In der Probezeit geblitzt

Geblitzt in der Probezeit

Hallo
wurde blöder Weise in der Probezeit Außerorts mit 24km/h zu schnell geblitzt 144 in 120 Zone

Habe bereits Post bekommen die an meinen Vater Addressiert war da er Fahrzeughalter ist. Er hat sich im Anhörungsbogen schuldig bekannt.

Nun habe ich nach 2 Wochen nochmals Post bekommen allerdings diesmal an mich addressiert mit der selben Anschuldigung nur an mich gerichtet

Woran kann das liegen und wie soll ich jetzt darauf reagieren?

mfg

Hallo, mein Tipp:
In Zukunft langsamer fahren!
LG René

Hallo,

nun das ist ganz einfach. Zuerst geht die Sache an den Fahrzeughalter. Wenn der sagt, dass er gefahren ist, ist die Sache normaler Weise erledigt. Aber wenn der Fahrer und der Halter (Messbild) vom Alter her extrem abweichen, fällt das der Bußgeldstelle auf und die Wissen gleich, dass hier jemand gedeckt wird.
Die haben unter der geleichen Wohnanschrift recherchiert und festgestellt, dass dort noch ein junger Mann wohnt. Die gehen dann davon aus, dass dies der Fahrer ist (ist es ja auch in 95% der Fälle).

Ich würde nun folgendermaßen vorgehen um einer evtl. Nachschulung zu entgehen.
Prüfen ob sie oder der Vater Rechtschutz hat. Wenn ja, mit dem Wisch zum RA und Widerspruch einlegen.
Wenn kein RS, dann Bild anfordern und sich die Qualität ansehen der Aufnahme. Aber nicht gleich sagen, ja das bin ich, sondern das Bild einem zeigen, welcher sie nur entfernt kennt. Jemand der sie kennt, sagt gleich, dass sie es sind. Ein unbeteiligter Dritter kann da schon anderer Meinung sein. Das ist dann vielleicht ganz gut, wenn man sie nicht gleich erkennt. Es könnte ja jeder andere sein.
Sollte das Bild schlecht sein, Widerspruch einlegen und vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Die Bußgeldstelle muss ihnen nachweisen, dass sie der Fahrer sind, nicht umgekehrt.
Wenn das Bild gut ist, …leider verloren…dann muss man halt in den sauren Apfel beissen.
Gruß

Hallo auch!

Offensichtlich ist die Bußgeldbehörde irgendwie zu der Erkenntnis gelangt, der Halter kann nicht der Fahrer sein, dafür aber sein Sohn/seine Tochter.

Daraus kann man mal schließen, das Foto ist recht gut und Du bist auch eindeutig zu identifizieren.

Daher würd ich mir wenig bis keine Hoffnung machen, irgendwie ungeschoren zu bleiben.

70€, 1 Pünktchen und Probezeitmaßnahmen ist doch okay, oder?

Der Vollständigkeit halber - Du hast eine Anhörung als Beschuldigter erhalten?

Grüße!

Hallo M1A2T3,

besten Dank für Ihre Anfrage.
Leider kann ich Ihnen hier nicht weiter helfen.

MfG.
kraroma

Genau habe ebenfalls einen Anhörungsbogen erhalten

jetzt war meine Frage was Füll ich da jetzt aus nur meinen namen und meine adresse oder soll ich mich gleich schuldig bekennen

mein vater hat sich ja zu diesem fall bereits schuldig bekannt

Rechtsschutz haben wir würde nur gerne erstmal wissen was ich den jetzt auf dem befragungsbogen angebe
mein Vater hat sich ja bereits vor 3 schuldig bekannt

mfg

Hallo M1A2T3,

die Bußgeldbehörde schreibt zunächst den Halter an. Je nach Antwort prüft die Bußgeldbehörde die Aussage auf Richtigkeit. Es wird das Foto, das ja beim Blitzen gemacht wird, auf Plausibilität geprüft. Z. B. vergleicht man, wenn der Fahrzeughalter beispielsweise
65 Jahre alt ist und auf dem Foto ein erkennbar jüngerer Mann ist, dies auf eventuelle Widersprüche. Diese Zweifel werden an die örtliche Polizeibehörde gesandt, die dann die Identität persönlich nachprüfen.
Das ist die eine Variante.
Es ist aber auch gut möglich, dass der Vater in seiner Anhörung die Aussage gemacht hat, dass er nicht gefahren ist und den Fahrer dort angegeben hat!
Dies sollte noch mal hinterfragt werden.
Gewöhnlicherweise geht eine Feststellung des Fahrers durch die örtliche Polizeibehörde nicht so schnell! Im Normalfall dauert das mehrere Wochen (Erfahrungswert).
Möglich ist auch, dass dies heute aber schneller geht!

Was die Bußgeldstelle veranlasst, ist hier dargestellt:

„Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.“

(Zitat aus der homepage http://www.bussgeldkataloge.de/)

Im Verfahren selbst kann man wenig ausrichten, es sei denn, man kann einen andren Sachverhalt beweisen!

