Hallo zusammen,
eine erfundene Kollegin ist schon gekündigt mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Nun hat sie eher was neues gefunden. Muß der AG sie eher raus lassen? Er braucht sie ja so und so nicht mehr. Kann da bitte jemand weiterhelfen?!
Danke und Viele Grüße
Hallo,
gekündigt mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
Muß der AG sie eher raus lassen?
wieso sollte er das müssen?
Gruß,
Malte
Sie hat sich eben schnell gekümmert und nun nen neuen Job, bei dem sie aber einen Monat erher anfangen müßte. Läßt der alte AG sie nicht eher gehen, verliert sie die neue Stelle und das bei DER Arbeitsmarktlage! Der alte AG will sie doch los werden, warum sollte er ihr im Weg stehen. Außerdem spart er einen Monat Gehalt.
Viele Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der alte AG will sie doch los
werden, warum sollte er ihr im Weg stehen. Außerdem spart er
einen Monat Gehalt.
Aus genau dem Grund soll sie mit dem alten AG einfach darüber reden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Ralph
Sie hat sich eben schnell gekümmert und nun nen neuen Job, bei
dem sie aber einen Monat erher anfangen müßte.
Das ist erstmal IHR Problem.
Läßt der alte AG sie nicht eher gehen, verliert sie die neue Stelle und das
bei DER Arbeitsmarktlage!
Auch das ist IHR Problem.
Der alte AG will sie doch los werden,
Will er das?
warum sollte er ihr im Weg stehen.
Und wenn’s nur ist, um sie zu ärgern. Klingt doof, gibt’s aber. Er wäre mutmaßlich im Recht.
Außerdem spart er einen Monat Gehalt.
In einem Monat kann sie ja noch viel arbeiten.
Fakt ist, wie schon gesagt wurde, dass sie versuchen kann, darum zu BITTEN und im freundlichen Gespräch ein solches Entgegenkommen zu erreichen. Ein Anspruch dürfte da nicht bestehen.
Gruß,
Malte
Auch hallo.
Eine Aufhebungsvertrag mit (unwiderruflicher) Freistellung ab einem bestimmten Datum kann da sicher weiterhelfen. Sofern der AG mit sich reden lässt…
mfg M.L.
Eine Aufhebungsvertrag mit (unwiderruflicher) Freistellung ab
einem bestimmten Datum kann da sicher weiterhelfen.
Hallo M.L.,
warum Freistellung? Im Aufhebungsvertrag kann doch jedes beliebige Datum stehen. Wenn der AG freistellt, hat er doch nichts von dem Aufhebungsvertrag. Damit wird er eher verwirrt.
Grüße
Ulf