwas abstrahiert liegt der Mann mit der Möglichkeit, seine Unterhaltszahlung (wohlgemerkt: die Zahlung an seine Frau!) zu kürzen, gar nicht mal so verkehrt. Ohnehin wäre mir nicht klar, warum die Kosten für die Schule im Innenverhältnis nicht aufrechenbar sein sollten.
Gruß
T.
Hi,
Der Vater sollte sich (oder vielleicht besser einem
kompetenten Pädagogen, der das Kind kennt) aber auch die Frage
stellen, ob es denn wohl gut ist, jetzt das Kind die Schule
wechseln zu lassen.
darum ginge es hier noch gar nicht. Die Schule wuerde den Vertrag 1.5-2 Jahre vor Schulbeginn unterzeichnet haben wollen. Also kein Grund hier ueberheblich zu sein.
Zudem waeren da ganz andere Dinge, die die Mutter dem Kind verwehrt und die leider in Deutschland scheinbar kein Grund sind, dem Vater das Sorgerecht zu uebertragen (z.B. weigert die Mutter sich, Deutsch zu lernen und mit dem Kind in Deutsch zu reden (das gleiche gilt aber auch fuer ihre Muttersprache) und auch der Kindergarten wurde aufgrund der vielen Auslaender dort (Mutter ist selbst Auslaenderin) schon mehrfach gewechselt. Resultat: das Kind ist in der Sprachentwicklung sehr zurueck (der Besuch einer Sprachschule wird von der Mutter ebenso verweigert, ebenso andere Massnahmen zur Verbesserung dieser Situation). Sobald der Vater das alleinige Sorgerecht oder Scheidung beantragt wuerde, wuerde die Mutter samt Kind das Land verlassen und hat dafuer Rueckendeckung durch ihr Heimatland (EU), welches sowohl schon einer Namensaenderung wie auch der „Nichtauslieferung“ zugestimmt hat; unabhaengig davon, dass man von dort unmittelbar mit „falschem“ Namen in ein Dritt-EU-Land ausreisen wuerde)
Mit freundlichem Gruss
Archimedes
… gar nicht um das Kind, sondern darum, sich vermittels des Kindes gegenseitig einen reinzuwürgen. Wenn ich mir die Ausgangsschilderung so anschaue, hat das schon mit dem Vertragsabschluß mit der Schule schon begonnen.
Vor einiger Zeit wurde ein ähnlicher Fall vor Gericht verhandelt. Das Urteil hat Geschichte geschrieben und ist bis weit über die Landesgrenzen hinaus beachtet worden. Ach ja, der Richter hieß Salomo.
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Hallo
Zudem waeren da ganz andere Dinge, die die Mutter dem Kind verwehrt und die leider in Deutschland scheinbar kein Grund sind, dem Vater das Sorgerecht zu uebertragen
Das Familienrecht finde ich sehr oft extrem merkwürdig und realitätsfremd und bin total froh, dass ich von direktem Kontakt mit Familiengerichten bisher verschont wurde.
(z.B. weigert die Mutter sich, Deutsch zu lernen und mit dem Kind in Deutsch zu reden (das gleiche gilt aber auch fuer ihre Muttersprache)
Was??? In welcher Sprache redet sie denn dann mit dem Kind? Nur Englisch?
Sobald der Vater das alleinige Sorgerecht oder Scheidung beantragt wuerde, wuerde die Mutter samt Kind das Land verlassen
Wäre das nicht Kindesentführung?
Ich kenne einen sehr traurigen Fall, wo die Kindsmutter schon vorher wusste, dass der Vater die gemeinsamen Kinder entführen würde, sie konnte aber im Vorfeld nichts erreichen, sondern erst nachdem der Vater die Kinder tatsächlich entführt hatte, und da waren die Behörden auch sehr lahm und haben alle Möglichkeiten verpasst. Die Kinder sind bis heute verschollen, und das ist ca. 8 Jahre her.
Viele Grüße
Hi,
Was??? In welcher Sprache redet sie denn dann mit dem Kind?
Nur Englisch?
in einer Viertsprache und einem Mix aus allen. Die Empfehlung des Kinderarztes, nur in einer Sprache pro Elternteil zu reden wird mutterseitig ignoriert (weil Aerzte ja Idioten sind).
Sobald der Vater das alleinige Sorgerecht oder Scheidung beantragt wuerde, wuerde die Mutter samt Kind das Land verlassen
Wäre das nicht Kindesentführung?
ja, aber was nuetzt es, wenn das Heimatland zusichert, dass das Kind eine andere Nationalitaet und M&K neue Namen bekommen und letztere nicht herausgegeben werden, so dass man die beiden dann auch nicht mehr ausfindig machen kann?
Mit freundlichem Gruss
Archimedes
Hi,
gegenseitig einen reinzuwürgen.
Was wirft der Gutmensch insbesondere dem Vater denn hier vor: Die Wahrung seiner Existenzinteressen?
Es geht hier um die rechtlichen Aspekte der Sache (Vielleicht kannst du dazu auch etwas beitragen), nicht um irgendwelche Zeigefinger.
Und zur Erinnerung: Hier wollte die Frau diese Schule (und auch von ihrem erarbeiteten Geld zahlen). Nach einer Scheidung würde sie aber gar nicht mehr arbeiten und mit einmal muesste der Vater potentiell fuer die 4 Jahre ca. 50000 Euro extra und alleinig zahlen (von dem mit der Arbeitsaufgabe nun extra faelligen Unterhalt fuer die Frau ganz zu schweigen).
Und auch, wenn sie samt Kind das Land verlaesst, ist es wichtig zu wissen, ob der Vater den Vertrag dann alleine kuendigen koennte, denn im Vertrag selbst wuerde sich dazu ausgeschwiegen werden.
Mit freundlichem Gruss
Archimedes