Hallo M1A2T3,
die Bußgeldbehörde schreibt zunächst den Halter an. Je nach Antwort prüft die Bußgeldbehörde die Aussage auf Richtigkeit. Es wird das Foto, das ja beim Blitzen gemacht wird, auf Plausibilität geprüft. Z. B. vergleicht man, wenn der Fahrzeughalter beispielsweise
65 Jahre alt ist und auf dem Foto ein erkennbar jüngerer Mann ist, dies auf eventuelle Widersprüche. Diese Zweifel werden an die örtliche Polizeibehörde gesandt, die dann die Identität persönlich nachprüfen.
Das ist die eine Variante.
Es ist aber auch gut möglich, dass der Vater in seiner Anhörung die Aussage gemacht hat, dass er nicht gefahren ist und den Fahrer dort angegeben hat!
Dies sollte noch mal hinterfragt werden.
Gewöhnlicherweise geht eine Feststellung des Fahrers durch die örtliche Polizeibehörde nicht so schnell! Im Normalfall dauert das mehrere Wochen (Erfahrungswert).
Möglich ist auch, dass dies heute aber schneller geht!
Was die Bußgeldstelle veranlasst, ist hier dargestellt:
„Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.“
(Zitat aus der homepage http://www.bussgeldkataloge.de/)
Im Verfahren selbst kann man wenig ausrichten, es sei denn, man kann einen andren Sachverhalt beweisen!
Freundliche Grüße
Wolfgang