In der Privatinsolvenz rückständige Miete?

Hallo,
ich habe ein grosses Problem, ich befinde mich seit fast 3 Jahren in der Privatinsolvenz. Vor einem Jahr habe ich dann meine Ex-Freundin kennen gelernt, vor 4 Monaten ( wegen ständigen Arbeitens), gab ich ihr die monatlöiche Miete für meine Wohnung zum überweisen, dummerweise. Jetzt sagte mir meine Vermieterin, dass seit 4 Monaten kein Geld eingetroffen ist. Meine ExFreundin gab zu dass sie das ausgegeben hat. Und ist verschwunden. Ich habe mit meiner Vermieterin gesprochen und sie will innerhalb 14 Tage dass ganze Geld haben. Was kann meine Vermieterin machen? Geht sie zum Anwalt oder gleich vor Gericht. Kann man dann dem Anwalt eine Monatliche Rate anbieten, oder kann sie dass ausschlagen. Hat es Konsequenzen auf meine Insolvenz. Und kann sie mich wegen Betrug anzeigen? Ich bin vorbestraft wegen Betruges, aber aus der Bewährung raus. Ich bin unverschuldet darein geraten, auch wenn es jetzt nicht den Anschein macht. Bitte um Hilfe.

Hallo,

ups - das sieht leider nicht gut aus :frowning: Die Vermieterin kann sofort zu Gericht gehen und eine Räumungsklage beantragen (3 Monate Mietverzug). Ein solches Verhalten entspricht nicht dem auferlegten „Wohlverhalten“ innerhalb der Verbraucherinsolvenz. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, ist die Restschuldbefreiung in Gefahr.

Es tut mir sehr leid, aber eine andere Auskunft kann ich leider nicht geben :frowning:
Ich drücke die Daumen, dass sich doch noch ein Weg findet. Vielleicht ist ja bei Deiner Ex etwas zu holen …

LG

Ich habe ja bereits gekündigt, ich hoffe mal dass sie erst zum Anwalt geht, weil da geht eine ratenzahlung
Und bei meiner ex ist nicxhts zu holen, habe noch nichtmal ihre neue Anschrift.

Aber vielen Dank für deine Antwort

LG

Ach mann -. das tut mir wirklich leid :frowning: Wenn sie sich ordnungsgemäß umgemeldet hat, kannst du gegen eine Gebühr beim Einwohnermeldeamt die neue Adresse erkunden. Aber wenn dort auch nichts zu holen ist :frowning:
Ich wünsche Glück und Drück die Daumen!!!

LG

Du bvist wirklich sehr nett. Ich hoffe es geht gut aus.

LG

Hallo!

Meine Empfehlung!

Rechtsanwältin Susanne Glahn

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Telefax 06138 - 98 16 90
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Gruß aus Franken

Deine einzige Chance ist die Miete nachzuzahlen bevor die Vermieterin rechtliche Schritte vornimmt, sonst sieht es mit deinem Insolvenzverfahren schlecht aus - fürchte ich. Die Geschichte mit deiner Ex - Freundin ist echt traurig und ziemlich böse, jedoch wird sich der Richter davon nicht beeindrucken lassen.
Versuch doch noch mal deine EX ausfindig zu machen und erklär ihr was das jetzt für konsequenzen für dich gibt.
Vielleicht hat sie die kohle irgendwo gebunkert.

Gruß

Guten Tag,
Miete nicht zu bezahlen ist erstmal kein Betrug.
Dazu müsste man Ihnen nachweisen, dass bei Abschlusss des Vertrages ein Vorsatz vorlag, die Miete nicht zu bezahlen.
Ihre Vermieterin hat das Recht, Sie fristlos zu kündigen.
Wenn mehr als eine Miete aussteht, liegt die Vorraussetzung vor.
Wenn Ihre Vermieterin einen Titel erwirbt, hat dieses Auswirkungen auf Ihre PI. Dieses kann ein Grund sein, Ihnen die Restschuldbefreiung zu versagen.
Natürlich können Sie monatliche Raten anbieten, was Sie auch tuen sollten. Am besten bieten Sie Ihr
ein Schuldanerkenntnis an. Dazu eine glaubhaftes
Ratenangebot.
Gerade in Ihrer Situation keinen Menschen Geld anvertrauen.
Ihre Schuld liegt darin, dass Sie Ihrer Freundin
das Geld anvertraut haben. Immer dafür Sorge tragen,
dass Sie Ihre Verpflichtung selbst nachkommen.
Wenn dieses im Rahmen der Vereinbahrung mit Ihrer Vermieterin bleibt, wird der Treuhändler dieses nicht erfahren.

Puuuh, das ist echt ein spezieller Fall. Meines Erachtens nach hilft da nur eines: Einige Dich mit der Vermieterin. Klar könnte man auch die Ex verklagen, aber man muss sich ja fragen: Lohnt sich das?
Also: Daraus lernen und versuchen den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erklär der Vermieterin die Sache so wie du es hier getan hast und dann hoffe auf ihr Verständnis (ich bin mir ziemlich sicher, dass sie einer Ratenzahlung einbilligt, denn auch sie will ja ihr Geld haben). Nur für Dich ist die Sache dann halt blöd gelaufen. Daher zukünftig: Immer mit dem Hintern ganz dicht an der Wand lang :wink: (nach allen Seiten absichern heißt die Zauberformel).

Hallo!
Freundin anzeigen, zum Insolvenzverwalter gehen und die Sachlage erörtern. Dieser sollte sich mit der Vermieterin in Verbindung setzen und die Vorgehensweise absprechen.
LG Dirk

Hallo
Bitte einen Anwalt fragen
Gruß Marco

Hallo,

viele Fragen auf einmal.

Am besten wäre, mit Ihrer Vermieterin offen über die Situation zu sprechen und mit ihr eine Lösung zu finden, wie Sie die rückständige Miete nachzahlen können. (vielleicht mit einem möglichst höflichen, dezenten, hilflosen, Hinweis darauf, daß Sie in Privatinsolvenz sind und Ihre Mietforderung dann zwar anmelden könnte aber kaum etwas bekommen wird)

Ihre Vermieterin kann Ihnen selbstverständlich (nach 4 rückständigen Mieten) fristlos kündigen - was auch der Insolvenzverwalter kann - und auch zum Anwalt gehen (dessen Kosten Sie tragen würde/müßte, nach dem Sie ja zahlungsunfähig sind)

So bald Sie einen Brief von einem Anwalt bekommen ist es natürlich sinnvoll und möglich, auch ihm die Situation klar zu machen. Vielleicht (vernüftig wäre es) kann er ja dann seine Mandantin zu einer Ratenzahlung überreden, bzw. überzeugen, daß es das beste und billigst wäre.

Leider sind Sie auf den guten Willen (von Ihrer Vermieterin und einem evtl. eingeschalteten Anwalt) angewiesen. Nach Gesetz sind Sie leider in einer aussichtslosen Situation.

mfg

Johann Schwenk