In der Erbfolge nicht übergangen werden

Hallo, mein inzwischen verstorbenen Vater hatte leider mit seinem verheirateten, kinderlosen Bruder zuletzt kein gutes Verhältnis mehr. Meine Großeltern sind ebenfalls bereits verstorben. Somit hat mein Onkel neben seiner Frau nur meine Schwester und mich als einzige nahestehende Verwandte, danach kämen nur seine Cousins und deren Kinder. Zu uns vermeiden er und seine Frau jedoch auch den Kontakt. Da er beim Tod meiner uns nahestehender Großeltern bereits einiges geerbt hat ist nun meine Frage, ob meine Schwester und ich bei SEINEM Tod berücksichtigt werden (müssen), im Fall, dass seine Frau noch lebt und uns evtl nicht als Nichten angibt? Gibt es einen gesetzlichen Pflichtteil falls er ein Testament gemacht hat? Herzlichen Dank

Hallo,

für Nichten und Neffen gibt es keinen Pflichtteil.
Dein Onkel kann also gänzlich frei vererben.

Gruß,
Steve

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Das lese ich hier anders:

Wo steht denn da was über den Pflichtteil? Ich habe den auf einer anrderen Unterseite gefunden:


Und da steht nichts von einem Pflichtteil für Nichten und Neffen, oder lese ich falsch?
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Nein.
Pflichtteilsberechtigt sind nur : Ehepartner, Kinder, Eltern und Großeltern.
Und da der Onkel verheiratet ist darf man annehmen er hat ein Testament zu Gunsten seiner Frau ( sicher ein gemeinschaftliches) aufgesetzt.

MfG
duck313

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Nur wenn es kein Testament gibt, seid ihr beide gesetzliche Erben.

Nein, nicht für Geschwister oder deren Nachkömmlinge, also Nichten/Neffen.
(Das wurde schon geschrieben, aber ich wiederhole es gern nochmal.)

Glaub’ ich nicht, daß da was anderes steht.

Pflichtteil spielt nur eine Rolle, wenn es ein Testament gibt.

Wenn es keins gibt, können in ganz bestimmten Konstellationen Nichten/Neffen erben.

Euch allen ein herzliches Dankeschön. Da ich davon ausgehe, dass es ein Testament gibt, sieht es wohl schlecht für uns aus. Schade, dass uns dann in der Linie gar nichts von unseren Großeltern bleibt. :frowning: Grüße, Oelli