In der Elternzeit Geschäftsführerin werden

Hallo, ich bin angestellt und befinde mich gerade im 2.von 3 Jahren elternzeit, elterngeld habe ich mir im 1.jahr auszahlen lassen. Nun habe ich die Geschäftsführerposition meines Lebensgefährten übernommen, es handelt sich um eine GmbH&Co.KG. Die Selbstständigkeit würde meinen Angestelltenberuf zeitlich nicht beeinflussen, aber ich würde demnächst dann ein anderes Einkommen haben. Ich wüsste nun gern ob ich meinen Job für die Selbständigkeit kündigen muss ? Falls ja, zu wann? Danke!

Bist du auch Gesellschafter? Sonst sehe ich da eher keine Selbständigkeit, sondern ein Angestelltenverhältnis. Es gibt aber viele weitere Punkte, die als Indizien für Selbständigkeit beziehungsweise gegen diese gelten.

Eine Nebentätigkeit hätte VOR deren Aufnahme dem aktuellen Arbeitgeber zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Ebenso verlierst du auch ggf. den Elternzeit-Status, wenn du zu viele Stunden pro Woche arbeitest bzw. als Selbständiger mehr als 75% des vorherigen Einkommens verdienst.

Danke für die schnelle Antwort. Gesellschafter bleibt mein Lebensgefährte. Ich werde definitiv ende des Jahres, wenn die Firma einen großen Auftrag bekommt,mehr als 75% des vorherigen Einkommen verdienen. Sollte ich den Angestelltenjob dann lieber direkt kündigen ? Oder erstmal um Erlaubnis fragen und noch im elternzeit bleiben bis die Einkünfte über 75% liegen?

Zuerst rate ich dir dringend, deine neue Beschäftigung dahingehend prüfen zu lassen, ob diese als Selbständigkeit oder als Anstellung zu bewerten ist.

Was ist eigentlich, wenn der Auftrag nicht kommt?

Warum sollte man kündigen, wenn der alte Arbeitgeber mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit der Nebentätigkeit zustimmen müsste?

Wobei diese Nachfrage ja jetzt schon zu spät ist. Ich hoffe, das @Albarracin hier noch mit seinem Wissen auftrumpfen wird.

Danke. Was wäre der Unterschied wenn es als Anstellung zu bewerten wäre?
Angenommen der Auftrag kommt und die Einkünfte sind hoch,höher als 75% meines herkömmlichen Einkommens. Dann verliere ich den Elternzeitstatus ? Was genau bedeutet das? Dass die Elternzeit dann vorzeitig beendet Ist und ich theoretisch wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten gehen muss? Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? Momentan bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert.

Hallo,

Du übernimmst die Geschäftsführung während der Elternzeit und kommst nicht auf die Idee, das mal vorher rechtlich prüfen zu lassen ? Ganz schön mutig oder ziemlich gedankenlos.

Ohne Klärung des arbeitsrechtlichen Status der Geschäftsführungstätigkeit ist es relativ sinnlos, alle möglichen Konsequenzen hier durchzudiskutieren.

Eine denkbare Möglichkeit ist aber sehr wohl der sofortige Verlust des Anspruchs auf Elternzeit - evtl. verbunden auch mit einer fristlosen Kündigung des bisherigen AGs.

&tschüß
Wolfgang