Freundliche Grüße

Wolfgang

Danke für die Antwort
bei mir ist es so mein Vater hat sich definitiv schuldig bekannt
und trotzdem wurde jetzt auch mir mit dem selben wohnsitz ein anhörungsbogen geschickt
was soll ich jetzt auf diesem ausfüllen?
mein vater meint sich erkannt zu haben
soll ich den bogen jetzt mit enthaltung zurückschicken oder wie?

mfg

Hallo,

wenn das so ist wie geschildert, dann hat die Bußgeldbehörde auf Grund der Zweifel am Bild wie beschrieben erst mal von sich aus gehandelt und das direkt an dich zugestellt. Woher man weiß, dass im gleichen Haus der Sohn wohnt: keine Ahnung!
Es kann sein, dass man inzwischen auch auf die Führerscheindaten zurückgreifen kann.
Vielleicht auch speziell bei die in der Probezeit befindlichen Personen.

Übrigens, im Anhörbogen des Vaters war das Foto mit dabei?

Einen Rat zu erteilen ist schwierig. Auf jeden Fall sollte man auf den Anhörbogen antworten.
Wenn die Behörde aber weiterhin Zweifel hat, wird sie den von mir beschriebenen Weg gehen: senden an die örtliche Polizeistelle zwecks Feststellung.

Gruß
Wolfgang

Nochmals danke,
ich denke mal das ich dann erstmal schreibe das ich mich nicht erkannt habe.
Auf dem Bogen meines Vaters waren die fotos ebenfalls abgedruckt

Also kann es sein das irgendwann die Polizei vor der Tür steht und mal schauen kommt oder wie läuft das?

Hallo,

ja genau so kann es laufen: die Polizei schaut vorbei und vergleicht die eigene Identität mit dem Bild, wenn sie dazu den Auftrag erhält!

Gruß Wolfgang

Weshalb nochmals Post kam, kann nur daran liegen, dass der Polizei ein Foto vorliegt und sie einen jüngeren Fahrer erkennt als dein Vater.
Das könnte eventuell recht unangenehm werden für euch beide.
Ich kann nur empfehlen, hier einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Hier einen verbindlichen Rat zu geben, ist mir zu riskant.

Hallo,
man hat wohl bei der Auswertung des Blitzfotos festgestellt, dass der geblitzte Fahrer des Fahrzeugs nicht dem Alter des Halters ( Vater ) enspricht. So kommt man auf die Familienangehörigen zurück, die sonst noch das Auto gefahren haben könnten und kann dann über das Einwohnermeldeamt ( Familie XY mit allen Kindern) den passenden Fahrer ermitteln. Soweit zu der neuen Beschuldigung.
Wenn ein Foto zu dem Blitz zur Verfügung steht, sollte man dieses mal ansehen, um anschließend den tatsächlichen Fahrer bestimmen zu können, oder auch nicht !!!
Viele Grüße

Hallo!

Da hilft dann wohl nichts mehr… Was soll man dazu sagen?

Ja nix natürlich. Man MUSS gar nichts. Den Wisch nehmen und zum RA. Was ihr Vater gemacht hat ist völlig egal. Hätten die das geglaubt wäre schon ein Bußgeld gekommen.

Hallo,

Der Sachbearbeiter hat vermutlich den Altersunterschied erkannt und festgestellt, das der Vater nicht in Frage kommt. Da sind sie dann auf Dich gestossen.
Aus der Sache kommst du nicht mehr raus. Zahlen und auf die Anordnung zur Nachschulung warten.

Gruß Muffy

Hallo

Da wird wohl ein findiger Beamte bemerkt haben, dass die Person auf dem Foto wohl nicht dein Vater ist, sondern der Sohn. Eventuell hat er sich von der Führerscheinstelle auch dein Bild schicken lassen und verglichen.

Allerdings würde ich erstmal Einspruch einlegen. Schließlich können die ja nicht einfach „willkührlich“ Bußgeldbescheide versenden. Und dann auch noch doppelt an deinen Vater und dich. Da würde ich ansetzen. An sonsten… schwierig. Mal abwarten, ob dass Amt vielleicht doch deinen Vater als schuldig annimmt.

Gruß

Hallo,

da hat wahrscheinlich die Bußgeldstelle sich das Foto genauer angeschaut und den Altersunterschied gesehen. Ich würde auf die Vewechslung hinweisen und an Ihrer Stelle die Wahrheit schreiben.
Die Probezeit wird ja dadurch kaum tangiert.

Grüße,
strucki

Genau habe ebenfalls einen Anhörungsbogen erhalten

Hier wäre noch zu unterscheiden, ob Du als Beschuldigter oder als Zeuge angehört wirst.
Dein Vater wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit als Zeuge angehört.

jetzt war meine Frage was Füll ich da jetzt aus nur meinen
namen und meine adresse oder soll ich mich gleich schuldig
bekennen

Wenn Du schon „Beschuldigter“ bist, stehst Du wohl durch Bildabgleich als Täter fest, dann ist das ziemlich egal. Ein Bußgeldbescheid wird so oder so folgen. In dem Fall würd ich vielleicht sogar das „schuldig“ ankreuzen, grundsätzlich wärst Du nut verpflichtet, falsche Angaben zu korrigieren (Name, Adresse,…)

Bist Du noch „Zeuge“ könntest Du noch pokern, aber wie schon gesagt sehe ich bei dem Ablauf nicht wirklich Chancen.

mein vater hat sich ja zu diesem fall bereits schuldig bekannt

Das spielt keine Rolle, die Bußgeldbehörde hat ihn ja trotzdem als Täter ausgeschlossen, und „Selbstbeschuldigung“ ist nicht verboten. (Ganz anders sähe es aus, Du hättest ihn fälschlicherweise als Täter angegeben.)

Grüße!