tja, dumm gelaufen. Schon mal dran gedacht, dass beim Blitzen Fotos gemacht werden??? Und kann das wohl sein, dass Du jünger aussiehst, als Dein Vater???
Meinst Du, die Bullen sind alle doof?
Und dann noch schriftliche Falschaussage…
da hast Du Recht: blöder Weise…
Woran kann das liegen und wie soll ich jetzt darauf reagieren?
Dann kannst du davon ausgehen dass dein Vater deine Daten angegeben hat!
Vielen Dank für die Antwort
Sie haben allerdings nur an beide einen Anhörungsbogen gesandt in dem man gefragt wird ob man zur entsprechenden Zeit das Fahrzeug geführt hat.
Zu erst hatte nur mein Vater diesen Bogen erhalten und sich auch schuldig bekannt
aber dennoch haben sie mir nach 3 wochen ebenfalls einen Anhörungsbogen gesandt
mfg
Die Frage ist halt soll ich mich dann als nicht schuldig bekennen oder den Bogen nur mit meinen Daten zurücksenden ohne eine Aussage zu machen
Hallo
Nun, eines muss ich mal kurz klarstellen. Wenn man einen Fehler gemacht hat, dann sollte man auch dazu stehen. Meiner Meinung nach.
Aber natürlich hängt da in ihrem Falle ne Menge dran. Deshalb kann man auch Ausnahmen machen :o)
Sie sind also auch Betroffener einer Ordnungswidrigkeit. Als sollcher steht es ihnen frei sich zur Sache zu äußern oder nicht. Niemand verlangt von ihnen, dass sie sich selbst belassten. Deshalb würde ich den Brief zurück schicken und auf „Nicht schuldig“ plädieren. Lügen ist als Betroffener nicht strafbar und das Amt muss erst mal das Gegenteil beweisen. Wenn sich das Amt die Mühe mit den Bildern macht, dann Pech… wird es sie wohl erwischen. Wenn nicht, Glück gehabt. Dann trifft es wohl ihren Vater. Ausserdem hier noch ein Hinweis, aber wie gesagt, man sollte zu seinen Fehlern stehen. Da ja Sie und ihr Vater „verwandt“ sind, haben sie in beide Richtungen ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 46 OwiG). Somit müssten sie sich nicht äußern und auch den anderen nicht belasten. Sie könnten also sagen, dass sie es nicht waren, und ihr Vater, dass er nicht weiß, wer das auf dem Bild ist. Die Frage ist nur, ob sich das Amt damit abspeisen lässt. Die Verjährung einer OWI liegt bei drei Monaten. Wenn bis dahin nichts gekommen ist, gratuliere. Es könnte aber auch sein, dass ihr Vater die Auflage bekommt ein Fahrtenbuch zu führen, da er offenbar als Halter des Fahrzeugs nicht in der Lage ist zu erfassen wann wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Das wäre aber ein extremer Fall.
Soweit von mir.
Gruß
Tja, woran das liegt, kann ich nicht sagen. kann sein, das etwas doppelt gelaufen ist. am besten einen anwalt
konsultiere…
cu
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort
Das man normalerweise zu seinen Fehlern steht ist richtig
Allerdings würde es hier dann zu 2 jahren längerer probezeit kommen und dazu noch eine nachschulung die zwischen 150 und 350 euro kostet
und das würde ich gerne vermeiden
Mich wundert das die einen so großen Aufwand betreiben obwohl sie ja bereits einen schuldigen haben.
mfg
Ab wann läuft denn diese 3 Monatige Frist?
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort
Das man normalerweise zu seinen Fehlern steht ist richtig
Allerdings würde es hier dann zu 2 jahren längerer probezeit kommen und dazu noch eine nachschulung die zwischen 150 und 350 euro kostet
und das würde ich gerne vermeiden
Mich wundert das die einen so großen Aufwand betreiben obwohl sie ja bereits einen schuldigen haben.
mfg
Hallo M1A2T3
Die Bußgeldstelle ist ja nicht auf den Kopf gefallen. Ein kurzer Check im Einwohnermelderegister und schon wissen die, dass ein Sohn im Hause wohnt. Das Bild auf dem Anhörungsbogen zeigt einen jungen Mann und nicht dessen Vater.
m.E. zahlen, lächeln, Vermutlich Nachschulung. Daraus lernen.
PIVO
Ab dem Zeitpunkt wo jemand für die Sache bei der Behörde einen Vorgang anlegt. Der Brief lässt ja ca. so drei Wochen auf sich warten. Dann kann man so grob zurück rechnen. Dann noch ein halber Monat drauf, dann ist man auf der sicheren Seite.
Gruß